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Erprobung/Beförderung
Hartaberfair
Member
***
Beiträge: 58
Themen: 20
Registriert seit: Jan 2026
#1
12.08.2026, 11:52
Hey. Was sind eurer Erfahrung nach so realistische und frühestmögliche Zeiten für die Erprobung als Richter/Staatsanwalt für die Beförderung bzw. eine Stelle nach R2? 10-12 Dienstjahre? Geht es bei der StA schneller als Richter?
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wroxbalker
Junior Member
**
Beiträge: 47
Themen: 0
Registriert seit: Nov 2025
#2
12.08.2026, 11:59
Einer meiner Ausbilder wurde nach ca. 5-6 Jahren erprobt :) Geht also wohl auch deutlich schneller.
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RefNdsOL
Senior Member
****
Beiträge: 714
Themen: 25
Registriert seit: May 2024
#3
12.08.2026, 12:22
In Nds ist das rechtlich alles festgelegt, ab wann frühstens, wo wie usw. in der NErprobVO

Wenn du dein Land verrätest, kann man ggf. genaueres sagen. In großen Flächenstaaten kann es schneller gehen als in den Stadtstaaten, da die Wege zum Obergericht/GenStA viel länger sind und das nicht jeder auf sich nehmen kann/will. Das gilt für die Erprobung sowie auch ein etwaiges Beförderungsamt. In HH/HB/B sieht das natürlich ganz anders aus.
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Praktiker
Posting Freak
*****
Beiträge: 2.346
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#4
12.08.2026, 14:38
Da haben die Länder teils auch Richtlinien dazu. Bei mir waren es exakt 10 Jahre, die ich allerdings auch teils in Sonderverwendungen verbracht habe.
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lexspecialis
Member
***
Beiträge: 71
Themen: 24
Registriert seit: Feb 2023
#5
12.08.2026, 17:14
In Berlin wohl frühestens nach 8 Jahren möglich.
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