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Referendariat - Arbeitgeber
GastNRW (Köln)
Unregistered
 
#1
10.01.2020, 12:37
Da mein Referendariat Ende Februar beendet ist und mich ab dem 01.03. arbeitslos gemeldet habe, muss nun, damit ich ALG erhalten, mein Arbeitgeber ein entsprechendes Formular ausfüllen. Weiß einer von euch, an wen ich dieses Formular schicken soll? An das Landesamt für Besoldung, das zuständige OLG oder meine Dienststelle (LG)?  Arbeitgeber ist ja eigentlich das Land NRW...

Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe :)
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NRW_1992
Unregistered
 
#2
10.01.2020, 13:00
Kleiner Tipp: Auch wenn du Gehalt für den ganzen Monat bekommst, endet dein Arbeitsverhältnis gem. § 31 Abs. 1 S. 1 JAG NRW mit der Verkündung des Prüfungsergebnisses, d.h. du bist bereits ab dem Tag nach der Mündlichen Prüfung arbeitslos. In der Folge bist du – auch wenn du ein Gehalt überwiesen bekommen hast, dass dem gesamten Monatsgehalt entspricht – ab diesem Tag zB nicht mehr krankenversichert!

Du musst dich also ab diesem Tag arbeitslos melden. Geld gibt es dann übrigen in deinem Fall auch noch anteilig für den Monat Februar (siehe LSG München, Urteil v. 19.09.2017 – L 10 AL 239/16 [Die nachfolgende Nichtzulassungsbeschwerde war nicht erfolgreich!]). ? 

Die Arbeitnehmerbescheinigung bekommst du vom LBV. Musst du nicht hinschicken, sondern einfach online über das Kontaktformular anfordern. Dort erscheint direkt die entsprechende Auswahlmöglichkeit.
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GastNRW (Köln)
Unregistered
 
#3
10.01.2020, 13:13
Vielen lieben Dank für die schnelle und hilfreiche Rückmeldung!

Um die Höhe des mir zustehenden ALG ermitteln zu können, muss mein Arbeitgeber der Agentur für Arbeit mitteilen, wie viel Geld ich in den letzten Monaten verdient habe. Dazu habe ich ein Formular bekommen, dass ich an meinen Arbeitgeber weiterleiten soll. Daher hatte ich gefragt, an wen ich das schicken soll. Also auch an das LBV?
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GastNRW_
Unregistered
 
#4
10.01.2020, 13:45
Du musst das Formular, das du von der Arbeitsagentur bekommen hast, gar nicht verwenden. 

Das LBV sendet dir eine entsprechende Bescheinigung zu, die dieses Formular ersetzt. Die Bescheinigung kannst du, wie oben schon beschrieben, per Mail anfordern.
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Gast
Unregistered
 
#5
10.01.2020, 13:54
(10.01.2020, 13:45)GastNRW_ schrieb:  Du musst das Formular, das du von der Arbeitsagentur bekommen hast, gar nicht verwenden. 

Das LBV sendet dir eine entsprechende Bescheinigung zu, die dieses Formular ersetzt. Die Bescheinigung kannst du, wie oben schon beschrieben, per Mail anfordern.

Ah, jetzt hab ich’s verstanden!
Vielen lieben Dank!  :blush:
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quadratus
Unregistered
 
#6
10.01.2020, 14:06
Hatte mündliche Prüfung am 5.12. und hab dieses Formular ans OLG geschickt, weil die Sachbearbeiterin meinte, das wär so richtig.
Die Aufstellung vom NLBV hab ich dann auch dem Arbeitsamt online noch mal übermittelt.

Bescheid habe ich jetzt vor 3 Tagen bekommen. Kam mir komisch vor, dass ich für den Dezember teilweise auch noch was vom Arbeitsamt bekommen sollte, Unterhaltsbeihilfe kam ja auch noch mal. Aber wegen des oben zitierten Urteils scheint das ja seine Richtigkeit zu haben.
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GastNds
Unregistered
 
