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Jurist bei der Polizei (vor allem Nds)
Gast
Unregistered
 
#11
28.01.2021, 15:49
(28.01.2021, 10:49)Gast schrieb:  momemt mal, wann wird doch dann nicht normaler polizist. wozu denn eine ergänzende ausbildung? ich dachte immer man ist dann rein interner verwaltungsjurist, wie in jeder anderen behörde auch


Als Polizeivollzugsbeamter im hD bist Du natürlich kein "normaler" Verwaltungsjurist, sondern in erster Linie Polizist.

Je nach konkreter Funktion wird sehr viel Arbeit in erster Linie Personaleitung/Verwaltungszeug sein. Aber je nach konkreter Funktion fahren die "Goldsterne" (hD) auch mit raus zum Einsatz. Man sollte das schon wirklich wollen, wenn man sich dafür bewirbt.
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Gast
Unregistered
 
#12
28.01.2021, 16:09
Wie meine Vorschreiber schon erklärten:

Es gibt die normalen hD Verwaltungsjuristen. In Niedersachsen sind dies die Dezernatsleiter Recht, Dezernenten, Abteilungsleiter 2 (Verwaltungskram) der Flächendirektionen und Juristen im Ministerium in den Abteilungen Polizei und Verfassungsschutz. Die kommen idR über die zentrale Juristeneinstellung des MI (also mit AC usw), gelegentlich auch direkt eingestellt von den Polizeibehörden bei Personalmangel.

Hier geht es aber tatsächlich um den höheren Polizeivollzugsdienst! Also andere Laufbahn! Daher strengere Anforderungen an die gesundheitliche Eignung, andere Altersgrenze und die Möglichkeit in die Heilfürsorge (sehr geringer Monatsbeitrag, dafür Kassenleistung; zzgl. Anwartschaft fürs Alter, da man als Pensionär wieder PKV/Beihilfe bekommt) zu kommen, statt PKV/Beihilfe-Modell der "normalen" Beamten.

Die Aufgaben sind in dieser Laufbahn aber nicht kernjuristische, sondern polizeiliche, also idR Einsatz (Streifendienste, Gefahrenabwehr) und Kripobereich, daneben Stab, Ministerium und zT auch Polizeiakademie, wobei natürlich immer Rechtliches dran hängt, wie überal in der Verwaltung. Der hD hat hierbei in der Regel immer schon sehr viel Führung, da in der Polizei A 12er und A 13er gD schon viele herausgehobene Aufgaben erledigen.


Achja. Und weil viele fragten: Zum Thema Körpergröße gab es doch zuletz Entscheidungen, dass man nicht mehr so leicht ablehnen darf. Seitdem gibt es ein ziemliches Durcheinander bei Bund und Ländern. Berlin hat die Mindestgröße ganz abgeschaftt, und in Nds. waren es m.E. (schon ne Weile her) nur noch 165cm und darunter musste man die erforderliche Mindestkraft mit Liegestütz, Klimmzug, Bankdrücken oder so (bin mir hier nicht sicher) nachweisen. Das kann aber ganz anders mittlerweile sein, da würde ich im Zweifel nachfragen.
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