• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Berufseinstieg nach dem Referendariat
  5. Anwaltszulassung
Antworten

 
Anwaltszulassung
Gast
Unregistered
 
#1
06.04.2021, 16:13
Hallo! :) 

Nachdem ich mir nach dem Examen eine etwas längere Auszeit gegönnt habe, werde ich mich nun mal um Bewerbungen kümmern. 

Diesbezüglich würde ich gerne wissen, wie ihr das mit der Zulassung gemacht habt. Habt ihr eure Zulassung schon vorher beantragt, oder erst, nachdem ihr die Zusage von der Stelle erhalten habt? 

LG
Zitieren
Gast23
Unregistered
 
#2
06.04.2021, 17:02
(06.04.2021, 16:13)Gast schrieb:  Hallo! :) 

Nachdem ich mir nach dem Examen eine etwas längere Auszeit gegönnt habe, werde ich mich nun mal um Bewerbungen kümmern. 

Diesbezüglich würde ich gerne wissen, wie ihr das mit der Zulassung gemacht habt. Habt ihr eure Zulassung schon vorher beantragt, oder erst, nachdem ihr die Zusage von der Stelle erhalten habt? 

LG


Also ich hab meine Zulassung damals erst beantragt, als ich die Zusage der Kanzlei hatte.
Vorteil wenn du so vorgehst ist, dass du die (ca. 250 €) Gebühren für die Zulassung sparen kannst, da viele (Groß-) Kanzleien diese Gebühren übernehmen.
Zudem musst du eine Deckungszusage der Haftpflicht vorweisen, möchtest du da die der Kanzlei nutzen geht es auch erst nach Zusage.

Nachteil ist, du bist zum Starttermin ggf. noch kein Anwalt. Je nach Kanzlei kann das eine Rolle spielen.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#3
06.04.2021, 19:02
Vielen Dank für deine Antwort!
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#4
06.04.2021, 19:29
Eigtl ist das ganz entspannt. Sichere dir den Job; sprich die Kanzlei auf den Nachweis für die Berufshaftpflichtv. An und beantrage die Zulassung. Vorher lohnt es sich m.E. nicht. Alles Gute zum Jobstart
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#5
06.04.2021, 20:33
Vielen lieben Dank! :)
Zitieren
Gast002
Unregistered
 
#6
06.04.2021, 20:57
(06.04.2021, 17:02)Gast23 schrieb:  
(06.04.2021, 16:13)Gast schrieb:  Hallo! :) 

Nachdem ich mir nach dem Examen eine etwas längere Auszeit gegönnt habe, werde ich mich nun mal um Bewerbungen kümmern. 

Diesbezüglich würde ich gerne wissen, wie ihr das mit der Zulassung gemacht habt. Habt ihr eure Zulassung schon vorher beantragt, oder erst, nachdem ihr die Zusage von der Stelle erhalten habt? 

LG


Also ich hab meine Zulassung damals erst beantragt, als ich die Zusage der Kanzlei hatte.
Vorteil wenn du so vorgehst ist, dass du die (ca. 250 €) Gebühren für die Zulassung sparen kannst, da viele (Groß-) Kanzleien diese Gebühren übernehmen.
Zudem musst du eine Deckungszusage der Haftpflicht vorweisen, möchtest du da die der Kanzlei nutzen geht es auch erst nach Zusage.

Nachteil ist, du bist zum Starttermin ggf. noch kein Anwalt. Je nach Kanzlei kann das eine Rolle spielen.


Das Arbeitsamt zahlt die Zulassungskosten auch. Sowie Robe etc.
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
Antworten



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus