• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Obiter dictum - Sonstiges
  5. deepls / Grammerly etc
Antworten

 
deepls / Grammerly etc
fasr235235523
Unregistered
 
#1
06.01.2021, 18:28
Zum Teil wird hier ja bei englischer Arbeit immer wieder auf Übersetzungstolls verwiesen.


Was ich mich dabei frage: Ist das nicht höchst problematisch? Diese Programme speichern den Inhalt und geben ihn an alle möglichen Drittanbieter. Selbst wenn man Mandantennamen etc durch Platzhater ersetzt ( was man auch erstmal machen muss), dürfte das nicht unbedenklich sein. Gibt es da bei euch keine Vorgaben?
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#2
06.01.2021, 18:55
Doch, natürlich gibt es Vorgaben.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#3
07.01.2021, 01:23
Jedenfalls deepl hat eine kostenpflichtige Business-Variante, die keinerlei Daten speichert und/oder weiterleitet (bzw dies jedenfalls verspricht). Hat die kanzlei in meiner anwaltsstation verwendet.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#4
10.01.2021, 12:19
(07.01.2021, 01:23)Gast schrieb:  Jedenfalls deepl hat eine kostenpflichtige Business-Variante, die keinerlei Daten speichert und/oder weiterleitet (bzw dies jedenfalls verspricht). Hat die kanzlei in meiner anwaltsstation verwendet.

Auch ohne Verarbeitung dürfen die preisgegebenen Informationen keine Rückschlüsse auf das Mandat zulassen. Die anwaltlichen Verschwiegenheitspflichten sind sehr streng.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#5
10.01.2021, 15:17
deshalb wundert es mich ja, wie offen das teilweise benutzt wird?

m.E. ist sowas (unabgesprochen) ein Kündigungsgrund und ein Fall für die Kammer.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#6
10.01.2021, 15:49
(10.01.2021, 15:17)Gast schrieb:  deshalb wundert es mich ja, wie offen das teilweise benutzt wird?

m.E. ist sowas (unabgesprochen) ein Kündigungsgrund und ein Fall für die Kammer.

schweig endlich! ohne diese Tools wären von heute auf morgen 80 bis 90 % aller Associates manges brauchbarer Arbeitsergebnisse auf Englisch arbeitslos. Allenfalls gestandene (Senior)partner oder zweisprachig aufgewachsene Anwälte beherrschen Englsich auf dem Niveau, dass sie in windeseile abrechenbare Arbeit in geschliffenem Englisch abliefern können. Die Tools sind mithin überlebenswichtig, um wenigstens 3 Jahre in der GK durchzuhalten, bevor dann mit höherer Seniorität der Lakmustest kommt, wo man lange Verhandlungen auf Englisch überleben muss. Aber dass juckt nicht bei Einstellung. Bei Einstellung juckt nur, dass man sich wenigstens 3 Jahre mit Hilfe der Tools durchmoglen kann. Danach wechselt man als gestandenener Senior.

Um diesen überflüssigen Thread jetzt zu beenden: Ein Counsel einer international tätigen Wirtschaftskanzlei entgegenete mir auf meine Frage, wie gut mein Englisch sein müsste: "Junge, du sollst Mandanten zum DEUTSCHEN Recht bereaten. Punkt. Meinste, ich hab Zeit, in einer Mail an den Mandanten mir jeden Satz vom Deutschen ins Englsiche zu übersetzen? Um das abrechenbar zu gestalten, jag ich das durch deepl."

Und damit ist dieser Thread BEENDET.
Zitieren
GastHE
Unregistered
 
#7
10.01.2021, 18:03
Diskussion beendet.. Punkt. Aus. Ende. Basta. 

Sehr erwachsen anderen das Wort zu verbieten ;)
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#8
10.01.2021, 18:21
(10.01.2021, 18:03)GastHE schrieb:  Diskussion beendet.. Punkt. Aus. Ende. Basta. 

Sehr erwachsen anderen das Wort zu verbieten ;)

Sehr gut! Du hasts geschluckt. Und eingesehen, dass deepl unverzichtbar ist, um als Associate zu überleben. "Punkt. Aus. Ende. Basta."
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#9
11.01.2021, 11:58
Ich sehe das Problem nicht: In Kanzleien nutzt man doch die Profiversion, wie man eben auch tausend andere Programme nutzt (Skype etc). Und in Behörden gibt es eigene Übersetzungsprogramme.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#10
11.01.2021, 13:40
Jede ernstzunehmende Kanzlei hat nen Pro-Account bei DeepL. Somit wird nichts gespeichert und man kann komplette Schriftsätze da durchjagen. Cool
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
Antworten



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus