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Absurdität der juristischen Ausbildung
Gasthesse
Unregistered
 
#21
17.10.2020, 23:02
(17.10.2020, 22:12)Gast schrieb:  Fürs 2te Examen sollte man m.E. aus den drei Rechtsgebieten zwei wählen dürfen. 

Kenne einige die Strafrecht nur weiterlernten weil es der Staat seinen Ref-Sklaven aufzwingt. Auch Statistiken sind interessant,wieviele der gesamten Juristen später im Strafrecht tätig sind.

Eher sollte man die Ausbildung zum Einheitsjuristen aufgeben, aber solange man daran festhält macht 2 aus 3 keinen Sinn. Zumal auch ein im Zivilrecht tätiger RA wissen sollte, mit welchen strafrechtlichen Instrumenten er das zivilrechtliche Interesse seines Mandanten unterstützen kann. Spezialisierung nach Abschluss der Ausbildung ist nahezu zwingend, aber über die Grundlagen in allen Rechtsgebieten sollten meines Erachtens alle verfügen.
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Gast
Unregistered
 
#22
18.10.2020, 10:22
und wie hilft ihm dabei bitte die Ref-Ausbildung? 
Indem er eine staatsanwaltschaftliche Abschlussverfügung schreiben kann oder weiß wie ein Revisionsgutachten geht? Probably NOT
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Gasthesse
Unregistered
 
#23
18.10.2020, 11:33
(18.10.2020, 10:22)Gast schrieb:  und wie hilft ihm dabei bitte die Ref-Ausbildung? 
Indem er eine staatsanwaltschaftliche Abschlussverfügung schreiben kann oder weiß wie ein Revisionsgutachten geht? Probably NOT

Indem er weiß, wie ein Staatsanwalt tickt und arbeitet.
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Gästle
Unregistered
 
#24
18.10.2020, 12:55
(18.10.2020, 11:32)Gasthesse schrieb:  
(18.10.2020, 10:22)Gast schrieb:  und wie hilft ihm dabei bitte die Ref-Ausbildung? 
Indem er eine staatsanwaltschaftliche Abschlussverfügung schreiben kann oder weiß wie ein Revisionsgutachten geht? Probably NOT

Die drei Rechtsgebiete lassen sich nunmal nicht strikt voneinander trennen. Man muss nicht überall spezialisiert sein, aber es braucht ein allgemeines Grundverständnis in allen Gebieten. Deshalb halte ich auch vom Abschichten eher wenig, da genau das verloren geht.
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GastOHA
Unregistered
 
#25
18.10.2020, 13:24
ich bin jetzt keine 2 Wochen fertig und schon beginnt der milde Schleier der Nostalgie :D


es gab auch geile Momente in der Bib, sowohl im ersten als auch im zweiten. Wo man das Problem durchdrungen hat und zufrieden seinen Kaffee leergemacht hat und dann ab in den Sport.

Und unter dem Strich sind wir alle gestärkt aus der Hölle rausgekommen und so halbwegs zutreffend waren die Noten dann doch auch ( wenn man überall die Verbesserung mitgenommen hat).

Scheise es beginnt...
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Gast
Unregistered
 
#26
19.10.2020, 12:12
(17.10.2020, 11:33)Gast schrieb:  Die juristische Ausbildung ist in ihrer Grundstruktur unverändert geblieben, hat sich aber in den letzten Jahrzehnten extrem entwickelt, da die rechtliche Praxis natürlich mit der gesellschaftlichen, technischen und sonstigen Entwicklung Schritt halten muss. Die Anforderungen sind stark gestiegen, der "Stoff" wurde immer umfangreicher (Man schaue sich einfach mal zu Unterhaltungszwecken Examensklausuren von vor 30, 40, 50, 60, 70 Jahren an. Die Entwicklung ist bemerkenswert. Das, was vor 60 Jahren im Zivilrecht geprüft wurde, ist weniger, als in einer Anfängerklausur für heutige Erstsemester verlangt wird.). Gleichzeitig erfolgen Anpassungen nur sehr zurückhaltend. Statt "Nebengebiete" (ich meine solche, die nicht für das allgemeine Verständnis, die Systematik, die Grundlagen des Faches erforderlich sind, und denke dabei zB an Arbeitsrecht oder Gesellschaftsrecht) in die Schwerpunkte auszulagern, wird (je nach Bundesland mit (teils stark) variierender Intensität) alles als irgendwie erforderlich für einen vollwertigen Juristen erachtet. Ob einen solchen auszeichnet, im 1. Staatsexamen das Prüfungsschema der Kündigungsschutzklage ohne zureichende Hilfsmittel darstellen und entsprechend prüfen zu können, erscheint mir mehr als fraglich. Dass man eine rechtswissenschaftliche Staatsprüfung nicht erschöpfend im gemeinschaftlichen Klatschen und Tanzen vornehmen kann, sollte offensichtlich sein. Die stetige Neubefrachtung der angehenden Juristen mit immer neuen prüfungsrelevanten Themen ist ebenso unsinnig. 

MMn sollte die Ausbildung schärfer auf das Ausbildende abzielen, soll heißen: Stärkung der Grundlagen (dabei kann natürlich auch Berücksichtigung finden, dass wir (noch) keine Anwaltsausbildung ieS haben, sondern der Studiengang "Rechtswissenschaften" heißt, also auch die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit entsprechender Herangehensweise beinhalten sollte (was insbesondere in Hausarbeiten leicht möglich ist), was dennoch nicht die Kenntnis von 7 Meinungen zum Zeitpunkt des Eintritts in das strafrechtliche Versuchsstadium erzwingt), Schlüsselkompetenzen (das zeichnet den guten Juristen doch neben den "Basics" wirklich aus: Kommunikationsfähigkeit, Sprachkompetenzen, Argumentationsfertigkeiten usw.), gezieltere Spezialisierung (der Schwerpunkt ist doch schon Teil der ersten juristischen Staatsprüfung; statt ihn weiterhin in seinem Schattendasein fristen zu lassen, aus dem er sich mangels Vergleichbarkeit, Tiefe und (je nach Universität und Fachbereich) teils eigenwillig erscheinendem Zuschnitt nicht ohne weiteres entfernen kann, könnte er zu einem "echten" Teil der Ausbildung gemacht werden, nicht weiterhin "irgendwie daneben" stehen. 

Das wären meine grob skizzierten Gedanken zu der Problematik der juristischen Ausbildung. Wenn man sich die jüngsten Neuerungen in NRW ansieht, wird das aber wohl eher Wunschdenken bleiben.

Exakt das und: 

Zulssung von Kommentaren in den Examensklausuren. Nutzt später sowieso jeder und funktioniert im 2. bestens. Zudem kann man einen Kommentar und die dort vermittelte Ansicht ohne wissenschaftliche Kenntnisse durch Grundlagenverständnis nicht vernünftig anwenden.

Grade letztered habe ich sehr vermisst. Auf Systhem- und Methodikverständnis wird viel zu wenig wert gelegt. Ich kann mich noch bildlich an eine göttinger Professorin erinnern, die in der BGB AT Vorlesung die Auslegungsformen als Einstieg nutzte und sodann auf die Zusendung unbestellter Waren umschwenkte oder den Strafrechtler und Medizinrechtler, der im Folgesemester Diebstahl Anhand von Körperteilen erörterte. 

Professoren haben keine Kenntnisse der Didaktik oder der Menschenführung. Wer in die Lehre will sollte zwingen entsprechende Kurse im Rahmen der Habilitstion absolvieren müssen.
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Gast
Unregistered
 
#27
19.10.2020, 13:10
Denkt man, bis man im Ref AG hat und merkt, wer wirklich gar keine Ahnung von Lehre hat  :D
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Gast
Unregistered
 
#28
20.10.2020, 09:38
(19.10.2020, 12:12)Gast schrieb:  
(17.10.2020, 11:33)Gast schrieb:  Die juristische Ausbildung ist in ihrer Grundstruktur unverändert geblieben, hat sich aber in den letzten Jahrzehnten extrem entwickelt, da die rechtliche Praxis natürlich mit der gesellschaftlichen, technischen und sonstigen Entwicklung Schritt halten muss. Die Anforderungen sind stark gestiegen, der "Stoff" wurde immer umfangreicher (Man schaue sich einfach mal zu Unterhaltungszwecken Examensklausuren von vor 30, 40, 50, 60, 70 Jahren an. Die Entwicklung ist bemerkenswert. Das, was vor 60 Jahren im Zivilrecht geprüft wurde, ist weniger, als in einer Anfängerklausur für heutige Erstsemester verlangt wird.). Gleichzeitig erfolgen Anpassungen nur sehr zurückhaltend. Statt "Nebengebiete" (ich meine solche, die nicht für das allgemeine Verständnis, die Systematik, die Grundlagen des Faches erforderlich sind, und denke dabei zB an Arbeitsrecht oder Gesellschaftsrecht) in die Schwerpunkte auszulagern, wird (je nach Bundesland mit (teils stark) variierender Intensität) alles als irgendwie erforderlich für einen vollwertigen Juristen erachtet. Ob einen solchen auszeichnet, im 1. Staatsexamen das Prüfungsschema der Kündigungsschutzklage ohne zureichende Hilfsmittel darstellen und entsprechend prüfen zu können, erscheint mir mehr als fraglich. Dass man eine rechtswissenschaftliche Staatsprüfung nicht erschöpfend im gemeinschaftlichen Klatschen und Tanzen vornehmen kann, sollte offensichtlich sein. Die stetige Neubefrachtung der angehenden Juristen mit immer neuen prüfungsrelevanten Themen ist ebenso unsinnig. 

MMn sollte die Ausbildung schärfer auf das Ausbildende abzielen, soll heißen: Stärkung der Grundlagen (dabei kann natürlich auch Berücksichtigung finden, dass wir (noch) keine Anwaltsausbildung ieS haben, sondern der Studiengang "Rechtswissenschaften" heißt, also auch die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit entsprechender Herangehensweise beinhalten sollte (was insbesondere in Hausarbeiten leicht möglich ist), was dennoch nicht die Kenntnis von 7 Meinungen zum Zeitpunkt des Eintritts in das strafrechtliche Versuchsstadium erzwingt), Schlüsselkompetenzen (das zeichnet den guten Juristen doch neben den "Basics" wirklich aus: Kommunikationsfähigkeit, Sprachkompetenzen, Argumentationsfertigkeiten usw.), gezieltere Spezialisierung (der Schwerpunkt ist doch schon Teil der ersten juristischen Staatsprüfung; statt ihn weiterhin in seinem Schattendasein fristen zu lassen, aus dem er sich mangels Vergleichbarkeit, Tiefe und (je nach Universität und Fachbereich) teils eigenwillig erscheinendem Zuschnitt nicht ohne weiteres entfernen kann, könnte er zu einem "echten" Teil der Ausbildung gemacht werden, nicht weiterhin "irgendwie daneben" stehen. 

Das wären meine grob skizzierten Gedanken zu der Problematik der juristischen Ausbildung. Wenn man sich die jüngsten Neuerungen in NRW ansieht, wird das aber wohl eher Wunschdenken bleiben.

Exakt das und: 

Zulssung von Kommentaren in den Examensklausuren. Nutzt später sowieso jeder und funktioniert im 2. bestens. Zudem kann man einen Kommentar und die dort vermittelte Ansicht ohne wissenschaftliche Kenntnisse durch Grundlagenverständnis nicht vernünftig anwenden.

Grade letztered habe ich sehr vermisst. Auf Systhem- und Methodikverständnis wird viel zu wenig wert gelegt. Ich kann mich noch bildlich an eine göttinger Professorin erinnern, die in der BGB AT Vorlesung die Auslegungsformen als Einstieg nutzte und sodann auf die Zusendung unbestellter Waren umschwenkte oder den Strafrechtler und Medizinrechtler, der im Folgesemester Diebstahl Anhand von Körperteilen erörterte. 

Professoren haben keine Kenntnisse der Didaktik oder der Menschenführung. Wer in die Lehre will sollte zwingen entsprechende Kurse im Rahmen der Habilitstion absolvieren müssen.
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Gast
Unregistered
 
#29
20.10.2020, 11:27
(18.10.2020, 13:24)GastOHA schrieb:  ich bin jetzt keine 2 Wochen fertig und schon beginnt der milde Schleier der Nostalgie :D


es gab auch geile Momente in der Bib, sowohl im ersten als auch im zweiten. Wo man das Problem durchdrungen hat und zufrieden seinen Kaffee leergemacht hat und dann ab in den Sport.

Und unter dem Strich sind wir alle gestärkt aus der Hölle rausgekommen und so halbwegs zutreffend waren die Noten dann doch auch ( wenn man überall die Verbesserung mitgenommen hat).

Scheise es beginnt...

Von den mittelschweren psychischen Schäden und dem kaputten Rücken abgesehen  :D
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