• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Rund ums 2. Examen
  5. Partnervermittlung (Klausurfrage)
Antworten

 
Partnervermittlung (Klausurfrage)
Examensübung
Unregistered
 
#1
24.08.2020, 15:59
Hallo zusammen! 

Ich habe eine kurze Frage zu einer Klausur, die ich geschrieben habe. 

Es geht um einen gekündigten Partnervermittlungsvertrag nach Zahlung eines Vorschusses. 
Der Beklagte trägt vor, dass er doch zumindest bisher getätigte Aufwendungen ersetzt bekommen müsste vom kündigenden Kläger. 

Ich löse den Fall primär über 628 Abs. 1 S. 3 BGB. 

In der Musterlösung wird nach meinem Empfinden nicht wirklich auf den Wertersatz (nach 346 Absatz 2?) eingegangen. 
Gibt es dafür einen bestimmten Grund? Evtl. weil dieser einfach "0 Euro" ist, weil Interessenwegfall nach 628 abs. 1 S. 3 vorliegt oder weshalb? 

Evtl. kann ja jemand helfen :)

VG
Zitieren
T. Kaiser
Junior Member
Beiträge: 410
Themen: 1
Registriert seit: Sep 2019
#2
24.08.2020, 16:06
(24.08.2020, 15:59)Examensübung schrieb:  Hallo zusammen! 

Ich habe eine kurze Frage zu einer Klausur, die ich geschrieben habe. 

Es geht um einen gekündigten Partnervermittlungsvertrag nach Zahlung eines Vorschusses. 
Der Beklagte trägt vor, dass er doch zumindest bisher getätigte Aufwendungen ersetzt bekommen müsste vom kündigenden Kläger. 

Ich löse den Fall primär über 628 Abs. 1 S. 3 BGB. 

In der Musterlösung wird nach meinem Empfinden nicht wirklich auf den Wertersatz (nach 346 Absatz 2?) eingegangen. 
Gibt es dafür einen bestimmten Grund? Evtl. weil dieser einfach "0 Euro" ist, weil Interessenwegfall nach 628 abs. 1 S. 3 vorliegt oder weshalb? 

Evtl. kann ja jemand helfen :)

VG

§ 628 I 1, 2 regeln quasi den "Wertersatzanspruch" des Dienstverpflichteten. Du kannst daneben nicht auf §§ 346 ff. BGB zurückgreifen, wenn es um die AS des Dienstverpflichteten geht. Ganz einfach. Hope that helps.
LG
Torsten K.

P.S. Das ist eine wichtige Klausurkonstellation (ist das eine der Kaiser-Klausuren aus unserem KK? wir haben auch eine dazu), ziemlich beliebt bei den LJPAs. Es ist wichtig, dass du diese Thematik einmal vor deinem Termin durchdenkst, damit du weißt, wolang es geht!
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24.08.2020, 16:21 von T. Kaiser.)
Suchen
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#3
24.08.2020, 16:32
Ja, genau, es ist eine Klausur von euch und ich versuche sie zu durchdenken, aber bin irgendwie verwirrt. 

"Ist die Vergütung für eine spätere Zeit im Voraus entrichtet, so hat der Verpflichtete sie nach Maßgabe des § 346 oder, wenn die Kündigung wegen eines Umstands erfolgt, den er nicht zu vertreten hat, nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung zurückzuerstatten."

Darauf basiert ja der Anspruch ( §  628  I  2,  3  BGB  i.V.m.  §  812  BGB/§§  346  ff.  BGB). 
Trotz dieses Verweises verliere ich dann kein Wort über den Wertersatz, weil 628 Abs. 1 S. 2 die Sache spezieller  abschließend regelt. Verstehe ich das so richtig ? 


Also hat der S. 3 gar keinen richtigen Mehrwert (außer im Fall einer Entreciherung des Bekl.) und ist quasi nur deklaratorisch?

Danke Dir!
Zitieren
T. Kaiser
Junior Member
Beiträge: 410
Themen: 1
Registriert seit: Sep 2019
#4
24.08.2020, 16:37
(24.08.2020, 16:32)Gast schrieb:  Ja, genau, es ist eine Klausur von euch und ich versuche sie zu durchdenken, aber bin irgendwie verwirrt. 

"Ist die Vergütung für eine spätere Zeit im Voraus entrichtet, so hat der Verpflichtete sie nach Maßgabe des § 346 oder, wenn die Kündigung wegen eines Umstands erfolgt, den er nicht zu vertreten hat, nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung zurückzuerstatten."

Darauf basiert ja der Anspruch ( §  628  I  2,  3  BGB  i.V.m.  §  812  BGB/§§  346  ff.  BGB). 
Trotz dieses Verweises verliere ich dann kein Wort über den Wertersatz, weil 628 Abs. 1 S. 2 die Sache spezieller  abschließend regelt. Verstehe ich das so richtig ? 


Also hat der S. 3 gar keinen richtigen Mehrwert (außer im Fall einer Entreciherung des Bekl.) und ist quasi nur deklaratorisch?

Danke Dir!

Ja, richtig verstanden.

S. 3 hat den Mehrwert für den Dienstberechtigten, dass er sein Geld wiederbekommt. Entweder nach S. 3 iVm Rücktrittsrecht oder iVm Bereicherungsrecht. S. 3 regelt die Ansprüche des Dienstberechtigten, daher kannst du hier nicht 346 für die AS des Dienstverpflichteten nehmen! Dessen AS sind in § 628 I 1, 2 geregelt.
LG
Torsten
Suchen
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#5
24.08.2020, 16:52
Aaaah, okay. Super, vielen Dank. 

Der Dialog hat mir aufgezeigt wo meine Unachtsamkeit lag. Jetzt ist es plötzlich einfach geworden.  :D 

Vielen, vielen Dank für die Zeit und die Aufklärung! :-)
Zitieren
T. Kaiser
Junior Member
Beiträge: 410
Themen: 1
Registriert seit: Sep 2019
#6
24.08.2020, 16:55
(24.08.2020, 16:52)Gast schrieb:  Aaaah, okay. Super, vielen Dank. 

Der Dialog hat mir aufgezeigt wo meine Unachtsamkeit lag. Jetzt ist es plötzlich einfach geworden.  :D 

Vielen, vielen Dank für die Zeit und die Aufklärung! :-)

Gern geschehen. So ist das bei Jura häufig. Die Lösung steht im Gesetz oder ergibt sich aus der Systematik des Gesetzes. Das vergißt man leicht mal. Passiert jedem.
LG
Suchen
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
Antworten



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus