09.07.2020, 12:44
Ja ich und auch bekannter von mir.
Konnten dann mangels Freigabe der alten kanzlei nicht eingestellt werden.
Konnten dann mangels Freigabe der alten kanzlei nicht eingestellt werden.
09.07.2020, 12:55
Danke Dir Vorredner!
Ist schon übel, da man dadurch natürlich auf Ewigkeit diese Tür zugeschlagen bekommt.
Ist schon übel, da man dadurch natürlich auf Ewigkeit diese Tür zugeschlagen bekommt.
09.07.2020, 14:25
(09.07.2020, 12:55)Konfliktbereit schrieb: Danke Dir Vorredner!
Ist schon übel, da man dadurch natürlich auf Ewigkeit diese Tür zugeschlagen bekommt.
Natürlich nicht auf Ewigkeit, sondern nur solange der Konflikt besteht. Das deutsche Standesrecht ist hier ja einerseits sehr rigoros (man ist mit den Fällen der ganzen Kanzlei infiziert), dafür aber gleichzeitig sehr beschränkt, weil es sich nur auf die selbe Sache bezieht. Wenn diese Sache beendet ist, stünde einem Wechsel nichts mehr entgegen.
Anders bei Kanzleien, die auch das US-Recht beachten (wollen/müssen). Hier wird der Sachbegriff weiter ausgedehnt und man bleibt erstmal konfligiert, bis der Mandant tatsächlich nicht mehr vertreten wird. Hier muss man dann tatsächlich oftmals mit Freigaben arbeiten.
Mir hat ein aktiver Konflikt auch schon einmal einen möglichen Wechsel verhagelt. So etwas kommt vor. Gleichzeitig würde ich natürlich inzwischen auch niemand einstellen wollen, der mir einen Konflikt einbringt, weswegen ich am Ende ein lukratives Mandat abgeben müsste.
09.07.2020, 15:13
Hast Du natürlich recht, aber wie soll man eine Freigabe erwirken, wenn dann ja die vorherige Kanzlei trotzdem alle Mandate offenbaren müsste?
09.07.2020, 15:24
(09.07.2020, 15:13)Gast_ schrieb: Hast Du natürlich recht, aber wie soll man eine Freigabe erwirken, wenn dann ja die vorherige Kanzlei trotzdem alle Mandate offenbaren müsste?
Und? Das geht ja im Zweifel von einem Berufsgeheimnisträger zu einem anderen. § 203 StGB ist insofern ja auch nicht schrankenlos, sondern spricht von "unbefugt". Kurzer Blick bei beck-online sagt mir:
"Der Geheimnisbruch kann gerechtfertigt sein durch Einwilligung des Geschützten, zum Zweck eigener Rechtswahrung des Geheimnisträgers oder durch ein überwiegendes allgemeines Interesse."
Konfliktprüfungen würde ich unter den Punkt "zum Zweck eigener Rechtswahrung des Geheimnisträgers" subsumieren. Das Standesrecht gibt mir auf, dass ich Konflikte prüfen soll und vermeiden muss. Dazu muss ich zwingend einen gewissen Grad an Offenlegung machen, da ich anderenfalls meine standesrechtlichen Pflichten nicht erfüllen kann. Ich sehe da tatsächlich kein großes Problem... ich stelle meine Mandatsliste schließlich nicht bei LinkedIn aus.
21.03.2025, 14:03
(09.07.2020, 14:25)Gast Gast schrieb:(09.07.2020, 12:55)Konfliktbereit schrieb: Danke Dir Vorredner!
Ist schon übel, da man dadurch natürlich auf Ewigkeit diese Tür zugeschlagen bekommt.
Natürlich nicht auf Ewigkeit, sondern nur solange der Konflikt besteht. Das deutsche Standesrecht ist hier ja einerseits sehr rigoros (man ist mit den Fällen der ganzen Kanzlei infiziert), dafür aber gleichzeitig sehr beschränkt, weil es sich nur auf die selbe Sache bezieht. Wenn diese Sache beendet ist, stünde einem Wechsel nichts mehr entgegen.
Anders bei Kanzleien, die auch das US-Recht beachten (wollen/müssen). Hier wird der Sachbegriff weiter ausgedehnt und man bleibt erstmal konfligiert, bis der Mandant tatsächlich nicht mehr vertreten wird. Hier muss man dann tatsächlich oftmals mit Freigaben arbeiten.
Mir hat ein aktiver Konflikt auch schon einmal einen möglichen Wechsel verhagelt. So etwas kommt vor. Gleichzeitig würde ich natürlich inzwischen auch niemand einstellen wollen, der mir einen Konflikt einbringt, weswegen ich am Ende ein lukratives Mandat abgeben müsste.
Hey, wovon hängt die Freigabe denn ab? Ist das in das Belieben der alten Kanzlei gestellt? Nach dem neuen §43a IV BRAO müssten doch beide betroffenen Mandaten zustimmen - also es wäre in das Belieben der Mandanten gestellt. Bzw. was ist überhaupt eine "Freigabe" - ich finde das nicht im Normtext.
21.03.2025, 14:24
(09.07.2020, 14:25)Gast Gast schrieb:(09.07.2020, 12:55)Konfliktbereit schrieb: Danke Dir Vorredner!
Ist schon übel, da man dadurch natürlich auf Ewigkeit diese Tür zugeschlagen bekommt.
Natürlich nicht auf Ewigkeit, sondern nur solange der Konflikt besteht. Das deutsche Standesrecht ist hier ja einerseits sehr rigoros (man ist mit den Fällen der ganzen Kanzlei infiziert), dafür aber gleichzeitig sehr beschränkt, weil es sich nur auf die selbe Sache bezieht. Wenn diese Sache beendet ist, stünde einem Wechsel nichts mehr entgegen.
Anders bei Kanzleien, die auch das US-Recht beachten (wollen/müssen). Hier wird der Sachbegriff weiter ausgedehnt und man bleibt erstmal konfligiert, bis der Mandant tatsächlich nicht mehr vertreten wird. Hier muss man dann tatsächlich oftmals mit Freigaben arbeiten.
Mir hat ein aktiver Konflikt auch schon einmal einen möglichen Wechsel verhagelt. So etwas kommt vor. Gleichzeitig würde ich natürlich inzwischen auch niemand einstellen wollen, der mir einen Konflikt einbringt, weswegen ich am Ende ein lukratives Mandat abgeben müsste.
Was bedeutet denn, "wenn die Sache beendet" ist im M&A-Kontext?
Einige Deals verlaufen sich ja auch im Sande.
21.03.2025, 14:50
(30.06.2020, 06:59)Gast schrieb:(30.06.2020, 01:59)Gast schrieb: Ich hab das damals ausgefüllt. Dabei habe ich aber keine Erkenntnisse weitergegeben, die nicht ohnehin schon öffentlich auf der Website meiner vorherigen Station aufrufbar waren.
Öffentliche Informationen entbinden dich aber eig auch nicht von deiner vertraglich vereinbarten Verschwiegenheitspflicht...
Was bereits öffentlich ist, ist kein Geheimnis mehr.