11.01.2021, 22:28
Wie ist es eigentlich, wenn man als Anwalt eine Revision in Kassel bearbeitet? Muss man dann während Corona hunderte km zur Akteneinsicht fahren oder bekommt man die Akte vom BSG elektronisch oder per Post zugeschickt, um die Begründung zu verfassen?
11.01.2021, 23:00
Steht alles in § 120 Abs. 2, 3 SGG :rolleyes:
11.01.2021, 23:45
Danke, werden Akten am BSG schon elektronisch geführt?