21.02.2026, 21:14
Nach einigen Jahren als Strafverteidiger möchte ich die Seiten wechseln und mich als Staatsanwalt bewerben.
Aus persönlichen Gründen kommen sowohl Hessen als auch NRW (GStA Hamm) in Betracht. Für Hessen spricht natürlich die höhere Besoldung.
Gleichzeitig möchte ich nicht ausschließen, auch mal als Strafrichter tätig zu werden und mir daher die Option offen halten.
Ich weiß, dass es in beiden Bundesländern theoretisch möglich ist, während der Probezeit einen (temporären) Laufbahnwechsel vorzunehmen.
Hat hier jemand evtl. Erfahrungswerte, wie wahrscheinlich ein solcher Laufbahnwechsel in NRW und in Hessen jeweils ist, wenn man sich proaktiv darum bemüht?
Und wie sicher ist es dann, dass man nach dem Wechsel als Richter auch Strafrecht macht?
Durch meine fachliche Vorprägung wäre es mir wichtig, weiterhin im Strafrecht tätig zu sein.
Aus persönlichen Gründen kommen sowohl Hessen als auch NRW (GStA Hamm) in Betracht. Für Hessen spricht natürlich die höhere Besoldung.

Gleichzeitig möchte ich nicht ausschließen, auch mal als Strafrichter tätig zu werden und mir daher die Option offen halten.
Ich weiß, dass es in beiden Bundesländern theoretisch möglich ist, während der Probezeit einen (temporären) Laufbahnwechsel vorzunehmen.
Hat hier jemand evtl. Erfahrungswerte, wie wahrscheinlich ein solcher Laufbahnwechsel in NRW und in Hessen jeweils ist, wenn man sich proaktiv darum bemüht?
Und wie sicher ist es dann, dass man nach dem Wechsel als Richter auch Strafrecht macht?
Durch meine fachliche Vorprägung wäre es mir wichtig, weiterhin im Strafrecht tätig zu sein.
28.02.2026, 13:01
In NRW gibt es einen solchen einjährigen Wechsel grundsätzlich und früher ist es auch des Öfteren mal vorgekommen. Zuletzt habe ich davon aber - vermutlich aufgrund der angespannten Personallage bei der StA - wenig gehört. Denn grundsätzlich erfolgte das mit einem Tauschpartner. Um den Stellen Herr zu werden gab es ja zuletzt schon einige temporäre Wechsel von Richter zur StA. Das heißt die Freiwilligen Richterwechsler sind schon aktiv ohne dass von der StA jemand zum Gericht gewechselt hat. Aber wenn du das aktiv ansprichst kann da sicherlich auch in Zukunft etwas bei herum kommen.
Grundsätzlich wird dabei dem Wunsch nach einer Stelle als Strafrichter für die Zeit nachgekommen. Der Perspektivwechsel ist ja gerade Sinn der Sache
Grundsätzlich wird dabei dem Wunsch nach einer Stelle als Strafrichter für die Zeit nachgekommen. Der Perspektivwechsel ist ja gerade Sinn der Sache


