06.11.2026, 12:33
Hi,
mal eine Frage an die Richter: Macht es Sinn, bereits im Vorfeld des ersten Termins darauf hinzuweisen, dass keine Vergleichsbereitschaft besteht, jedenfalls nicht, solange das Gericht nicht seine rechtliche Einschätzung mitteilt?
Ich hatte in letzter Zeit mehrfach Gerichtstermine, in denen die (meist jungen) Richter(innen) schlicht den Tatbestand runtergebetet und danach gefragt haben, ob Einigungsbereitschaft bestünde. Nachdem das verneint wurde, wurde jeweils VK für einen Beweisbeschluss mitgeteilt und die Sitzung beendet, keine 15 Minuten.
Vor der Frage nach der Vergleichsbereitschaft und sogar auf Nachfrage gab es keinerlei rechtliche Ausführungen oder eine Begründung, warum man sich wie vergleichen sollte. Die Vorschläge waren entweder 50/50 oder es wurde den Parteien völlig offengelassen.
Ich bin recht genervt davon, solche Termine wahrnehmen zu müssen, die niemandem etwas bringen und auch das Verfahren keinen Schritt weiterbringen undhabe eigentlich auch keine Zeit dafür. Daher frage ich mich, ob obiges Vorgehen etwas bringen würde, zumindest dahingehend, dass der Richter sich mal im Ansatz Gedanken macht, wie das ganze denn rechtlich zu bewerten wäre, anstatt einfach nur den Tatbestand vorzubereiten und sonst nichts. Gibt es dazu Erfahrungswerte oder Meinungen?
mal eine Frage an die Richter: Macht es Sinn, bereits im Vorfeld des ersten Termins darauf hinzuweisen, dass keine Vergleichsbereitschaft besteht, jedenfalls nicht, solange das Gericht nicht seine rechtliche Einschätzung mitteilt?
Ich hatte in letzter Zeit mehrfach Gerichtstermine, in denen die (meist jungen) Richter(innen) schlicht den Tatbestand runtergebetet und danach gefragt haben, ob Einigungsbereitschaft bestünde. Nachdem das verneint wurde, wurde jeweils VK für einen Beweisbeschluss mitgeteilt und die Sitzung beendet, keine 15 Minuten.
Vor der Frage nach der Vergleichsbereitschaft und sogar auf Nachfrage gab es keinerlei rechtliche Ausführungen oder eine Begründung, warum man sich wie vergleichen sollte. Die Vorschläge waren entweder 50/50 oder es wurde den Parteien völlig offengelassen.
Ich bin recht genervt davon, solche Termine wahrnehmen zu müssen, die niemandem etwas bringen und auch das Verfahren keinen Schritt weiterbringen undhabe eigentlich auch keine Zeit dafür. Daher frage ich mich, ob obiges Vorgehen etwas bringen würde, zumindest dahingehend, dass der Richter sich mal im Ansatz Gedanken macht, wie das ganze denn rechtlich zu bewerten wäre, anstatt einfach nur den Tatbestand vorzubereiten und sonst nichts. Gibt es dazu Erfahrungswerte oder Meinungen?
06.11.2026, 12:56
Ich würde es eher andersherum machen: vor dem Termin die grundsätzliche Vergleichsbereitschaft unter der Bedingung signalisieren, dass (zumindest eine kurze) vorläufige Einschätzung seitens des Gerichts erfolgt. Ich würde davon ausgehen, dass die Kollegen sich schon die Mühe machen, wenn sie sehen, dass das Verfahren ggf. unstreitig erledigt werden kann. Wenn Du einfach "Nein" sagst, wird der Termin trotzdem stattfinden und du hast gar nichts davon.
06.11.2026, 13:11
(06.11.2026, 12:56)Pontifex Maximus schrieb: Ich würde es eher andersherum machen: vor dem Termin die grundsätzliche Vergleichsbereitschaft unter der Bedingung signalisieren, dass (zumindest eine kurze) vorläufige Einschätzung seitens des Gerichts erfolgt. Ich würde davon ausgehen, dass die Kollegen sich schon die Mühe machen, wenn sie sehen, dass das Verfahren ggf. unstreitig erledigt werden kann. Wenn Du einfach "Nein" sagst, wird der Termin trotzdem stattfinden und du hast gar nichts davon.
Ja, das klingt vernünftig. Vielleicht versuche ich das mal
Gestern, 00:05
Jedenfalls ist das ein sinnloses und vorhersehbar erfolgloses Vorgehen der Richter. Dass man irgendwie halbe-halbe machen könnte, weil eh alles unklar ist, können sich die Parteien ja auch selber denken. Krass, dass es das so gibt. Das ist dann einfach keine ordentliche Sitzungsvorbereitung.
Gestern, 17:36
(Gestern, 00:05)Praktiker schrieb: Jedenfalls ist das ein sinnloses und vorhersehbar erfolgloses Vorgehen der Richter. Dass man irgendwie halbe-halbe machen könnte, weil eh alles unklar ist, können sich die Parteien ja auch selber denken. Krass, dass es das so gibt. Das ist dann einfach keine ordentliche Sitzungsvorbereitung.
Eben. Im letzten Termin, der mich auch so genervt hat, dass ich den Thread eröffnet habe, wurde lediglich der Tatbestand lehrbuchartig runtergebetet und dann nach der Vergleichsbereitschaft gefragt. Nachdem die nicht gegeben war, wurde VK bestimmt. Der gegnerische Kollege meinte noch "machen Sie dann einen Beweisbeschluss, gell". Keinerlei Reaktion. Ich hatte noch gefragt, welche Anspruchsgrundlage sie überhaupt sieht - ebenfalls ohne Antowrt der Richterin. Nur der andere Kollege hat was dazu gesagt.
Die Richterin hatte offensichtlich noch keine Sekunde über die rechtliche Seite nachgedacht. Drei Stunden nach der Verhandlung kam dann ein richterlicher Hinweis, dass der zuvor angekündigte Beweisbeschluss nach nochmaliger Prüfung "derzeit nicht angezeigt" sei mit Stellungnahmefrist von zwei Wochen. Die Klage wurde Ende 2025 eingereicht, es wäre also durchaus Zeit gewesen, sich das ganze mal anzuschauen...









