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Berufshaftpflichtversicherung, "Wohnzimmerkanzlei"
Konova
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#11
12.12.2025, 18:51
(12.12.2025, 11:41)Äfes schrieb:  
(12.12.2025, 11:16)Egal_ schrieb:  Bitte aufpassen, nicht jede Kündigung darf in elektronischer Form erklärt werden. Im ArbR nämlich nicht, siehe § 623 BGB. Es kommt also immer auf das Rechtgebiet drauf an.

Und § 130e ZPO hilft da nicht?

46h ArbGG
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