21.01.2021, 16:58
(21.01.2021, 16:51)Gast schrieb: Augen auf bei der Berufswahl...Als Richter hat man das Problem nicht. Bitte liebe Anwälte....Lasst eure Rechtsauffassung weg. Die Richterschaft hat idR super Examina und brauch euch nicht für die Rechtsanwendung. Tragt den Sachverhalt vor. Macht eure Beweisangebote und beschränkt euch auf schlüssigen bzw. erheblichen Vortrag
Guter Tipp. Bestes Rezept für den Haftungsfall, wenn das hohe Gericht trotz "super" Examina die Rechtslage verkennt und nicht darauf hingewiesen wurde (insbesondere auf für den Mandanten günstige ober- und höchstgerichtliche Rspr.).
Auch handwerklich völliger Pfusch. Ein guter Anwaltsschriftsatz bereitet tatsächlich und rechtlich das Urteil vor. Klar kann man das Gericht selber denken lassen. Man läuft nur Gefahr, dass es dabei auf die falschen Gedanken kommt. :D
21.01.2021, 17:17
(21.01.2021, 16:58)Gast schrieb:(21.01.2021, 16:51)Gast schrieb: Augen auf bei der Berufswahl...Als Richter hat man das Problem nicht. Bitte liebe Anwälte....Lasst eure Rechtsauffassung weg. Die Richterschaft hat idR super Examina und brauch euch nicht für die Rechtsanwendung. Tragt den Sachverhalt vor. Macht eure Beweisangebote und beschränkt euch auf schlüssigen bzw. erheblichen Vortrag
Guter Tipp. Bestes Rezept für den Haftungsfall, wenn das hohe Gericht trotz "super" Examina die Rechtslage verkennt und nicht darauf hingewiesen wurde (insbesondere auf für den Mandanten günstige ober- und höchstgerichtliche Rspr.).
Auch handwerklich völliger Pfusch. Ein guter Anwaltsschriftsatz bereitet tatsächlich und rechtlich das Urteil vor. Klar kann man das Gericht selber denken lassen. Man läuft nur Gefahr, dass es dabei auf die falschen Gedanken kommt. :D
Eben. Der Richter hat gar nicht die Zeit jedes mal ein Urteil und die dazugehörigen REchtstexten auszulesen. Wenn wenigstens mal ne Norm genannt wird, hilft das dem richter nämlich auch...
21.01.2021, 17:19
(21.01.2021, 16:58)Gast schrieb:(21.01.2021, 16:51)Gast schrieb: Augen auf bei der Berufswahl...Als Richter hat man das Problem nicht. Bitte liebe Anwälte....Lasst eure Rechtsauffassung weg. Die Richterschaft hat idR super Examina und brauch euch nicht für die Rechtsanwendung. Tragt den Sachverhalt vor. Macht eure Beweisangebote und beschränkt euch auf schlüssigen bzw. erheblichen Vortrag
Guter Tipp. Bestes Rezept für den Haftungsfall, wenn das hohe Gericht trotz "super" Examina die Rechtslage verkennt und nicht darauf hingewiesen wurde (insbesondere auf für den Mandanten günstige ober- und höchstgerichtliche Rspr.).
Auch handwerklich völliger Pfusch. Ein guter Anwaltsschriftsatz bereitet tatsächlich und rechtlich das Urteil vor. Klar kann man das Gericht selber denken lassen. Man läuft nur Gefahr, dass es dabei auf die falschen Gedanken kommt. :D
Deshalb werden die Rechtsansichten auch nicht in den Tatbestand aufgenommen. Wenn ich dann sehe, dass manche Anwälte zu Rechtsansichten Beweisangebote machen, dann "gute Nacht". Wenn man dann erklärt, dass nur über Tatsachen Beweis erhoben werden kann, schauen manche wie Autos.
21.01.2021, 17:21
(21.01.2021, 16:51)Gast schrieb: Augen auf bei der Berufswahl...Als Richter hat man das Problem nicht. Bitte liebe Anwälte....Lasst eure Rechtsauffassung weg. Die Richterschaft hat idR super Examina und brauch euch nicht für die Rechtsanwendung. Tragt den Sachverhalt vor. Macht eure Beweisangebote und beschränkt euch auf schlüssigen bzw. erheblichen Vortrag
Zur anwaltlichen Pflicht gehört auch, dass für den Mandant günstige Rechtsprechung vorgetragen werden muss. Das lernt man bereits im Ref.
