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Wahlstation Auswärtiges Amt NRW
GastNRW249
Unregistered
 
#1
09.08.2019, 19:33
Hallo liebe (Leidens-)Kollegen,

Ich absolviere derzeit mein Referendariat in NRW und möchte meine Wahlstation beim Auswärtigen Amt absolvieren. Die Frage ist, ob der Ausbilder Volljurist sein muss. Das Gesetz finde ich dabei nicht ganz so überzeugend und viele, die ich gefragt habe, waren sich auch nicht wirklich sicher. Hat jemand vielleicht schon Erfahrung mit einem Nicht-Volljuristen als Ausbilder gemacht?

Danke!
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Zirbel NRW
Unregistered
 
#2
09.08.2019, 19:41
Ja, muss er.
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Gast aus NRW 12
Unregistered
 
#3
07.12.2020, 21:55
In den FAQs der Bezirksregierungen in NRW wird diese Frage beantwortet. Darin steht, dass es sich bei dem Ausbilder nicht (ausdrücklich) um einen Volljuristen handeln muss.
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