04.06.2026, 17:16
Ich stehe zwar erst kurz vor dem Ref, habe aber bislang wirklich keine Tendenz, wohin es beruflich mal gehen soll. Einige Tätigkeitsfelder/Rechtsgebiete kann ich für mich zwar ausschließen, habe aber keinen wirklichen ,,Favoriten''. Mag jemand, der sich ganz bewusst für ein bestimmtes Gebiet entschieden hat (egal ob ÖD oder Kanzlei/Unternehmen) mal über die Gründe/Vorteile berichten und was ihm speziell an diesem Bereich gefällt?
Vielen Dank
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04.06.2026, 17:28
(04.06.2026, 17:16)dolo.agit schrieb: Ich stehe zwar erst kurz vor dem Ref, habe aber bislang wirklich keine Tendenz, wohin es beruflich mal gehen soll. Einige Tätigkeitsfelder/Rechtsgebiete kann ich für mich zwar ausschließen, habe aber keinen wirklichen ,,Favoriten''. Mag jemand, der sich ganz bewusst für ein bestimmtes Gebiet entschieden hat (egal ob ÖD oder Kanzlei/Unternehmen) mal über die Gründe/Vorteile berichten und was ihm speziell an diesem Bereich gefällt?
Vielen Dank
Ich hab mich bereits im Studium fürs Steuerrecht entschieden und habe diese Entscheidung nie bereut. Der erste Vorteil des Steuerrechts ist, dass es ausnahmslos jeden betrifft, dementsprechend kannst du in jeder Kanzleigröße, als Richter, Staatsanwalt, Unternehmensjurist oder in der Verwaltung arbeiten. Selbst wenn du inhaltlich Bock auf Strafrecht hast, kannst du halt Steuerstrafrecht machen, bist in einem Gebiet in dem es um viel geht, die StPO gilt und auch mal Türen eingetreten werden, aber trotzdem ziemlich weit oben auf dem fachlichen Anforderungsprofil.
Dazu kommt, dass das Steuerrecht auch unglaublich international ist, manche Steuern, z.B. USt sind komplett harmonisiert und viele Aufgaben (z.B. in einem Ministerium) erfordern internationale Abstimmungen. Auch bieten sich (wieder aus meiner Sicht - Beamter im Ministerium) Möglichkeiten sich zB an die OECD abordnen zu lassen. Auch als Anwalt halten dich hier Grenzen nicht wirklich auf. Für mich ist zudem relevant, dass ich auch außerhalb der Beamtenbubble jederzeit einen guten Job finden würde - also eine am Markt gefragte Tätigkeit ausübe. Zudem brauchst du auch für alles einen Steuerrechtler, egal ob du eine Nachfolge planen willst, ein Unternehmen kaufst oder eine Praxis eröffnen willst. Und zuletzt: Oft bist du der einzige der davon Ahnung hat, da reden dir wenige rein ;-)
04.06.2026, 20:59
(04.06.2026, 17:28)Homer S. schrieb:(04.06.2026, 17:16)dolo.agit schrieb: Ich stehe zwar erst kurz vor dem Ref, habe aber bislang wirklich keine Tendenz, wohin es beruflich mal gehen soll. Einige Tätigkeitsfelder/Rechtsgebiete kann ich für mich zwar ausschließen, habe aber keinen wirklichen ,,Favoriten''. Mag jemand, der sich ganz bewusst für ein bestimmtes Gebiet entschieden hat (egal ob ÖD oder Kanzlei/Unternehmen) mal über die Gründe/Vorteile berichten und was ihm speziell an diesem Bereich gefällt?
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Ich hab mich bereits im Studium fürs Steuerrecht entschieden und habe diese Entscheidung nie bereut. Der erste Vorteil des Steuerrechts ist, dass es ausnahmslos jeden betrifft, dementsprechend kannst du in jeder Kanzleigröße, als Richter, Staatsanwalt, Unternehmensjurist oder in der Verwaltung arbeiten. Selbst wenn du inhaltlich Bock auf Strafrecht hast, kannst du halt Steuerstrafrecht machen, bist in einem Gebiet in dem es um viel geht, die StPO gilt und auch mal Türen eingetreten werden, aber trotzdem ziemlich weit oben auf dem fachlichen Anforderungsprofil.
Dazu kommt, dass das Steuerrecht auch unglaublich international ist, manche Steuern, z.B. USt sind komplett harmonisiert und viele Aufgaben (z.B. in einem Ministerium) erfordern internationale Abstimmungen. Auch bieten sich (wieder aus meiner Sicht - Beamter im Ministerium) Möglichkeiten sich zB an die OECD abordnen zu lassen. Auch als Anwalt halten dich hier Grenzen nicht wirklich auf. Für mich ist zudem relevant, dass ich auch außerhalb der Beamtenbubble jederzeit einen guten Job finden würde - also eine am Markt gefragte Tätigkeit ausübe. Zudem brauchst du auch für alles einen Steuerrechtler, egal ob du eine Nachfolge planen willst, ein Unternehmen kaufst oder eine Praxis eröffnen willst. Und zuletzt: Oft bist du der einzige der davon Ahnung hat, da reden dir wenige rein ;-)
Denkst du, man findet gut ins Steuerrecht rein, wenn man zuvor nur am Rande etwas damit zu tun hatte? Wie gestaltet sich der Berufseinstieg oder sollte man sich vorher besser Wissen aneignen? Mein Interesse ist grundsätzlich da, aber ich habe ziemlichen Respekt davor.
08.06.2026, 10:44
Arbeitsrecht - tolle Mischung aus verschiedenartiger Arbeit (Vertragsgestaltung, Prozessführung, Verhandlungen). Kein reines Backoffice, sondern viel Mandantenkontakt und zwischenmenschliche Themen (insb. bei Verhandlungen mit Betriebsräten oder Gewerkschaften).
09.06.2026, 09:56
(04.06.2026, 20:59)juhe22 schrieb:(04.06.2026, 17:28)Homer S. schrieb:(04.06.2026, 17:16)dolo.agit schrieb: Ich stehe zwar erst kurz vor dem Ref, habe aber bislang wirklich keine Tendenz, wohin es beruflich mal gehen soll. Einige Tätigkeitsfelder/Rechtsgebiete kann ich für mich zwar ausschließen, habe aber keinen wirklichen ,,Favoriten''. Mag jemand, der sich ganz bewusst für ein bestimmtes Gebiet entschieden hat (egal ob ÖD oder Kanzlei/Unternehmen) mal über die Gründe/Vorteile berichten und was ihm speziell an diesem Bereich gefällt?
Vielen Dank
Ich hab mich bereits im Studium fürs Steuerrecht entschieden und habe diese Entscheidung nie bereut. Der erste Vorteil des Steuerrechts ist, dass es ausnahmslos jeden betrifft, dementsprechend kannst du in jeder Kanzleigröße, als Richter, Staatsanwalt, Unternehmensjurist oder in der Verwaltung arbeiten. Selbst wenn du inhaltlich Bock auf Strafrecht hast, kannst du halt Steuerstrafrecht machen, bist in einem Gebiet in dem es um viel geht, die StPO gilt und auch mal Türen eingetreten werden, aber trotzdem ziemlich weit oben auf dem fachlichen Anforderungsprofil.
Dazu kommt, dass das Steuerrecht auch unglaublich international ist, manche Steuern, z.B. USt sind komplett harmonisiert und viele Aufgaben (z.B. in einem Ministerium) erfordern internationale Abstimmungen. Auch bieten sich (wieder aus meiner Sicht - Beamter im Ministerium) Möglichkeiten sich zB an die OECD abordnen zu lassen. Auch als Anwalt halten dich hier Grenzen nicht wirklich auf. Für mich ist zudem relevant, dass ich auch außerhalb der Beamtenbubble jederzeit einen guten Job finden würde - also eine am Markt gefragte Tätigkeit ausübe. Zudem brauchst du auch für alles einen Steuerrechtler, egal ob du eine Nachfolge planen willst, ein Unternehmen kaufst oder eine Praxis eröffnen willst. Und zuletzt: Oft bist du der einzige der davon Ahnung hat, da reden dir wenige rein ;-)
Denkst du, man findet gut ins Steuerrecht rein, wenn man zuvor nur am Rande etwas damit zu tun hatte? Wie gestaltet sich der Berufseinstieg oder sollte man sich vorher besser Wissen aneignen? Mein Interesse ist grundsätzlich da, aber ich habe ziemlichen Respekt davor.
Unmöglich ist das sicherlich nicht. Es bedeutet eine Menge Arbeit, ich denke aber, dass gilt für jedes neue Rechtsgebiet. Ich würde mich nicht aus Verlegenheit "mal eben" aufs Steuerrecht spezialisieren. Aber wenn man Lust dazu hat und sich eine langfristige Perspektive in dem Bereich vorstellen kann steht einer erfolgreichen Spezialisierung nichts im Wege. Je nachdem wo ich starten würde, würde ich gezielt nach einer guten Einarbeitung auswählen. In der Finanzverwaltung startest du generell immer mit einem Jahr Einweisungszeit, indem lernst du viele Stellen kennen und hast insgesamt 4 Monate steuerrechtliche Fortbildungen (die in ihrer Qualität sehr variieren). Würde ich in einer Kanzlei einsteigen, würde ich gezielt nach einem begleitenden Master fragen. Den Steuerberater würde ich nicht unmittelbar anstreben, da sehr speziell und etwas anders als das juristische Examen...
09.06.2026, 16:46
(04.06.2026, 20:59)juhe22 schrieb:(04.06.2026, 17:28)Homer S. schrieb:(04.06.2026, 17:16)dolo.agit schrieb: Ich stehe zwar erst kurz vor dem Ref, habe aber bislang wirklich keine Tendenz, wohin es beruflich mal gehen soll. Einige Tätigkeitsfelder/Rechtsgebiete kann ich für mich zwar ausschließen, habe aber keinen wirklichen ,,Favoriten''. Mag jemand, der sich ganz bewusst für ein bestimmtes Gebiet entschieden hat (egal ob ÖD oder Kanzlei/Unternehmen) mal über die Gründe/Vorteile berichten und was ihm speziell an diesem Bereich gefällt?
Vielen Dank
Ich hab mich bereits im Studium fürs Steuerrecht entschieden und habe diese Entscheidung nie bereut. Der erste Vorteil des Steuerrechts ist, dass es ausnahmslos jeden betrifft, dementsprechend kannst du in jeder Kanzleigröße, als Richter, Staatsanwalt, Unternehmensjurist oder in der Verwaltung arbeiten. Selbst wenn du inhaltlich Bock auf Strafrecht hast, kannst du halt Steuerstrafrecht machen, bist in einem Gebiet in dem es um viel geht, die StPO gilt und auch mal Türen eingetreten werden, aber trotzdem ziemlich weit oben auf dem fachlichen Anforderungsprofil.
Dazu kommt, dass das Steuerrecht auch unglaublich international ist, manche Steuern, z.B. USt sind komplett harmonisiert und viele Aufgaben (z.B. in einem Ministerium) erfordern internationale Abstimmungen. Auch bieten sich (wieder aus meiner Sicht - Beamter im Ministerium) Möglichkeiten sich zB an die OECD abordnen zu lassen. Auch als Anwalt halten dich hier Grenzen nicht wirklich auf. Für mich ist zudem relevant, dass ich auch außerhalb der Beamtenbubble jederzeit einen guten Job finden würde - also eine am Markt gefragte Tätigkeit ausübe. Zudem brauchst du auch für alles einen Steuerrechtler, egal ob du eine Nachfolge planen willst, ein Unternehmen kaufst oder eine Praxis eröffnen willst. Und zuletzt: Oft bist du der einzige der davon Ahnung hat, da reden dir wenige rein ;-)
Denkst du, man findet gut ins Steuerrecht rein, wenn man zuvor nur am Rande etwas damit zu tun hatte? Wie gestaltet sich der Berufseinstieg oder sollte man sich vorher besser Wissen aneignen? Mein Interesse ist grundsätzlich da, aber ich habe ziemlichen Respekt davor.
Ich hab am VG mal (kommunales) Steuerrecht gemacht. Man kommt schon irgendwie rein, sollte sich da aber nichts vormachen. Es ist ein teilweise unglaublich komplexes (und vollkommen überreguliertes) Rechtsgebiet. Bis man halbwegs fit ist, dauert es Jahre. Bei den Anwälten waren einige Leute mit Dipl. Finanzwirt, Steuerrechtsschwerpunkt, entsprechender Promotion und Steuerberater unterwegs. Die waren schon unheimlich gut. Da kann man nur höchsten Respekt vor haben.
09.06.2026, 17:25
Mir hat mal ein Anwalt gesagt, das Steuerrecht gehöre zu den wenigen Rechtsgebieten, in denen Vorkenntnisse erwartet werden.
Das wirft freilich die Frage auf, bis zu welchem Zeitpunkt man diese erworben haben muss.
Was wiederum von Angebot und Nachfrage abhängt und nicht von Hochglanzbroschüren und Werbeversprechen auf den Internetseiten.
Sprich: Desto mehr Auswahl die Kanzlei hat (wegen dem Bewerbermarkt je nach Stadt und dem Ruf den sie hat) desto früher wird die erwartete Vorerfahrung anzusetzen haben.
Ich kann jedenfalls keine pauschale Empfehlung fürs Steuerrecht unter den gegebenen Voraussetzungen geben.
Es gibt jedenfalls ein paar Besonderheiten:
- sehr viele Querverweise, sodass man Thema A isoliert nicht versteht ohne Thema B, Thema B wiederum nicht ohne Thema A. Und selbst wenn man die Themen A und B gut verstanden hat, versteht man sie komplett neu, wenn Thema C dazukommt.
- kein systematisches "Gesamtsteuersystem" sondern viele Einzelgesetze, die erstmal nebeneinanderstehen.
- ständige gesetzliche Veränderungen, da die Politik, will sie etwas verändern, regelmäßig als erstes im Steuerrecht ansetzt
- dadurch eine zusätzliche Ebene bei zu beantwortenden Rechtsfragen, weil immer fraglich ist, welche Gesetze anwendbar sind. Ist der vor dem BFH verhandelte Fall schon recht alt, sind Gesetze anzuwenden, die man ggf. nichtmal im Studium kennengelernt hat. Selbiges gilt umgekehrt: Ist BFH-Rspr. auf die neue Rechtslage anwendbar, die zur alten Rechtslage ergangen ist?
- ferner bei Fällen mit internationalem Bezug das Nebeneinander / Gegeneinander von nationalem Steuerrecht und Abkommensrecht, evtl. kommt dann noch ein Treaty Override oben drauf
- Steuerrecht ist oft eng verwoben mit anderen Rechtsgebieten, bspw. setzt das Verständnis des Umwandlungssteuerrechts zumindest Grundkentnnisse im zivilrechtlichen Umwandlungsrecht / Gesellschaftsrecht voraus.
- das Bilanzsteuerrecht spielt quasi überall mit rein.
- Steuergesetze lesen sich - wegen der ständigen Querverweise - am Anfang erstmal sehr unverständlich; dagegen kann man sich z.B. das GmbHG / AktG und viele andere Gesetze aus anderen Rechtsgebieten gefühlt von vorne bis hinten durchlesen und hat danach einen guten Überblick gewonnen. Das scheint mir im Steuerrecht nicht der Fall zu sein.
Ich will da jetzt keine Hoffnung zerstören; zu anderen Rechtsgebieten lässt sich zweifelsohne ebenso eine positiv oder negativ wertende Auflistung vornehmen. Am Ende gelten immer dieselben Regeln: Aller Anfang ist schwer und mit der Zeit fängt man an Querverbindungen zu sehen, sodass sich im eigenen Kopf das sog. "Systemverständnis" aufbaut.
Ich würde da als Kanzlei jemanden ohne Vorerfahrung nur nehmen, wenn der überzeugend rüberbringt, jetzt voll auf Steuerrecht gehen zu wollen und nicht jemanden, der es sich mal anschauen will. Außer ich habe hohen Bedarf, siehe oben. Dass das ein Stück weit im Widerspruch zur ebenfalls oft gehörten Aussage steht, man lerne ein Rechtsgebiet ohnehin erst in der Praxis kennen, ist klar; hier fallen Anspruch und Realität weit auseinander.
Egal welches Rechtsgebiet du dir im Ref anschauen willst, geh in eine Bibliothek und schnapp dir ein paar Lehrbücher; Such dir eines raus, das verständlich zu sein scheint; Danach lies ein bisschen quer und frag dich, ob du dich begeistern kannst für die geregelten Lebenssachverhalte und die entsprechenden Gesetze.
Das wirft freilich die Frage auf, bis zu welchem Zeitpunkt man diese erworben haben muss.
Was wiederum von Angebot und Nachfrage abhängt und nicht von Hochglanzbroschüren und Werbeversprechen auf den Internetseiten.
Sprich: Desto mehr Auswahl die Kanzlei hat (wegen dem Bewerbermarkt je nach Stadt und dem Ruf den sie hat) desto früher wird die erwartete Vorerfahrung anzusetzen haben.
Ich kann jedenfalls keine pauschale Empfehlung fürs Steuerrecht unter den gegebenen Voraussetzungen geben.
Es gibt jedenfalls ein paar Besonderheiten:
- sehr viele Querverweise, sodass man Thema A isoliert nicht versteht ohne Thema B, Thema B wiederum nicht ohne Thema A. Und selbst wenn man die Themen A und B gut verstanden hat, versteht man sie komplett neu, wenn Thema C dazukommt.
- kein systematisches "Gesamtsteuersystem" sondern viele Einzelgesetze, die erstmal nebeneinanderstehen.
- ständige gesetzliche Veränderungen, da die Politik, will sie etwas verändern, regelmäßig als erstes im Steuerrecht ansetzt
- dadurch eine zusätzliche Ebene bei zu beantwortenden Rechtsfragen, weil immer fraglich ist, welche Gesetze anwendbar sind. Ist der vor dem BFH verhandelte Fall schon recht alt, sind Gesetze anzuwenden, die man ggf. nichtmal im Studium kennengelernt hat. Selbiges gilt umgekehrt: Ist BFH-Rspr. auf die neue Rechtslage anwendbar, die zur alten Rechtslage ergangen ist?
- ferner bei Fällen mit internationalem Bezug das Nebeneinander / Gegeneinander von nationalem Steuerrecht und Abkommensrecht, evtl. kommt dann noch ein Treaty Override oben drauf
- Steuerrecht ist oft eng verwoben mit anderen Rechtsgebieten, bspw. setzt das Verständnis des Umwandlungssteuerrechts zumindest Grundkentnnisse im zivilrechtlichen Umwandlungsrecht / Gesellschaftsrecht voraus.
- das Bilanzsteuerrecht spielt quasi überall mit rein.
- Steuergesetze lesen sich - wegen der ständigen Querverweise - am Anfang erstmal sehr unverständlich; dagegen kann man sich z.B. das GmbHG / AktG und viele andere Gesetze aus anderen Rechtsgebieten gefühlt von vorne bis hinten durchlesen und hat danach einen guten Überblick gewonnen. Das scheint mir im Steuerrecht nicht der Fall zu sein.
Ich will da jetzt keine Hoffnung zerstören; zu anderen Rechtsgebieten lässt sich zweifelsohne ebenso eine positiv oder negativ wertende Auflistung vornehmen. Am Ende gelten immer dieselben Regeln: Aller Anfang ist schwer und mit der Zeit fängt man an Querverbindungen zu sehen, sodass sich im eigenen Kopf das sog. "Systemverständnis" aufbaut.
Ich würde da als Kanzlei jemanden ohne Vorerfahrung nur nehmen, wenn der überzeugend rüberbringt, jetzt voll auf Steuerrecht gehen zu wollen und nicht jemanden, der es sich mal anschauen will. Außer ich habe hohen Bedarf, siehe oben. Dass das ein Stück weit im Widerspruch zur ebenfalls oft gehörten Aussage steht, man lerne ein Rechtsgebiet ohnehin erst in der Praxis kennen, ist klar; hier fallen Anspruch und Realität weit auseinander.
Egal welches Rechtsgebiet du dir im Ref anschauen willst, geh in eine Bibliothek und schnapp dir ein paar Lehrbücher; Such dir eines raus, das verständlich zu sein scheint; Danach lies ein bisschen quer und frag dich, ob du dich begeistern kannst für die geregelten Lebenssachverhalte und die entsprechenden Gesetze.
10.06.2026, 08:51
Unternehmensanwältin hier.
Vertragsrecht (Drafting, Verhandlungen und Trainings) sowie Compliance.
Ich wusste während des Studiums schon, dass mir inhouse Spaß macht und ich mag es insbes. dass ich nicht nur mit Juristen sondern sehr viel mit Nichtjuristen (Ingenieure, Sales, Marketingetc.) zu tun habe. Zivilrecht war schon im Studium mein Lieblingsrechtsgebiet und Strafrecht gar nicht. Dafür finde ich Compliance super.
Compliance ist weniger juristisch aber da gefällt mir das investigative Element und ich bin da letztlich reingerutscht.
Mein Rat wäre dir im Ref vor allem unterschiedliche Arbeitsstrukturen (GK, Unternehmen etc.) anzuschauen.
Vertragsrecht (Drafting, Verhandlungen und Trainings) sowie Compliance.
Ich wusste während des Studiums schon, dass mir inhouse Spaß macht und ich mag es insbes. dass ich nicht nur mit Juristen sondern sehr viel mit Nichtjuristen (Ingenieure, Sales, Marketingetc.) zu tun habe. Zivilrecht war schon im Studium mein Lieblingsrechtsgebiet und Strafrecht gar nicht. Dafür finde ich Compliance super.
Compliance ist weniger juristisch aber da gefällt mir das investigative Element und ich bin da letztlich reingerutscht.
Mein Rat wäre dir im Ref vor allem unterschiedliche Arbeitsstrukturen (GK, Unternehmen etc.) anzuschauen.










