12.08.2026, 11:52
Hey. Was sind eurer Erfahrung nach so realistische und frühestmögliche Zeiten für die Erprobung als Richter/Staatsanwalt für die Beförderung bzw. eine Stelle nach R2? 10-12 Dienstjahre? Geht es bei der StA schneller als Richter?
12.08.2026, 11:59
Einer meiner Ausbilder wurde nach ca. 5-6 Jahren erprobt :) Geht also wohl auch deutlich schneller.
12.08.2026, 12:22
In Nds ist das rechtlich alles festgelegt, ab wann frühstens, wo wie usw. in der NErprobVO
Wenn du dein Land verrätest, kann man ggf. genaueres sagen. In großen Flächenstaaten kann es schneller gehen als in den Stadtstaaten, da die Wege zum Obergericht/GenStA viel länger sind und das nicht jeder auf sich nehmen kann/will. Das gilt für die Erprobung sowie auch ein etwaiges Beförderungsamt. In HH/HB/B sieht das natürlich ganz anders aus.
Wenn du dein Land verrätest, kann man ggf. genaueres sagen. In großen Flächenstaaten kann es schneller gehen als in den Stadtstaaten, da die Wege zum Obergericht/GenStA viel länger sind und das nicht jeder auf sich nehmen kann/will. Das gilt für die Erprobung sowie auch ein etwaiges Beförderungsamt. In HH/HB/B sieht das natürlich ganz anders aus.
12.08.2026, 14:38
Da haben die Länder teils auch Richtlinien dazu. Bei mir waren es exakt 10 Jahre, die ich allerdings auch teils in Sonderverwendungen verbracht habe.
12.08.2026, 17:14
In Berlin wohl frühestens nach 8 Jahren möglich.









