01.10.2026, 14:54
Wenn man die notengrenzen erfüllt, aber kein Prädikat im 2. Examen hat. Habt ihr eine Idee wie man seinen Lebenslauf noch etwas aufwerten kann?
Weil ich denke, dass es zwar vornehmlich um Noten geht, wenn man die Grenzen erfüllt, könnte es vielleicht notwendig sein, sich mit etwas „abzuheben“.. Klar stechen einen zweimal 12 Punkte Kandidaten aus. Das meine ich auch nicht. Sondern andere Bewerber, die an sich ähnliches vorzuweisen haben notentechnisch.
Natürlich Berufserfahrung.. Aber darüber hinaus? Hat da mal jemand etwas zu hören bekommen?
Mir fällt zb ein Fachanwalt ein oder eine Promotion, wobei ich bei der Promotion leider auch nicht sicher bin.
Weil ich denke, dass es zwar vornehmlich um Noten geht, wenn man die Grenzen erfüllt, könnte es vielleicht notwendig sein, sich mit etwas „abzuheben“.. Klar stechen einen zweimal 12 Punkte Kandidaten aus. Das meine ich auch nicht. Sondern andere Bewerber, die an sich ähnliches vorzuweisen haben notentechnisch.
Natürlich Berufserfahrung.. Aber darüber hinaus? Hat da mal jemand etwas zu hören bekommen?
Mir fällt zb ein Fachanwalt ein oder eine Promotion, wobei ich bei der Promotion leider auch nicht sicher bin.
Wer Richter auf Probe bzw. Staatsanwalt werden möchte, sollte sich mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Das Karriere-Dossier ist als Print-Buch sowie als E-Book für alle 16 Bundesländer erhältlich:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
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01.10.2026, 16:10
Meinst Du vor oder nach der Einstellung? Bei der Bewerbung geht es ausschließlich nach Noten. Hat jemand 0,01 Punkte mehr, wird derjenige vor Dir eingeladen und Du schaust in die Röhre.
01.10.2026, 16:57
Das habe ich tatsächlich in Hessen zumindest schon anders mitbekommen. Da wurde jemand mit 1,5 Punkten besser nicht eingeladen und die andere Person schon. Beim selben Standortwunsch.
01.10.2026, 18:02
01.10.2026, 20:02
Ausschlaggebend für die Einstellung bleibt Art. 33 Abs. 2 GG. Dass die fachliche Qualifikation ganz oben steht, dürfte unstreitig sein. Am Ende muss man sich selbst gut verkaufen können. Wird halt schwierig bei denjenigen, die von der Schule übers Studium direkt im Ref gelandet sind. Da gibts in der Regel kaum einen aussagekräftigen Lebenslauf.
01.10.2026, 21:48
Ob es bei der Einladung eine Rolle gespielt hat, weiß ich nicht. Allerdings wurde ich im Gespräch unter anderem auf meine AG-Zeugnisse mit Empfehlungen und das Arbeitszeugnis meiner kurzzeitigen Anwaltstätigkeit angesprochen.
Ich habe insgesamt meinen Lebenslauf recht ausführlich dargestellt, unter anderem mit Tagungen und fachfremder Berufserfahrung. Die Komission hat letzteres als etwas Lebenserfahrung ausgelegt, kam aber wahrscheinlich wegen meines jungen Alters drauf.
Ich habe insgesamt meinen Lebenslauf recht ausführlich dargestellt, unter anderem mit Tagungen und fachfremder Berufserfahrung. Die Komission hat letzteres als etwas Lebenserfahrung ausgelegt, kam aber wahrscheinlich wegen meines jungen Alters drauf.