Zudem, was soll man denn dann vortragen, wenn es nur um Rechtsansichten geht. Oft genug ist der Sachverhalt doch unstrittig und grade Fachanwälte verfügen über ein oft besseres Wissen als Richter, die grad einen Fall haben, der nicht ihrem Kammergebiet entspricht.
Es geht auch darum den Richter auf die richtige Idee zu bringen, da auch er nur Mensch ist. Es ist ja nicht alles so aussichtslos.
Ich würde als RA die Aussichtslosigkeit mit dem Vorgesetzen besprechen und klären warum dennoch eine Prozessvertretung erfolgen sollte. Hat der TE das mal versucht? Würde mich auch interessieren.
21.01.2021, 17:26
(21.01.2021, 17:19)Gast schrieb:(21.01.2021, 16:58)Gast schrieb:(21.01.2021, 16:51)Gast schrieb: Augen auf bei der Berufswahl...Als Richter hat man das Problem nicht. Bitte liebe Anwälte....Lasst eure Rechtsauffassung weg. Die Richterschaft hat idR super Examina und brauch euch nicht für die Rechtsanwendung. Tragt den Sachverhalt vor. Macht eure Beweisangebote und beschränkt euch auf schlüssigen bzw. erheblichen Vortrag
Guter Tipp. Bestes Rezept für den Haftungsfall, wenn das hohe Gericht trotz "super" Examina die Rechtslage verkennt und nicht darauf hingewiesen wurde (insbesondere auf für den Mandanten günstige ober- und höchstgerichtliche Rspr.).
Auch handwerklich völliger Pfusch. Ein guter Anwaltsschriftsatz bereitet tatsächlich und rechtlich das Urteil vor. Klar kann man das Gericht selber denken lassen. Man läuft nur Gefahr, dass es dabei auf die falschen Gedanken kommt. :D
Deshalb werden die Rechtsansichten auch nicht in den Tatbestand aufgenommen. Wenn ich dann sehe, dass manche Anwälte zu Rechtsansichten Beweisangebote machen, dann "gute Nacht". Wenn man dann erklärt, dass nur über Tatsachen Beweis erhoben werden kann, schauen manche wie Autos.
Naja, man kann Rechtsansichten schon in den Tatbestand schreiben. Vorallem bei Verfahren, in denen es nur um solche geht, finde ich das durchaus sinnvoll, um zu zeigen, dass man die Parteien gehört hat.
Bestes Beispiel war mal, dass ein RA meinte, dass ein geschlossener Vergleich die Rechtsnatur des ursprünglichen Verttages ändere, wodurch dann kein VerbraucherKAUF mehr vorläge. Natürlich war das Käse, dennoch habe ich das damals als Ref in den TB aufgenommen und später entsprechend demontiert.
Mein Ausbilder sagte mir dann, dass man es genau so mache.
21.01.2021, 17:27
Man soll sich auch nicht bei der Gegenseite (dem Gewinner) anbiedern, sondern selbstbewusst seine Position vertreten, auch wenn es nur gespielt ist. Man muss nicht von jedem immer gemocht werden. Das gehört zum Anwaltsberuf dazu. Und wenn einer deine Intelligenz anzweifelt hat der eh keine Manieren. Ein schlauer Mensch verhält sich so nicht.
21.01.2021, 18:23
(21.01.2021, 16:51)Gast schrieb: Augen auf bei der Berufswahl...Als Richter hat man das Problem nicht. Bitte liebe Anwälte....Lasst eure Rechtsauffassung weg. Die Richterschaft hat idR super Examina und brauch euch nicht für die Rechtsanwendung. Tragt den Sachverhalt vor. Macht eure Beweisangebote und beschränkt euch auf schlüssigen bzw. erheblichen Vortrag
Hoffentlich Allianz versichert...
21.01.2021, 22:18
(21.01.2021, 16:51)Gast schrieb: Augen auf bei der Berufswahl...Als Richter hat man das Problem nicht. Bitte liebe Anwälte....Lasst eure Rechtsauffassung weg. Die Richterschaft hat idR super Examina und brauch euch nicht für die Rechtsanwendung. Tragt den Sachverhalt vor. Macht eure Beweisangebote und beschränkt euch auf schlüssigen bzw. erheblichen Vortrag
Wie die Vorposter schon schrieben: So produziert man Haftungsfälle. Die Rechtsprechung geht inzwischen so weit, dass man dem Gericht alles mehrfach vorkauen muss, wenn es auf die Argumente nicht eingeht.
Guter Artikel zum Thema: https://anwaltsblatt.anwaltverein.de/de/...-erklaeren