21.10.2019, 15:39
Im März 2020 schreiben Referendare aus Hessen, NRW und dem GJPA-Bezirk (Berlin, Brandenburg) die Klausuren im 2. Staatsexamen.
Hessen:
09.03.: Z I
10.03.: Z III
12.03.: Z II
13.03.: AW
16.03.: S I
17.03.: S II
19.03.: Ö I
20.03.: Ö II
NRW:
09.03.: Z 1
10.03.: Z 2
12.03.: Z 3
13.03.: Z 4
16.03.: S 1
17.03.: S 2
19.03.: V 1
20.03.: V 2
GJPA-Bezirk (Berlin, Brandenburg):
09.03.: Z I
10.03.: Z II
12.03. oder 13.03.: Wahlklausur
16.03.: S I
17.03.: S II
19.03.: ÖR I
20.03.: ÖR II
Erläuterung der Bezeichnungen laut LJPA NRW:
Bei den "Z-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem Zivilrecht. Im Regelfall sind die Aufgabenstellungen bei der Z-1 und der Z-3 Klausur aus gerichtlicher Sicht und bei der Z-2 und der Z-4 Klausur aus anwaltlicher Sicht zu bearbeiten.
Bei den "S-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem Strafrecht. Im Regelfall ist bei der S-1 Klausur eine staatsanwaltschaftliche Abschlussverfügung zu fertigen; die Aufgabenstellung der S-2 Klausur ist offener, hier kommen zum Beispiel ein erstinstanzliches Urteil oder ein Gutachten zu Rechtsmitteln des Beschuldigten oder der Staatsanwaltschaft in Betracht.
Bei den "V-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem öffentlichen Recht. Im Regelfall ist bei der V-1 Klausur die Aufgabe aus gerichtlicher Sicht zu bearbeiten, bei der V-2 Klausur kommen zum Beispiel eine behördliche Entscheidung oder eine anwaltliche Beratung in Betracht.
Wichtig: Damit man in der Diskussion zu den Klausuren verfolgen kann, auf welches Bundesland sich die Aussagen beziehen, wähle bitte beim Posten einen Namen und setze eine Abkürzung des Bundeslandes in Klammer, also zB Felix(NRW), Gast12(Hes), NoName(Berl).
Hessen:
09.03.: Z I
10.03.: Z III
12.03.: Z II
13.03.: AW
16.03.: S I
17.03.: S II
19.03.: Ö I
20.03.: Ö II
NRW:
09.03.: Z 1
10.03.: Z 2
12.03.: Z 3
13.03.: Z 4
16.03.: S 1
17.03.: S 2
19.03.: V 1
20.03.: V 2
GJPA-Bezirk (Berlin, Brandenburg):
09.03.: Z I
10.03.: Z II
12.03. oder 13.03.: Wahlklausur
16.03.: S I
17.03.: S II
19.03.: ÖR I
20.03.: ÖR II
Erläuterung der Bezeichnungen laut LJPA NRW:
Bei den "Z-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem Zivilrecht. Im Regelfall sind die Aufgabenstellungen bei der Z-1 und der Z-3 Klausur aus gerichtlicher Sicht und bei der Z-2 und der Z-4 Klausur aus anwaltlicher Sicht zu bearbeiten.
Bei den "S-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem Strafrecht. Im Regelfall ist bei der S-1 Klausur eine staatsanwaltschaftliche Abschlussverfügung zu fertigen; die Aufgabenstellung der S-2 Klausur ist offener, hier kommen zum Beispiel ein erstinstanzliches Urteil oder ein Gutachten zu Rechtsmitteln des Beschuldigten oder der Staatsanwaltschaft in Betracht.
Bei den "V-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem öffentlichen Recht. Im Regelfall ist bei der V-1 Klausur die Aufgabe aus gerichtlicher Sicht zu bearbeiten, bei der V-2 Klausur kommen zum Beispiel eine behördliche Entscheidung oder eine anwaltliche Beratung in Betracht.
Wichtig: Damit man in der Diskussion zu den Klausuren verfolgen kann, auf welches Bundesland sich die Aussagen beziehen, wähle bitte beim Posten einen Namen und setze eine Abkürzung des Bundeslandes in Klammer, also zB Felix(NRW), Gast12(Hes), NoName(Berl).
24.02.2020, 15:25
Und, wie läuft die Vorbereitung so? Was schaut ihr euch so kurz vor knapp noch an?
26.02.2020, 13:29
Ausgangsbescheid
Du?
T. Kaiser?
Du?
T. Kaiser?
28.02.2020, 19:26
In 3 Wochen ist es rum :D :D
09.03.2020, 16:01
und, wie wars?
09.03.2020, 16:03
Ich war zu langsam und daher fehlt mir leider sehr viel - daher hoffen wir mal auf einen Korrektor mit Mitleid
09.03.2020, 16:13
Was lief denn heute inhaltlich? :angel:
09.03.2020, 16:21
Examen März 2020
Z1
Einspruch gegen Vollstreckungsbescheid; Vertrag über Lieferung und Installation einer Photovoltaikanlage; Rücktritt der Klägerin, weil Beklagter Anzahlung nicht geleistet hat, trotz mehrerer Mahnungen; Klägerin macht nunmehr entgangenen Gewinn geltend; Beklagter bestreitet Vertragsschluss und wendet Anfechtung/ Widerruf ein. Klägerin stützt Anspruch auf AGB, diese war meines Erachtens unwirksam. Aber Anspruch aus §§ 280, 281 (+)
Z1
Einspruch gegen Vollstreckungsbescheid; Vertrag über Lieferung und Installation einer Photovoltaikanlage; Rücktritt der Klägerin, weil Beklagter Anzahlung nicht geleistet hat, trotz mehrerer Mahnungen; Klägerin macht nunmehr entgangenen Gewinn geltend; Beklagter bestreitet Vertragsschluss und wendet Anfechtung/ Widerruf ein. Klägerin stützt Anspruch auf AGB, diese war meines Erachtens unwirksam. Aber Anspruch aus §§ 280, 281 (+)
09.03.2020, 16:22
Ist die Z3 Klausur die Zwangsvollstreckungssklausur ? Oder ist er Donnerstag damit zurechnen?
09.03.2020, 16:22