14.03.2025, 22:57
Wie lange im Voraus habt ihr angefangen mit Auswendiglernen? Habt ihr Tipps und Tricks, um so effektiv wie möglich auswendig zu lernen?
Danke im Voraus!
Danke im Voraus!
15.03.2025, 17:07
(14.03.2025, 22:57)ausgelawt schrieb: Wie lange im Voraus habt ihr angefangen mit Auswendiglernen? Habt ihr Tipps und Tricks, um so effektiv wie möglich auswendig zu lernen?
Danke im Voraus!
Es ist ein Stück weit sehr individuell und was dem einen hilft, kann für den anderen nutzlos sein.
Dennoch habe ich ein paar Methoden beobachtet, die mEn bei den allermeisten gut funktionieren:
- spaced repetition iVm active recall
- der Effektivität halber: Anki, repetico
- durch die Hand in den Kopf -> also auch wenn man digital arbeitet, probieren die Dinge entweder zu Beginn oder zwischendurch mal handschriftlich niederzuschreiben
- nach Edgar Dale: "we remember 10% of what we read, 20% of what we hear, 30 % of what we see, 50% of what we see and hear, 70% of what we discuss with others, 80% of what we personally experience and 95% of what we teach each others" möglichst viele Kanäle "bespielen" und im besten Fall möglichst aktiv. Sprich, wenn du ein Schema einmal halbwegs kannst, diese direkt an einem Fall anwenden, dann wird es sich deutlich besser einbrennen.
- und ich habe mal die Zahl gelesen, wie viele neue Dinge wir uns merken können pro Tag (?), demnach lieber jeden Tag nur ein wenig neues und dies dann regelmäßig wiederholen, als probieren so viel wie es geht aufeinmal
Ich hoffe ich konnte dir ein wenig weiterhelfen, viel Erfolg dir, du schaffst das!
PS: Probier so wenig wie nötig auswendig zu lernen, vieles lässt sich herleiten.
15.03.2025, 17:08
Was genau willst du denn auswendig lernen? Schemata iSv Tatbestände oder Aufbau der Klausurtypen und Entscheidungsformen?
15.03.2025, 17:26
Auswendiglernen ist eine denkbar schlechte Idee. Gerade im 2. Examen muss man die Lösung schnell idealerweise während des Lesens des Sachverhaltes bereits entwickeln können, das erfordert Systemverständnis und nicht das Auswendiglernen von irgendetwas. Versuch' die Zusammenhänge zu verstehen und warum etwas so ist, wie es ist. Dann ist es wesentlich leichter schnell auch zu unbekannten Konstellation die Lösung zu erkennen oder Hinweise auf eine Lösung bzw. einen anzusprechenden Aspekt im Sachverhalt zu verwerten. Selbst so etwas wie Definitionen sollte nicht auswendig gelernt sein, sondern durch eine ausreichende Anzahl von Übungsklausuren sich verinnerlicht haben. Seltene Definitionen können, soweit überhaupt wirklich notwendig, im Kommentar nachgeschaut werden. Für Schemata gilt das gleiche. Sie sind lediglich eine Visualisierung der Voraussetzungen, die sich bereits aus dem Tatbestand einer Norm oder Normen ergeben. Sie können lediglich für den ersten Zugang hilfreich sein.
Es sind zumeist diejenigen, die meinen mittels Auswendiglernen juristische Prüfungen zu bestehen, die entweder daran scheitern oder es gerade so mit ach-und-krach klappt, ggf. in Kombination mit dem Glück, dass eine bekannte auswendig gelernte Konstellation vorliegt. Das ist aber nicht juristisches Arbeiten. Das ist Glücksspiel/juristisches Roulette.
Es sind zumeist diejenigen, die meinen mittels Auswendiglernen juristische Prüfungen zu bestehen, die entweder daran scheitern oder es gerade so mit ach-und-krach klappt, ggf. in Kombination mit dem Glück, dass eine bekannte auswendig gelernte Konstellation vorliegt. Das ist aber nicht juristisches Arbeiten. Das ist Glücksspiel/juristisches Roulette.
15.03.2025, 17:36
(15.03.2025, 17:26)RefNdsOL schrieb: Auswendiglernen ist eine denkbar schlechte Idee. Gerade im 2. Examen muss man die Lösung schnell idealerweise während des Lesens des Sachverhaltes bereits entwickeln können, das erfordert Systemverständnis und nicht das Auswendiglernen von irgendetwas. Versuch' die Zusammenhänge zu verstehen und warum etwas so ist, wie es ist. Dann ist es wesentlich leichter schnell auch zu unbekannten Konstellation die Lösung zu erkennen oder Hinweise auf eine Lösung bzw. einen anzusprechenden Aspekt im Sachverhalt zu verwerten. Selbst so etwas wie Definitionen sollte nicht auswendig gelernt sein, sondern durch eine ausreichende Anzahl von Übungsklausuren sich verinnerlicht haben. Seltene Definitionen können, soweit überhaupt wirklich notwendig, im Kommentar nachgeschaut werden. Für Schemata gilt das gleiche. Sie sind lediglich eine Visualisierung der Voraussetzungen, die sich bereits aus dem Tatbestand einer Norm oder Normen ergeben. Sie können lediglich für den ersten Zugang hilfreich sein.
Es sind zumeist diejenigen, die meinen mittels Auswendiglernen juristische Prüfungen zu bestehen, die entweder daran scheitern oder es gerade so mit ach-und-krach klappt, ggf. in Kombination mit dem Glück, dass eine bekannte auswendig gelernte Konstellation vorliegt. Das ist aber nicht juristisches Arbeiten. Das ist Glücksspiel/juristisches Roulette.
Ich gebe dir insoweit Recht, dass Methodik Auswendiglernen idR schlägt und es im Grunde besser ist weniger auswendig zu lernen und mehr anzuwenden.
Dennoch muss ich in zwei Punkten widersprechen: 1. Manche Dinge muss man schlichtweg auswendig können (auch wenn man sie dann durchs stetige anwenden auswendig lernt) und 2. ist es nicht per se eine schlechte Methode. Ich kenne aus jedem Spektrum (von 13 Punkten aufwärts, knapp über 9, oder auch solche denen es schlichtweg nur aufs Bestehen ankam) Kandidaten, die mit Auswendiglernen als eine der Komponenten ihres Vorgehens gut gefahren sind. Und selbst wenn es einem nur Sicherheit im Fall und in der Vorgehensweise gibt, kann es schon eine nützliche Stütze sein.