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Ausstieg aus der Anwaltschaft und Jobwechsel
Gast
Unregistered
 
#1
12.11.2020, 12:20
Hallo,

meine Kanzlei und ich lösen einvernehmlich zum Jahresende den Arbeitsvertrag auf. Ich brauche zum Jahresbeginn einen neuen Job, allerdings werde ich nicht wieder als Anwalt arbeiten. Die letzten Wochen bin ich dann noch freigestellt.

Wie mache ich das jetzt mit der Anwaltszulassung? Direkt zurückgeben um Beiträge für Versorgungswerk und Kammer zu vermeiden? Oder doch noch behalten für den Notfall, falls ich im Januar nicht direkt eine Anschlussverwendung im Unternehmen o.ä. habe? Meine Noten sind jetzt nicht so top, dass ich mir jeden Job aussuchen könnte.
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Gast
Unregistered
 
#2
12.11.2020, 12:29
Wie sind denn deine Noten? Es ist hier doch sowieso anonym.
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Gast
Unregistered
 
#3
12.11.2020, 12:39
(12.11.2020, 12:29)Gast schrieb:  Wie sind denn deine Noten? Es ist hier doch sowieso anonym.

6,11 und 5,12. Verbesserungsversuch ist absolviert, dauert aber noch. Hab natürlich schon Bewerbungen am Laufen, aber ob ich bis Januar was hab, ist fraglich. Könnte auch 1-2 Monate mit ALG I überleben.
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Gast
Unregistered
 
#4
12.11.2020, 12:46
Wie lange hast du dort denn als Anwalt gearbeitet, wenn du den Verbesserungsversuch noch vor der Brust hast. Eine Woche?
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Gast
Unregistered
 
#5
12.11.2020, 12:59
Gut 1 Jahr. Ich warte beim Verbesserungsversuch nur noch auf die Noten. Dauert halt hier 6 Monate.
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Gast
Unregistered
 
#6
12.11.2020, 13:13
Hallo,

hast du dich bzgl deiner Bewerbungen nur an Unternehmen gewandt? Gibt ja schon eine Reihe an kleineren Unternehmen die Ausschreiben und sogar ohne konkrete Notenanforderung, allerdings idR Berufserfahrung notwendig....
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Gast
Unregistered
 
#7
12.11.2020, 15:54
Hallo,

ich würde einfach mal bei der Kammer anrufen und nachfragen. Ich wechsele in die Justiz und hatte auch ein paar Fragen, wie z.B. ob ich schnell wieder zurück könnte, falls ich doch nicht mehr will, andere hypothethische Konstellationen und was für Nachteile der Widerruf der Zulassung hat etc. Sie waren sehr nett und haben alle Fragen gut beantwortet und Optionen erklärt. Mein Fazit wäre: Ich würde mir die Beiträge sparen. Falls es dann doch wieder die Anwaltschaft wird, kannst du ja alles neu beantragen.
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Gast3
Unregistered
 
#8
12.11.2020, 20:58
Bist du sicher das du ALG 1 bekommst? Das gibt es doch bei einem Aufhebungsvertrag in der Regel nicht  :shy:
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Gast
Unregistered
 
#9
13.11.2020, 11:30
(12.11.2020, 20:58)Gast3 schrieb:  Bist du sicher das du ALG 1 bekommst? Das gibt es doch bei einem Aufhebungsvertrag in der Regel nicht  :shy:

Du kannst bei der Agentur für Arbeit vorab den Aufhebungsvertrag prüfen lassen und dir ne Zusicherung holen, dass es dafür keine Sperrzeit gibt.
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