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Situation in Brüssel
Gast
Unregistered
 
#11
08.11.2020, 23:53
(08.11.2020, 16:03)Gast schrieb:  
(08.11.2020, 14:14)Gast schrieb:  Zumindest bei deutscher Kanzlei: Wirst in Belgien besteuert und kriegst dann ein Schreiben vom zuständigen Finanzamt in DEU ausgestellt (heißt glaube ich A-Schein). Reichst du bei der Steuererklärung ein, dass der Betrag in Belgien versteuert ist und fertig aus. Kannst dann auch relativ hohe Pauschalen geltend machen (Verpflegungsmehraufwand / zweiter Haushalt). Mit SozVers müsste ich nochmal 
nachgucken, weiß ich gerade nicht mehr.

Drei Monate ist ja der Regelaufenthalt fürs Refs, da ist das fein. Wird die Mindestzeit sein, die du da sein musst. Das ist nach oben relativ offen. Eine Kollegin war acht Monate in einer großen US-Bude. Und einarbeiten kommt immer auf die Kanzlei an. Im Regelfall gibt es erstmal einen kleinen Rechercheauftrag um zu checken, ob du nicht ganz auf den Kopf gefallen bist. Und dann ergibt sich das on the Job. Recherchen, eigenständige Prüfungen, Protokolle bei Telefonaten / Besprechungen, Botengänge zur KOM, forensische Arbeit, Teilnahme an Seminaren (okay zur Zeit vermutlich nur digital). Das hängt immer vom Team, Partner, Kanzlei, Auslastung und deinem Auftritt ab. Auf jeden Fall sollte man Brüssel als WissMit oder Ref einmal gesehen haben. Selbst, wenn man später etwas anderes macht.

Und warum nur Brüssel und nicht gleich Frankreich? War als Ref in Paris.
Brüssel ist was für welche, die Latein in der Schule hatten...

In Paris wirst du ohne französischen Abschluss überhaupt nichts.
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Gast
Unregistered
 
#12
09.11.2020, 00:15
An wie vielen Wochenarbeitstagen kann/soll man denn dann als WissMit (nicht Ref) möglichst dort tätig sein? Was erwarten die Kanzleien? Was könnt ihr empfehlen? Geht um WissMit-Aufenthalt vor Ref-Beginn, daher keine große Nebenbelastung (aber dennoch der Wunsch nach Freizeit).

In Deutschland heißt es ja meistens mindestens 2 Wochenarbeitstage. In Brüssel braucht man vermutlich 3, um sich die Miete dort leisten zu können, oder? Wo haben die Kanzleien nach unten/oben ihre Schmerzgrenzen?
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Gast
Unregistered
 
#13
09.11.2020, 03:27
(08.11.2020, 23:53)Gast schrieb:  
(08.11.2020, 16:03)Gast schrieb:  
(08.11.2020, 14:14)Gast schrieb:  Zumindest bei deutscher Kanzlei: Wirst in Belgien besteuert und kriegst dann ein Schreiben vom zuständigen Finanzamt in DEU ausgestellt (heißt glaube ich A-Schein). Reichst du bei der Steuererklärung ein, dass der Betrag in Belgien versteuert ist und fertig aus. Kannst dann auch relativ hohe Pauschalen geltend machen (Verpflegungsmehraufwand / zweiter Haushalt). Mit SozVers müsste ich nochmal 
nachgucken, weiß ich gerade nicht mehr.

Drei Monate ist ja der Regelaufenthalt fürs Refs, da ist das fein. Wird die Mindestzeit sein, die du da sein musst. Das ist nach oben relativ offen. Eine Kollegin war acht Monate in einer großen US-Bude. Und einarbeiten kommt immer auf die Kanzlei an. Im Regelfall gibt es erstmal einen kleinen Rechercheauftrag um zu checken, ob du nicht ganz auf den Kopf gefallen bist. Und dann ergibt sich das on the Job. Recherchen, eigenständige Prüfungen, Protokolle bei Telefonaten / Besprechungen, Botengänge zur KOM, forensische Arbeit, Teilnahme an Seminaren (okay zur Zeit vermutlich nur digital). Das hängt immer vom Team, Partner, Kanzlei, Auslastung und deinem Auftritt ab. Auf jeden Fall sollte man Brüssel als WissMit oder Ref einmal gesehen haben. Selbst, wenn man später etwas anderes macht.

Und warum nur Brüssel und nicht gleich Frankreich? War als Ref in Paris.
Brüssel ist was für welche, die Latein in der Schule hatten...

In Paris wirst du ohne französischen Abschluss überhaupt nichts.

Warum bist du mit deinem französischen Abschluss denn immer noch in Deutschland?
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Gast
Unregistered
 
#14
09.11.2020, 08:57
(09.11.2020, 00:15)Gast schrieb:  An wie vielen Wochenarbeitstagen kann/soll man denn dann als WissMit (nicht Ref) möglichst dort tätig sein? Was erwarten die Kanzleien? Was könnt ihr empfehlen? Geht um WissMit-Aufenthalt vor Ref-Beginn, daher keine große Nebenbelastung (aber dennoch der Wunsch nach Freizeit). 

In Deutschland heißt es ja meistens mindestens 2 Wochenarbeitstage. In Brüssel braucht man vermutlich 3, um sich die Miete dort leisten zu können, oder? Wo haben die Kanzleien nach unten/oben ihre Schmerzgrenzen?

Guten Morgen. Drei Tage sind - soweit ich weiß - das Minimum. Aber auch da mag es andere Konstellationen geben. War vier Tage/Woche dort und das war sehr angenehm. Hat man etwas mehr Zeit, wenn man besucht wird. Was die Miete angeht: japs dafür braucht man a bissl Kohle. Zwei Tage die Woche scheint mir aber vor allem wenig Zeit, um etwas mitzunehmen / tiefer ins Team einzutauchen. Und: man braucht ja auch Beschäftigung. Saufen mit den Praktis vom Parlament wird zur Zeit ja wenig sein.

Paris ist natürlich sehr schön. Mit Sicherheit geht da auch Kartellrecht /Beihilfenrecht - nur vermutlich nicht in dem Ausmaß und der Internationalität wie in Brüssel. Für den internationalen Investitionsschutz ist es auch ein toller Standort (das man dafür französisch braucht, bezweifele ich). 
Luxemburg ist ebenfalls nett. Nur ein wenig sehr ruhig. Aber auch das
mag manche Leute anmachen. Kartell-, Beihilfe- und Fusionsrecht geht da, soweit ich weiß aber nicht.
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