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Nur mit Klausuren lernen
Gast
Unregistered
 
#1
12.02.2021, 12:55
Hi,

was haltet ihr von der Vorgehensweise, ab der Anwaltsstation ausschließlich Klausuren zu schreiben / zu lösen und das, was man nicht wusste bzw. das, was man zu oberflächlich bearbeitet hat, nachzuarbeiten?

Ich habe die Skripte meines Reps (hunderte Seiten) sowie sämtliche Kaiserskripte, aber leider ziehe ich aus dem Durcharbeiten keinen Mehrwert. Ich lese etwas, verstehe es, und habe es trotzdem eine Woche später wieder vergessen (gilt für materielles und prozessuales gleichermaßen). Bei Klausuren ist das irgendwie anders. Hier erinnere ich mich sehr oft an viele Kleinigkeiten. Das war im ersten Examen schon so. Ich konnte auch ein halbes Jahr später noch gut daran erinnern, was problematisch in der jeweiligen Klausur war.

Natürlich besteht dann die Gefahr, Sachen garnicht bearbeitet/nachgelesen zu haben.
Meine Kanzlei zahlt mir bis zum Examen im Dezember (also noch viel Zeit) alle Kaiserklausuren. Zusätzlich würde ich noch welche vom Kammergericht reinnehmen.

Was meint ihr? Fahrlässig?

Danke und LG
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xyz
Unregistered
 
#2
12.02.2021, 13:23
Bislang die beste Idee, die mir in diesem Forum begegnet ist. Wenn man Klausuren mit dem Kommentar löst, findet man in Examen das notwendige Wissen auch im Kommentar wieder. Natürlich entspricht das absolut nicht der üblichen Herangehensweise, so dass etwas Mut dazugehört...
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Gast
Unregistered
 
#3
12.02.2021, 14:30
(12.02.2021, 12:55)Gast schrieb:  Hi,

was haltet ihr von der Vorgehensweise, ab der Anwaltsstation ausschließlich Klausuren zu schreiben / zu lösen und das, was man nicht wusste bzw. das, was man zu oberflächlich bearbeitet hat, nachzuarbeiten?

Ich habe die Skripte meines Reps (hunderte Seiten) sowie sämtliche Kaiserskripte, aber leider ziehe ich aus dem Durcharbeiten keinen Mehrwert. Ich lese etwas, verstehe es, und habe es trotzdem eine Woche später wieder vergessen (gilt für materielles und prozessuales gleichermaßen). Bei Klausuren ist das irgendwie anders. Hier erinnere ich mich sehr oft an viele Kleinigkeiten. Das war im ersten Examen schon so. Ich konnte auch ein halbes Jahr später noch gut daran erinnern, was problematisch in der jeweiligen Klausur war.

Natürlich besteht dann die Gefahr, Sachen garnicht bearbeitet/nachgelesen zu haben.
Meine Kanzlei zahlt mir bis zum Examen im Dezember (also noch viel Zeit) alle Kaiserklausuren. Zusätzlich würde ich noch welche vom Kammergericht reinnehmen.

Was meint ihr? Fahrlässig?

Danke und LG

Mach dir zu dem gelernten/gelesenen, welches du für wichtig hälst, Karteikarten. So konnte ich bspw. letzte Woche in der Kautelaturklausur Z4 im Examen die Vorlagesperre benennen. Diese habe ich beim Lesen des KautelarSkript von Kaiser das erste mal kennengelernt. Da ich sie nicht kannte, habe ich sie mir aufgeschrieben und ab und zu (insbesondere vor der Klausur) wiederholt. Wenn man die Problematik am Vorabend auf der Karteikarte ließt, und am nächsten Morgen dann die Klausur dazu schreibt ist das natürlich sehr glücklich.
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Gast
Unregistered
 
#4
12.02.2021, 14:51
Kann ich empfehlen. Wenn du das allerdings 2-3 Monate durchhälst, wirst du merken, dass sich Klausurenschreiben dann nur noch wie Zeitverschwendung anfühlt, weil du die Formalien alle beherrschst. So ging es mir jedenfalls :D
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Gast
Unregistered
 
#5
12.02.2021, 14:59
(12.02.2021, 14:51)Gast schrieb:  Kann ich empfehlen. Wenn du das allerdings 2-3 Monate durchhälst, wirst du merken, dass sich Klausurenschreiben dann nur noch wie Zeitverschwendung anfühlt, weil du die Formalien alle beherrschst. So ging es mir jedenfalls :D

Genau. 
Schreibst du beispielsweise 20 Klausuren im Zivilrecht, wo kein PKH- Antrag vorkommt.
Im Examen dann aber ein PKH- Antrag vorkommt, stehst du für gewöhnlich erst einmal auf dem Schlauch.
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Gast
Unregistered
 
#6
12.02.2021, 15:05
Ich werde es so machen.
Habe die Kaiser-Skripten weitestgehend durch, hatte cot mir gebraucht dann 100-200 Altklausuren zu besorgen. Ich werde natürlich nicht alle ausschreiben, aber zumindest immer eine ausführliche Lösungsskizze machen.
Das bringt mir auf Dauer tausend mal mehr als abstraktes Wissen und letzten Endes sind es schon auffällig häufig Standartprobleme, die wiederholt auftreten.
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Gast
Unregistered
 
#7
12.02.2021, 15:21
(12.02.2021, 13:23)xyz schrieb:  Bislang die beste Idee, die mir in diesem Forum begegnet ist. Wenn man Klausuren mit dem Kommentar löst, findet man in Examen das notwendige Wissen auch im Kommentar wieder. Natürlich entspricht das absolut nicht der üblichen Herangehensweise, so dass etwas Mut dazugehört...

ich hab teils zur vorbereitung materiell mir einfach mal die kommentierung zu immer wieder vorkommenden normen durchgelesen oder überflogen. hat sich enorm gelohnt.
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Gast
Unregistered
 
#8
12.02.2021, 15:22
(12.02.2021, 12:55)Gast schrieb:  Hi,

was haltet ihr von der Vorgehensweise, ab der Anwaltsstation ausschließlich Klausuren zu schreiben / zu lösen und das, was man nicht wusste bzw. das, was man zu oberflächlich bearbeitet hat, nachzuarbeiten?

Ich habe die Skripte meines Reps (hunderte Seiten) sowie sämtliche Kaiserskripte, aber leider ziehe ich aus dem Durcharbeiten keinen Mehrwert. Ich lese etwas, verstehe es, und habe es trotzdem eine Woche später wieder vergessen (gilt für materielles und prozessuales gleichermaßen). Bei Klausuren ist das irgendwie anders. Hier erinnere ich mich sehr oft an viele Kleinigkeiten. Das war im ersten Examen schon so. Ich konnte auch ein halbes Jahr später noch gut daran erinnern, was problematisch in der jeweiligen Klausur war.

Natürlich besteht dann die Gefahr, Sachen garnicht bearbeitet/nachgelesen zu haben.
Meine Kanzlei zahlt mir bis zum Examen im Dezember (also noch viel Zeit) alle Kaiserklausuren. Zusätzlich würde ich noch welche vom Kammergericht reinnehmen.

Was meint ihr? Fahrlässig?

Danke und LG

schreib karteikarten. was du aufschreibst bleibt dir im kern erhalten, wenn du es dazu noch anwendest
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