12.12.2025, 08:59
(11.12.2025, 17:30)ref1452 schrieb: Das denke Bzw. Hoffe ich eigentlich nicht. Jeder der mit dem System zu tun hat, sollte eigentlich wissen wie mündliche Noten zustande kommen und wie wenig Aussagekraft die paar Minuten pro Rechtsgebiet haben dürften (vor Allem im Vergleich zu 40h schriftliche Leistungen). Insbesondere deshalb, da durch riesen Unterschiede bei den mündlichen Prüfern eine Vergleichbarkeit nach Schwierigkeitsgrad und Notenspanne nicht im Entferntesten gegeben ist. jeder der eine notenaufstellung sieht, weiß das denke ich sehr wohl und schätzt einen Kandidaten der zb 4 Prädikate geschrieben hat mehr, als einen der 5 Punkte jeweils geschrieben hat und durch Geschenke in der mündlichen und der hohen Gewichtung plötzlich besser oder gleich da steht.
Auch das schriftliche Examen sind eine bloße Momentaufnahme. Da kann dir auch eine schlechtere Klausur dein Prädikat kaputt schießen, wenn du nicht gerade in den restlichen zweistellig hast. Ich z.B. habe dafür in den ganzen AG Klausuren zweistellig gehabt und dann im schriftlichen nur 7,21 geschafft. Dank das mündliche habe ich es noch auf 8,6 hinhekommen 😅 Würde nicht sagen, dass das sagt, ob jmd ein guter oder schlechger Richter wäre. Andere haben z.B. Prädikat geschafft, die in den AG Klausuren nie über 6/7 Punkte kamen und in den Examensklausuren einfach besser waren
12.12.2025, 12:42
Ich finde 7,21 tolle Leistung, das sei mal dahingestellt. 😊 VorAllem da die Trauben im 2. Examen da sehr hoch hängen. und dazu eine „normale“ mündliche. Ich habe eigentlich eher davon gesprochen wenn Leute plötzlich um 3 Punkte nach oben schießen. Dass das gesehen wird von Leuten, die einstellen und die Person nicht besser da steht, als jemand der einfach keine Gönner hatte, weil doch die mündlichen sehr willkürlich sind. Wer das bestreitet, weiß ich auch nicht 😃 da die Einstellenden wissen wie diese Noten zustande kommen, denke ich wollen sie eine Aufschlüsselung. Zumindest meinte das der StA von der Generalstaatsanwaltschaft. Und dass sie niemanden einstellen wollen, der 5 punkte schriftlich hat. Und lieber den, der schon 7 irgendwas in 40h geschrieben hat.
12.12.2025, 12:55
Wird sicherlich unterschiedlich gehandhabt. Der personalverantwortliche Vizepräsident meines Ausbildungs-OLG meinte z.B., dass maßgeblich allein die Gesamtnote für eine Einladung sei. Danach wird voranging geschaut, ob es auch menschlich passt.
12.12.2025, 20:23
(12.12.2025, 12:55)advocatus diaboli schrieb: Wird sicherlich unterschiedlich gehandhabt. Der personalverantwortliche Vizepräsident meines Ausbildungs-OLG meinte z.B., dass maßgeblich allein die Gesamtnote für eine Einladung sei. Danach wird voranging geschaut, ob es auch menschlich passt.
Glaube ich auch. Ich mein, dass ist halt die Justiz, dass ist auch der Geschäftsbereich der für das jeweilige Examen mehr oder weniger verantwortlich ist. Da würde ich davon ausgehen, dass die davon auch (zumindest offiziell) halbwegs überzeugt sind und eben nichts rausrechnen.


