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  5. Ablehnung nach Vorstellungsgespräch Justiz
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Ablehnung nach Vorstellungsgespräch Justiz
LaesioEnormis
Junior Member
**
Beiträge: 43
Themen: 15
Registriert seit: Oct 2024
#1
13.10.2025, 11:01
Wenn man nach einem Vorstellungsgespräch abgelehnt wird bei der Staatsanwaltschaft oder beim Gericht, kann man sich dann nach einer Zeit nochmal bewerben?

Insbesondere wenn die Ablehnung auch damit begründet wurde, dass die anderen Bewerber an dem Tag stärker gewesen seien, aber man dennoch einen guten Eindruck gemacht habe
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13.10.2025, 11:05 von LaesioEnormis.)
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Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
 
Sonnenschein
Member
***
Beiträge: 55
Themen: 3
Registriert seit: Apr 2025
#2
13.10.2025, 20:30
(13.10.2025, 11:01)LaesioEnormis schrieb:  Wenn man nach einem Vorstellungsgespräch abgelehnt wird bei der Staatsanwaltschaft oder beim Gericht, kann man sich dann nach einer Zeit nochmal bewerben?

Insbesondere wenn die Ablehnung auch damit begründet wurde, dass die anderen Bewerber an dem Tag stärker gewesen seien, aber man dennoch einen guten Eindruck gemacht habe

Das ist doch schlicht der Trost um dir nicht sagen zu müssen du hast nicht überzeugt. Wenn man einen guten Eindruck macht dann wird man eingestellt? Ist ja nicht so als dass die Justiz so viele mehr Bewerber als Stellen einlädt... Aber ja, bewerben kostet dich ja kaum Aufwand, schick Sie halt alle 3 Monate erneut hin, wenn es dein Traum ist.
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