31.01.2021, 11:55
Weiß jemand wie es geregelt ist, wenn man strafrechtliche Mandate hat (unter anderem Pflichtverteidigungen) und man die Anwaltszulassung abgibt, um bspw Richter zu werden oder man die Zulassung behält und zB in eine GK geht, um etwas völlig anderes zu machen?
31.01.2021, 12:27
Darum sollte sich der Anwalt selbst kümmern. Wenn die Zulassung zurückgegeben wird, wird vom Gericht ein neuer Pflichtverteidiger bestellt werden. Wenn man aber nur in eine andere Kanzlei wechselt, bleibt das Mandatsverhältnis natürlich grds. bestehen. Dann kann man höchstens versuchen, dem Mandanten einen neuen Pflichtverteidiger anzudienen und dann beim Gericht eine Auswechslung unter Verzicht auf die zusätzlichen Gebühren zu beantragen (dann wird dem idR entsprochen).