#7
10.01.2020, 14:18
Wann habt Ihr euch denn arbeitssuchend gemeldet? 
Hab bei der Arbeitsagentur angerufen, die Frau am Telefon meinte, ich hätte mich 3 Monate vor dem voraussichtlichen Ende des Refs aebeitssuchend melden müssen und dass jetzt ne Sperrfrist auf mich zukommt. Meinte das Ref endet am Tag der Mündlichen und ich erst im Februar überhaupt die Ergebnisse bekomm und die Ladung zur Mündlichen im März erst kurzfristig davor. Sie meinte, ich hätte mich trotzdem am 29.12.2019 zum 29.02.2020 arbeitssuchend melden müssen, weil das Ref ja befristet sei auf 24 Monate und dann einen Tag nach der Ladung zur Mündlichen persönlich vorstellen und arbeitslos melden. Sprich, es gäbe einen Unterschied zwischen arbeitssuchend und dann konkret arbeitslos melden. Das sei bei befristeten Arbeitsverhältnissen auch so, wo man auch nicht weiß, ob man ne weitere Befristung oder Entfristung bekommt oder das Arbeitsverhältnis endet. 
Ich halte das aber für Murks. Wie habt Ihr das gehandhabt? Ich werde mich erst einen Tag nach der Ladung zur Mündlichen vor Ort arbeitssuchend und zugleich arbeitslos melden oder ist das wirklich zu spät?
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#TeamForum
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Themen: 162
Registriert seit: Aug 2012
#8
10.01.2020, 15:11
(10.01.2020, 14:18)GastNds schrieb:  Wann habt Ihr euch denn arbeitssuchend gemeldet? 
Hab bei der Arbeitsagentur angerufen, die Frau am Telefon meinte, ich hätte mich 3 Monate vor dem voraussichtlichen Ende des Refs aebeitssuchend melden müssen und dass jetzt ne Sperrfrist auf mich zukommt. Meinte das Ref endet am Tag der Mündlichen und ich erst im Februar überhaupt die Ergebnisse bekomm und die Ladung zur Mündlichen im März erst kurzfristig davor. Sie meinte, ich hätte mich trotzdem am 29.12.2019 zum 29.02.2020 arbeitssuchend melden müssen, weil das Ref ja befristet sei auf 24 Monate und dann einen Tag nach der Ladung zur Mündlichen persönlich vorstellen und arbeitslos melden. Sprich, es gäbe einen Unterschied zwischen arbeitssuchend und dann konkret arbeitslos melden. Das sei bei befristeten Arbeitsverhältnissen auch so, wo man auch nicht weiß, ob man ne weitere Befristung oder Entfristung bekommt oder das Arbeitsverhältnis endet. 
Ich halte das aber für Murks. Wie habt Ihr das gehandhabt? Ich werde mich erst einen Tag nach der Ladung zur Mündlichen vor Ort arbeitssuchend und zugleich arbeitslos melden oder ist das wirklich zu spät?

Passiert leider immer wieder. Widerspruch einlegen bzw. wenn noch keine Sperrfrist offiziell per Bescheid kam Sachbearbeiterin auf Folgendes aufmerksam machen:

https://www.juristenkoffer.de/refblog/na...rendariat/
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GastNds
Unregistered
 
#9
10.01.2020, 15:56
(10.01.2020, 14:18)GastNds schrieb:  Wann habt Ihr euch denn arbeitssuchend gemeldet? 
Hab bei der Arbeitsagentur angerufen, die Frau am Telefon meinte, ich hätte mich 3 Monate vor dem voraussichtlichen Ende des Refs aebeitssuchend melden müssen und dass jetzt ne Sperrfrist auf mich zukommt. Meinte das Ref endet am Tag der Mündlichen und ich erst im Februar überhaupt die Ergebnisse bekomm und die Ladung zur Mündlichen im März erst kurzfristig davor. Sie meinte, ich hätte mich trotzdem am 29.12.2019 zum 29.02.2020 arbeitssuchend melden müssen, weil das Ref ja befristet sei auf 24 Monate und dann einen Tag nach der Ladung zur Mündlichen persönlich vorstellen und arbeitslos melden. Sprich, es gäbe einen Unterschied zwischen arbeitssuchend und dann konkret arbeitslos melden. Das sei bei befristeten Arbeitsverhältnissen auch so, wo man auch nicht weiß, ob man ne weitere Befristung oder Entfristung bekommt oder das Arbeitsverhältnis endet. 
Ich halte das aber für Murks. Wie habt Ihr das gehandhabt? Ich werde mich erst einen Tag nach der Ladung zur Mündlichen vor Ort arbeitssuchend und zugleich arbeitslos melden oder ist das wirklich zu spät?

Uns wurde gesagt, man solle sich sobald man die Ladung zur Mündlichen hat, innerhalb von 3 Tagen (ruhig telefonisch) beim Amt melden und sich arbeitssuchend melden. Die nehmen dort direkt deine Daten auf und die bekommt anschließend deine Zugangsdaten für dein persönliches Kundenkonto übersandt.

Wenn die Mündliche dann bestanden ist, musst du dich am Tag danach persönlich beim Amt arbeitslos melden.

Es gibt scheinbar öfter das Missverständnis mit den 3 Monaten. Ich habe bisher aber alle sehr freundlich und kooperativ erlebt, bei mir lief alles ohne Probleme.
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GastNds
Unregistered
 
#10
12.01.2020, 17:48
Danke für den Hinweis.
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