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  5. Entlassung wegen schlechter AG-Noten
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Entlassung wegen schlechter AG-Noten
armon
Unregistered
 
#1
16.02.2026, 19:46
Hey zusammen,
in einigen Bundesländern ist es möglich, aus dem Ref gekickt zu werden, wenn man auf zwei Zeugnissen weniger als 4 Punkte erhält, unter anderem in meinem Bundesland. Hierzu zählen sowohl die Zeugnisse der AGs als auch die der Einzelausbilder jeweils als einzelne Zeugnissse. Leider bin ich an einem Standort, der dafür bekannt ist, dass die jeweiligen AG-Leiter die Klausuren und Aktenvorträge nach einem realistischen Examensmaßstab bewerten und ich habe Bedenken, dass ich auf dem jetzigen AG-Zeugnis die 4 Punkte nicht schaffen werde. Und auch der nächste AG-Leiter soll einen ähnlichen Korrekturmaßstab anlegen.

Hat jemand schon mal davon gehört, dass diese Regelung tatsächlich mal Anwendung gefunden hat und jemand wegen schlechter Noten aus dem Ref geflogen ist?
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Egal_
Posting Freak
*****
Beiträge: 1.556
Themen: 1
Registriert seit: Feb 2022
#2
17.02.2026, 18:19
Ich habe noch nie gehört, dass ein Referendar wegen schlechter Noten aus dem Ref gekickt wurde. Auch kenne ich niemanden, der außer ein paar durchgefallene Klausuren in irgendeiner realistisch bewerteten Station, schlechter als 7 war.
Das macht aus Sicht des Bundeslandes auch keinen Sinn. Die bezahlen die Referendare und schleusen sie mit aller Macht durch den Ergänzungsvorbereitungsdienst, damit wirklich auch der letzte besteht. Keiner hat ein Interesse daran, die Leute aus dem Ref zu kicken.
Deine Sorge halte ich daher für unbegründet. Wenn jemand nach dem Ref kein Volljurist ist, liegt das daran, dasa er zweimal durchs zweite StEx gefallen ist, aber nicht daran, dass er vorher rausgeworfen wurde. Art. 12 GG spielt da ja auch noch mit rein und die Hürde, jemanden rauszuwerfen, sehr hoch. Dazu gehören mehr als ein paar schlecht gelaufene Klausuren.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17.02.2026, 18:19 von Egal_.)
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Lucille
Member
***
Beiträge: 50
Themen: 0
Registriert seit: May 2022
#3
21.02.2026, 13:07
Einfach mal ins Gesetz schauen. In NRW beispielsweise ist eine Entlassung aus wichtigem Grund möglich. Schlechte Leistungen gehören allerdings nicht dazu (vgl. § 32 JAG NW).
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