• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Allgemeines zum Referendariat
  5. Gutachten Behördenklausur NRW, nur bei entsprechendem Bearbeitervermerk?Vfg?
Antworten

 
Gutachten Behördenklausur NRW, nur bei entsprechendem Bearbeitervermerk?Vfg?
Hallo123allo
Unregistered
 
#1
09.12.2015, 18:06
Hey

In der Behördenklausur in NRW ist doch grds. nur
die Abfassung eines Bescheides (Ausgangsbescheid, WB....) gefordert oder?

Ein Gutachten muss ich nur anfertigen, falls es ihm BV gefordert ist?

Und ist in NRW eine Begleitverfügung anzufertigen.
Ich habe gehört:

-Satzungsentwurf
-Vfg.
-Abhilfebescheid'

kommt nicht vor.

Danke für entsprechende Antworten
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#2
09.12.2015, 19:03
Hey!
Ich dachte immer, die Behördenklausur ist das Gegenstück zur RA-Klausur und deshalb ist auch immer ein Gutachten gefordert. Im Mai lief z.B. eine Behördenklausur mit einem internen Vermerk als praktischem Teil. Keine Panik, bei so was weiß dann niemand wie es auszusehen hat.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#3
10.12.2015, 11:49
Also m.E ist nur der Bescheid anzufertigen, da ja alle Erwägungen des Gutachtens auch im Bescheid auftauchen. Es wäre somit keine neue Leistung.

Auch muss man ja nicht wie in der Anwaltsklausur aus taktischen Gründen etwas im Schriftsatz weglassen.

Hat jemand eine Erfahrung im Examen gemacht? oder eine Quelle was nun anzufertigen ist?
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#4
15.12.2015, 09:40
Gestern lief in NRW eine Behördenklausur mit Gutachten, Zweckmäßigkeit und Bescheidentwurf.
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
Antworten



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus