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  5. Wechsel Verwaltung - StA: Wirklich Komplettentlassung nötig?
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Wechsel Verwaltung - StA: Wirklich Komplettentlassung nötig?
Graubrot
Junior Member
**
Beiträge: 12
Themen: 7
Registriert seit: Dec 2025
#1
28.04.2026, 19:09
Das bayerische Justizministerium stellt nach eigenem Bekunden Wechsler aus der Verwaltung gerne ein, auch die 2-Jahres-Frist (maximal 2 Jahre nach dem 2. Stex ) soll für Beamte nicht gelten. Gleichwohl wird verlangt, dass diese sich aus dem Dienst entlassen lassen und bei ihnen neu auf Probe, nicht kraft Auftrags, eingestellt werden.

Gibt es hier jemanden, der den Deal wirklich eingegangen ist? Oder wird vielleicht doch manchmal eine Ausnahme gemacht?
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juraistschön
Member
***
Beiträge: 158
Themen: 0
Registriert seit: Dec 2022
#2
29.04.2026, 07:40
Das ist aus meiner Sicht ein sehr schlechter "Deal" für den Beamten, den ich so nicht machen würde. Mit dem Richter kraft Auftrags steht für diese Konstellation ein adäquates Instrument zur Verfügung, mit dem auch eine Erprobung bei gleichzeitiger Möglichkeit der Rückkehr in die Verwaltung möglich ist. 

Der Wechsel in die entgegengesetzte Richtung (Justiz -> Verwaltung) geht ja auch ohne Entlassung, sondern über die (Abordnung mit dem Ziel der) Versetzung.
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Almöhi
Member
***
Beiträge: 104
Themen: 3
Registriert seit: May 2023
#3
29.04.2026, 09:50
Mich würde die Richtung grundsätzlich auch interessieren,  aber dann doch bitte mittels "Richter Kraft Auftrags". So ganz verstehe ich diese eingeschränkte Handhabung nicht. Als Beamter auf Lebenszeit gibt es keinen Grund mich diesem Risiko auszusetzen, so gerne rette ich dann abgesoffene Abteilungen der StA doch nicht  ... Cheese zeigt eigentlich ganz klar, dass die Prioritäten eben auf frischen Assessoren liegt unabhängig von der Qualifikation oder Berufserfahrung
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Homer S.
Senior Member
****
Beiträge: 505
Themen: 6
Registriert seit: Apr 2023
#4
29.04.2026, 10:22
(29.04.2026, 09:50)Almöhi schrieb:  Mich würde die Richtung grundsätzlich auch interessieren,  aber dann doch bitte mittels "Richter Kraft Auftrags". So ganz verstehe ich diese eingeschränkte Handhabung nicht. Als Beamter auf Lebenszeit gibt es keinen Grund mich diesem Risiko auszusetzen, so gerne rette ich dann abgesoffene Abteilungen der StA doch nicht  ... Cheese zeigt eigentlich ganz klar, dass die Prioritäten eben auf frischen Assessoren liegt unabhängig von der Qualifikation oder Berufserfahrung

Es zeigt mE vor allem ganz klar, dass die (zumindest die Möglichkeit haben wollen) Druck auf neue StA ausüben. Ich kann mir aus deren Sicht keinen anderen Benefit dieser "Regelung" vorstellen. Glaube auch, dass diese Regelung nicht rechtmäßig ist. Von daher würde ich mich einfach bewerben und im Gespräch bei der Frage, ob ich mich entlassen würde,  schlicht lügen oder unklar antworten. Sobald ich dann die Zusage hätte würde ich eine Versetzung beantragen. Mit welchem Argument sollte die Justiz dann ablehnen? Alle Gründe würden eher neben Art. 33 GG liegen...
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29.04.2026, 10:23 von Homer S..)
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RefNdsOL
Senior Member
****
Beiträge: 649
Themen: 22
Registriert seit: May 2024
#5
29.04.2026, 10:58
(29.04.2026, 10:22)Homer S. schrieb:  
(29.04.2026, 09:50)Almöhi schrieb:  Mich würde die Richtung grundsätzlich auch interessieren,  aber dann doch bitte mittels "Richter Kraft Auftrags". So ganz verstehe ich diese eingeschränkte Handhabung nicht. Als Beamter auf Lebenszeit gibt es keinen Grund mich diesem Risiko auszusetzen, so gerne rette ich dann abgesoffene Abteilungen der StA doch nicht  ... Cheese zeigt eigentlich ganz klar, dass die Prioritäten eben auf frischen Assessoren liegt unabhängig von der Qualifikation oder Berufserfahrung

Es zeigt mE vor allem ganz klar, dass die (zumindest die Möglichkeit haben wollen) Druck auf neue StA ausüben. Ich kann mir aus deren Sicht keinen anderen Benefit dieser "Regelung" vorstellen. Glaube auch, dass diese Regelung nicht rechtmäßig ist. Von daher würde ich mich einfach bewerben und im Gespräch bei der Frage, ob ich mich entlassen würde,  schlicht lügen oder unklar antworten. Sobald ich dann die Zusage hätte würde ich eine Versetzung beantragen. Mit welchem Argument sollte die Justiz dann ablehnen? Alle Gründe würden eher neben Art. 33 GG liegen...
In Bayern läuft ohnehin vieles in der Justiz merkwürdig. Auch die Praxs bei der Verwaltungsgerichtsbarkeit (und auch anderen Fachgerichtsbarkeiten) quasi "Zwangs"-Versetzungen von ProRi in die Verwaltung durchzuführen und § 13 DRiG ad abdsurdum zu führen ist wohl rechtlich äußerst fragwürdig, ändert aber nichts an der dort lange etablierten Praxis. Hieß es nicht von mehreren Kollegen aus NRW, dass es in NRW gerade auch so erwartet würde? (Kein direkter Wechsel Verwaltung->Justiz)
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Freidenkender
Posting Freak
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Beiträge: 776
Themen: 1
Registriert seit: Mar 2022
#6
29.04.2026, 17:38
ich kenne da auch einige Kollegen aus dem Ref, die den Weg hier in Bayern so gegangen sind und da war es auch so. Aber ich kenne wiederum keinen Fall, bei dem es negative Konsequenzen hatte. In Bayern drehen sich die Uhren halt anders
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Praktiker
Posting Freak
*****
Beiträge: 2.172
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#7
30.04.2026, 11:50
(29.04.2026, 10:22)Homer S. schrieb:  
(29.04.2026, 09:50)Almöhi schrieb:  Mich würde die Richtung grundsätzlich auch interessieren,  aber dann doch bitte mittels "Richter Kraft Auftrags". So ganz verstehe ich diese eingeschränkte Handhabung nicht. Als Beamter auf Lebenszeit gibt es keinen Grund mich diesem Risiko auszusetzen, so gerne rette ich dann abgesoffene Abteilungen der StA doch nicht  ... Cheese zeigt eigentlich ganz klar, dass die Prioritäten eben auf frischen Assessoren liegt unabhängig von der Qualifikation oder Berufserfahrung

Es zeigt mE vor allem ganz klar, dass die (zumindest die Möglichkeit haben wollen) Druck auf neue StA ausüben. Ich kann mir aus deren Sicht keinen anderen Benefit dieser "Regelung" vorstellen. Glaube auch, dass diese Regelung nicht rechtmäßig ist. Von daher würde ich mich einfach bewerben und im Gespräch bei der Frage, ob ich mich entlassen würde,  schlicht lügen oder unklar antworten. Sobald ich dann die Zusage hätte würde ich eine Versetzung beantragen. Mit welchem Argument sollte die Justiz dann ablehnen? Alle Gründe würden eher neben Art. 33 GG liegen...

Wenn allerdings die Stelle nicht für Versetzungsbewerber ausgeschrieben ist, wird das vermutlich zu nichts führen. Die Praxis ist unschön, aber Abordnung bzw. Versetzung sind kaum zu erzwingen.
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Graubrot
Junior Member
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Beiträge: 12
Themen: 7
Registriert seit: Dec 2025
#8
03.05.2026, 01:37
Danke für die Rückmeldungen! Mir erscheint der Deal auch nicht fair, vor allem da es eine gute andere Möglichkeit gäbe. Wirft leider kein gutes Licht auf die Arbeitsbedingungen bei der StA.
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