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  5. Abschlussverfügung wechselseitige KV
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Abschlussverfügung wechselseitige KV
Bifabu21
Junior Member
**
Beiträge: 1
Themen: 1
Registriert seit: Oct 2026
#1
07.10.2026, 17:23
Hey zusammen, ich habe von meinem Ausbilder einen Fall erhalten, für den ich die Abschlussverfügung schreiben soll.

In Kürze: A und B haben Streit, wechselseitige KV, A verwendet eine Glaslasche und fügt B eine tiefe Schnittwunde zu (§ 224 +). Es lässt sich nicht ermitteln, wer von beiden angefangen hat, jeweils entgegengesetzte Angaben der Beteiligten. Eine weitere Aufklärung scheint auch nicht möglich. Beide sind als Beschuldigte in der Akte geführt, Strafanträge liegen vor.

Ich bin mir hier unsicher, wie genau ich vorgehen soll. Theoretisch kommt für beide ja eine Rechtfertigung durch Notwehr in Betracht. Aufgrund der Verletzung des B scheint es mir aber irgendwie unbillig, das hier einzustellen.

Was meint ihr? Wie würde man das in der Praxis lösen?
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Belledin
Junior Member
**
Beiträge: 16
Themen: 0
Registriert seit: Jul 2025
#2
07.10.2026, 20:46
https://www.forum-zur-letzten-instanz.de...p?tid=5100
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Praktiker
Posting Freak
*****
Beiträge: 2.333
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#3
07.10.2026, 21:25
"theoretisch" ist das Schlüsselwort. Es müsste ja gerade die Verteidigung mit der Flasche erforderlich gewesen sein. Das wird man nicht bei jeder wechselseitigen Rangelei annehmen können. Spricht etwas dafür, dass - den Angriff des anderen unterstellt - man gleich mit der Flasche zuschlagen müsste? Da müsste man den Sachverhalt etwas mehr auswerten. Und wo kam überhaupt die Flasche her? Hatte er die eh dabei oder muss man gerade umgekehrt unterstellen, dass er sie mit dem Ziel sie einzusetzen mitgenommen hat? Aussage gegen Aussage führt nicht zwingend zur Einstellung. Man kann das gerade bei schweren Folgen auch anklagen und abwarten, wie überzeugend er den Flascheneinsatz erklärt.
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