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  5. Prüfungsanfechtungen
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Prüfungsanfechtungen
ref1452
Junior Member
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Beiträge: 45
Themen: 5
Registriert seit: Mar 2025
#1
17.10.2025, 15:34
Kann jemand aktuell einen guten Anwalt für Prüfungsanfechtungen empfehlen?
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Praktiker
Posting Freak
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Beiträge: 1.996
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#2
17.10.2025, 20:34
Nein, aber Du kannst hier das Problem schildern und eine Einschätzung der Community bekommen.

Prüfungsanfechtung ist nicht so die ganz große Anwaltskunst. Die Kunst ist eher, Fehler der Korrektur zu finden ohne Lösungsskizze...
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Lauser
Junior Member
**
Beiträge: 24
Themen: 0
Registriert seit: Aug 2025
#3
17.10.2025, 23:09
Die Leute von Hemmer machen das auch, google mal Daxhammer zB

Erfahrungen damit habe ich aber nicht. Der Vorteil dürfte sein, dass die einen sehr guten Überblick über die Klausuren haben und sich ja auch selbst eine Art Musterlösung entworfen haben...
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nachdenklich
Senior Member
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Beiträge: 270
Themen: 1
Registriert seit: Sep 2023
#4
18.10.2025, 11:38
(17.10.2025, 20:34)Praktiker schrieb:  Nein, aber Du kannst hier das Problem schildern und eine Einschätzung der Community bekommen.

Prüfungsanfechtung ist nicht so die ganz große Anwaltskunst. Die Kunst ist eher, Fehler der Korrektur zu finden ohne Lösungsskizze...

Hallo, du scheinst ja viel BE zu haben. Wie wird eigentlich bei euch "auf der anderen Seite" der Umstand buerteilt, dass Prüfer/Korrektoren einen großen Ermessenspielraum bei Bewertung bzw. Gewichtung haben, der nur schwerlich anfechtbar zu sein scheint. Wird das unter euresgleichen eigentlich disktutiert/problematisiert? Versucht ihr euch, obwohl ihr vllt. schon 15,20,25 Berufsjahre habt, noch in einen jungen Ref hineinzuversetzen? Gerade bei denen ihr schon nach wenigen Sätzen merkt: "Ok, das ist wohl kein GK/Justiz-Kandidat" ;-).

Edit: VIel Glück an den TE!
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18.10.2025, 11:42 von nachdenklich.)
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Praktiker
Posting Freak
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Beiträge: 1.996
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#5
18.10.2025, 12:45
(18.10.2025, 11:38)nachdenklich schrieb:  
(17.10.2025, 20:34)Praktiker schrieb:  Nein, aber Du kannst hier das Problem schildern und eine Einschätzung der Community bekommen.

Prüfungsanfechtung ist nicht so die ganz große Anwaltskunst. Die Kunst ist eher, Fehler der Korrektur zu finden ohne Lösungsskizze...

Hallo, du scheinst ja viel BE zu haben. Wie wird eigentlich bei euch "auf der anderen Seite" der Umstand buerteilt, dass Prüfer/Korrektoren einen großen Ermessenspielraum bei Bewertung bzw. Gewichtung haben, der nur schwerlich anfechtbar zu sein scheint. Wird das unter euresgleichen eigentlich disktutiert/problematisiert? Versucht ihr euch, obwohl ihr vllt. schon 15,20,25  Berufsjahre habt, noch in einen jungen Ref hineinzuversetzen? Gerade bei denen ihr schon nach wenigen Sätzen merkt: "Ok, das ist wohl kein GK/Justiz-Kandidat" ;-).

Edit: VIel Glück an den TE!

"Unsresgleichen" nimmt das, soweit ich es überblicke, als Verantwortung wahr, der individuellen Leistung gerecht zu werden.

Wir schauen uns auf Fortbildungen schon auch Fälle an, wo Erst- und Zweitgutachten extrem abweichen, und versuchen zu ergründen, wie das passieren konnte.

Im Grunde ist es doch so: in jeder Grundschulmathematikarbeit muss sich der Lehrer bei der Korrektur fragen, wie viel Punkte es in den einzelnen Aufgaben zu erzielen gibt, wie viele Punkte auf den richtigen Ansatz entfallen, ob es Teilpunkte überhaupt gibt, wie Folgefehler bewertet werden usw. Theoretisch könnte man das auch in einer juristischen Staatsexamensarbeit vorweg abstrakt vorgeben, dann hätten die Korrektoren kein Ermessen mehr. Aber erstens sind die denkbaren Lösungsvarianten so zahlreich, dass das Prüfungsamt ein so enges Korsett schon rein praktisch kaum vorgeben könnte. Und zweitens wäre das Ermessen dann nicht weg, sondern beim Prüfungsamt beim Erstellen der Musterlösung. Das wäre also auch nicht besser.

Ich sehe daher meine Aufgabe vor allem darin, kreative Lösungen zu würdigen, die von dem Lösungsvorschlag abweichen, weil da die Gefahr besteht, dass das sonst unter die Räder kommt. Und ich versuche, die Klausuren erst einmal selbst zu lösen, bevor ich die Lösungsskizze anschaue, damit ich ein Gefühl bekomme, welche Fehler einmal unterlaufen können, welche Abzweigung man nehmen kann - und was halt gar nicht geht.

Und so, wie es Bearbeitungen gibt, die gar nicht gehen, gibt es natürlich auch Gutachten, die gar nicht gehen. Das ist also alles auch keine völlige Willkür.

Ansonsten lege ich Wert darauf, aufzuzeigen, womit man sich hätte befassen müssen und wie schwer die Aufgabenstellung war und welchen Anteil die einzelnen Teilaufgaben hatten. Das ist auch kein Aufwand, denn das schreibt man einmal für alle Klausuren. Und natürlich wird dann auch deutlich, woran es hing. Man kann ja keine Akzeptanz für eine Bewertung erwarten, wo außer ein paar Randbemerkungen nichts steht und dann irgendeine Note steht. Übrigens stimmt die Note, wenn ich das als Zweitgutachter so sehe, im Ergebnis meistens, nur fehlt halt jede Begründung. Und das ist nicht nur in der Klausurbearbeitung nichts, sondern eben auch im Prüfervotum.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18.10.2025, 13:05 von Praktiker.)
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ref1452
Junior Member
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Beiträge: 45
Themen: 5
Registriert seit: Mar 2025
#6
22.10.2025, 16:23
Vielen Dank an alle! 
Bin jetzt auf teipellaw (RA Reckling) gestoßen. Hat da jemand zu Erfahrungswerte?
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