Referendarswelt
Juristen-
koffer
Ref-
Infoseiten
Stations-
börse
Buchladen Protokolle
& Co.
Richter-
Infoseiten
  • Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Zivilrechts-, Strafrechts- und Verwaltungsstation
  5. Strafurteil im Examen
Antworten

 
Strafurteil im Examen
Zukunft
Junior Member
**
Beiträge: 22
Themen: 2
Registriert seit: Dec 2024
#1
05.10.2026, 09:25
Liebe Alle,

mir ist leider nicht ganz klar, welche Punkte in einem Strafurteil (im Examen, nicht bei der Einzelausbildung) anzusprechen sind und welche nicht. Im Einzelnen:

– Sprecht ihr unter Abschnitt III. Beweisverwertungsthemen an, also etwa "Das Gutachten des Arztes ... über die Verletzung ... konnte zwar nicht nach § 256 Abs. 1 Nr. 1 lit. b) StPO, aber nach § 256 Abs. 1 Nr. 2 StPO verlesen werden, weil ..."?
Noch virulenter erscheint mir dies, wenn tatsächlich ein Beweisverwertungsverbot im Raum steht. Würdet ihr hier eine Abwägung und die daraus folgende Verwertbarkeit eines Beweismittels (im Urteilsstil) darstellen?

– In Lösungshinweisen sehe ich mitunter die Formulierung: "Entgegen der Anklage hat sich der Angeklagte daneben nicht des ... strafbar gemacht, weil ...". Darauf beruht der Tenor ja nicht, trotzdem soll man dies scheinbar jeweils ausführen.

Was ist aber mit Delikten, die nicht angeklagt wurden und i.E. ebenfalls nicht vorliegen, sich aber aufdrängen (bspw. Qualifikationstatbestände). Sprecht ihr (bei unterstelltem Hinweis nach § 265 Abs. 1 StPO) diese auch an und lehnt sie ab, also "Der Angeklagte ist des weiteren nicht des ... strafbar, weil ..."? Auch insoweit beruht der Tenor ja nicht auf diesen Ausführungen.

Vielen Dank schonmal, ich freue mich über Antworten!
Suchen
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
Antworten



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus