09.03.2025, 21:51
Hallo Zusammen,
folgende Situation. Habe nach dem Referendariat in der Justiz angefangen, wobei ich nach dem Ende des Refs ~3 Monate ALG bezogen habe bis es losging. Bin jetzt einige Monate dabei und extrem ernüchtert von der Arbeitsweise, den Abläufen und der Einstellung die Masse an Akten einfach nur "plattzumachen" im Zweifel den Weg des geringsten Widerstands zu gehen und keine unnötigen Maßnahmen einzuleiten(relativ viele gleichartige Fälle, anders käme man mit vertretbarem Aufwand auch nicht hinterher). Dazu das Gefühl als junger Mensch "zu früh" hier zu sein, da zahlreiche Kollgegen Teilzeit machen und sich auf die Familie konzentrieren und viele vorher in der Anwaltschaft waren. (Kollegialität ist sehr gut hier gibts keine Probleme) Gleichzeitig will man natürlich auch nicht aus aktuellem Frust einen überstürzten Exit machen. Der Plan ist zumindest das 1. Jahr durchzuhalten, erste Personalgespräche abzuwarten und parallel Kontakte in die Wirtschaft knüpfen bzw. bestehnde zu halten um im Zweifel direkt eine Option zu haben. Länger als 3 Jahre abwarten halte ich wiederum nicht für sinnvoll also Zeitrahmen für die Entscheidung 1-3 Jahre.
Nach dem Ref. bin ich in die Justiz weil das 2. mit VB besser lief als erwartet und die Option am Wunschstandort dadurch garantiert möglich war und ich gleichzeitig die Hoffnung hatte etwas "sinnvolles" zu machen und ggf. über Abordnungen verschiedene Bereiche kennenzulernen. Zudem positive Rückmeldung aus dem Ref, ob ich es mir nicht vorstellen könne (allerdings ohne Wahlstation dort). Über verschiedene Tücken wie unwiderrufliche Entscheidungen für eine Versicherungsform usw. hatte ich mich allerdings leider wenig informiert.
Daher einige Fragen um einen möglichen Wechsel und seine Konsquenzen besser zu planen und den Fall der Fälle sauber vorzubereiten:
1. Würde dann zunächst die Anwaltschaft ausprobieren in der Hoffnung eine Tätigkeit mit forensischen und gestalterischen Anteilen zu haben, auch wieder vertiefter juristisch recherchieren und argumentieren zu können und mit guter Argumentation/Auftreten auch mal etwas reißen zu können. Gibt es Leute denen es ähnlich ging und die von Wechselerfahrungen berichten können - wie offen sind die Kollegen für Wechsler?
Die Justiz dürfte danach natürlich keine Option mehr sein, aber gilt das auch für den restlichen ÖD insb. Ministerien und Verwaltung oä. wenn nach 3+ Jahren doch nochmal eine Umorientierung ansteht?
2. Wie kommt man aus der PKV? Ich bin über die Öffnungsklausel rein und habe deswegen sicher nicht den besten Deal. Bin zwar länger beschwerdefrei und könnte wenn es so bleibt evlt von den Zuschlägen runter aber das ist natürlich nicht garantiert und ohne Beihilfe sicher trotzdem nicht gut. Zudem sagt mir das System PKV nicht zu. Bekannte Option unter die Gehaltsgrenze und unter 55 sein (reichen hier 2-3 Monate?) und dann raus.
Option 2 über ALG I. Durch das Ref. habe ich ja noch einen Anspruch von dem ich bisher 3 Monate verbraucht habe? Dann 12 Monate versicherungspflichtige Tätigkeit in den letzten 30 Monaten. Sprich ich müsste spätestens nach 15 Monaten auf Probe raus um noch ALG I zu bekommen (reicht hier ein Monat Bezug für die GKV?)
3. Gibt es Leute die änhlich unzufrieden waren und längerfristig in der Justiz noch ihr Glück gefunden haben durch neue Stellen mit neuer Arbeitsweise in meinem Fall zum Beispiel Richter statt StA, Karrieresprünge im späteren Verlauf (auch wenn in der Justiz wohl schwierig), Abordnungen oder einfach simple Gewöhnung?
Viel Text und gibt einige Threads zum dem Thema, aber die Fragen sind so für mich geblieben. Wenn sich jemand die Zeit nimmt freue ich mich :).
folgende Situation. Habe nach dem Referendariat in der Justiz angefangen, wobei ich nach dem Ende des Refs ~3 Monate ALG bezogen habe bis es losging. Bin jetzt einige Monate dabei und extrem ernüchtert von der Arbeitsweise, den Abläufen und der Einstellung die Masse an Akten einfach nur "plattzumachen" im Zweifel den Weg des geringsten Widerstands zu gehen und keine unnötigen Maßnahmen einzuleiten(relativ viele gleichartige Fälle, anders käme man mit vertretbarem Aufwand auch nicht hinterher). Dazu das Gefühl als junger Mensch "zu früh" hier zu sein, da zahlreiche Kollgegen Teilzeit machen und sich auf die Familie konzentrieren und viele vorher in der Anwaltschaft waren. (Kollegialität ist sehr gut hier gibts keine Probleme) Gleichzeitig will man natürlich auch nicht aus aktuellem Frust einen überstürzten Exit machen. Der Plan ist zumindest das 1. Jahr durchzuhalten, erste Personalgespräche abzuwarten und parallel Kontakte in die Wirtschaft knüpfen bzw. bestehnde zu halten um im Zweifel direkt eine Option zu haben. Länger als 3 Jahre abwarten halte ich wiederum nicht für sinnvoll also Zeitrahmen für die Entscheidung 1-3 Jahre.
Nach dem Ref. bin ich in die Justiz weil das 2. mit VB besser lief als erwartet und die Option am Wunschstandort dadurch garantiert möglich war und ich gleichzeitig die Hoffnung hatte etwas "sinnvolles" zu machen und ggf. über Abordnungen verschiedene Bereiche kennenzulernen. Zudem positive Rückmeldung aus dem Ref, ob ich es mir nicht vorstellen könne (allerdings ohne Wahlstation dort). Über verschiedene Tücken wie unwiderrufliche Entscheidungen für eine Versicherungsform usw. hatte ich mich allerdings leider wenig informiert.
Daher einige Fragen um einen möglichen Wechsel und seine Konsquenzen besser zu planen und den Fall der Fälle sauber vorzubereiten:
1. Würde dann zunächst die Anwaltschaft ausprobieren in der Hoffnung eine Tätigkeit mit forensischen und gestalterischen Anteilen zu haben, auch wieder vertiefter juristisch recherchieren und argumentieren zu können und mit guter Argumentation/Auftreten auch mal etwas reißen zu können. Gibt es Leute denen es ähnlich ging und die von Wechselerfahrungen berichten können - wie offen sind die Kollegen für Wechsler?
Die Justiz dürfte danach natürlich keine Option mehr sein, aber gilt das auch für den restlichen ÖD insb. Ministerien und Verwaltung oä. wenn nach 3+ Jahren doch nochmal eine Umorientierung ansteht?
2. Wie kommt man aus der PKV? Ich bin über die Öffnungsklausel rein und habe deswegen sicher nicht den besten Deal. Bin zwar länger beschwerdefrei und könnte wenn es so bleibt evlt von den Zuschlägen runter aber das ist natürlich nicht garantiert und ohne Beihilfe sicher trotzdem nicht gut. Zudem sagt mir das System PKV nicht zu. Bekannte Option unter die Gehaltsgrenze und unter 55 sein (reichen hier 2-3 Monate?) und dann raus.
Option 2 über ALG I. Durch das Ref. habe ich ja noch einen Anspruch von dem ich bisher 3 Monate verbraucht habe? Dann 12 Monate versicherungspflichtige Tätigkeit in den letzten 30 Monaten. Sprich ich müsste spätestens nach 15 Monaten auf Probe raus um noch ALG I zu bekommen (reicht hier ein Monat Bezug für die GKV?)
3. Gibt es Leute die änhlich unzufrieden waren und längerfristig in der Justiz noch ihr Glück gefunden haben durch neue Stellen mit neuer Arbeitsweise in meinem Fall zum Beispiel Richter statt StA, Karrieresprünge im späteren Verlauf (auch wenn in der Justiz wohl schwierig), Abordnungen oder einfach simple Gewöhnung?
Viel Text und gibt einige Threads zum dem Thema, aber die Fragen sind so für mich geblieben. Wenn sich jemand die Zeit nimmt freue ich mich :).
Wer Richter auf Probe bzw. Staatsanwalt werden möchte, sollte sich mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Das Karriere-Dossier ist als Print-Buch sowie als E-Book für alle 16 Bundesländer erhältlich:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
10.03.2025, 06:47
Ich kann nur zu 3 sagen, dass ich eine solche Arbeitsweise bei der StA trotz allgemeinen Dezernats nie erlebt habe. Welches Land bist Du denn, NW oder Berlin? Wechsel in eine Spezialabteilung könnte Verbesserung bringen oder unter Umständen veränderte Arbeitsweise (Fernliegendes schneller einstellen um Zeit für Relevantes zu gewinnen). Aber wie gesagt, wenn das bei Euch überall so zugeht, ist das natürlich schwierig. Und klar, die Verwendungsbreite in der Ordentlichen ist enorm, AG oder LG kann Dir mehr liegen, gerade Zivilsachen am LG sind oft sehr viel vertiefter juristisch.
10.03.2025, 15:43
Zu deiner ersten Frage:
Wenn du dich bei einer GK/Boutique bewirbst, dann werden dir beim Vorstellungsgespräch zu 99% Leute gegenübersitzen, die sich selbst (obwohl ihnen die Tür mit ihnen Noten offen stand) bewusst GEGEN den Staatsdienst entschieden haben.
Ergo: Du wirst im Zweifel auf sehr viel Verständnis stoßen, wenn du ihnen deine Gründe vorträgst, wieso du dich für einen Wechsel entschieden hast. Weil es eben sehr wahrscheinlich die Gründe sind, weshalb die Personen erst gar nicht in den Staatsdienst gegangen sind...
Wenn du dich bei einer GK/Boutique bewirbst, dann werden dir beim Vorstellungsgespräch zu 99% Leute gegenübersitzen, die sich selbst (obwohl ihnen die Tür mit ihnen Noten offen stand) bewusst GEGEN den Staatsdienst entschieden haben.
Ergo: Du wirst im Zweifel auf sehr viel Verständnis stoßen, wenn du ihnen deine Gründe vorträgst, wieso du dich für einen Wechsel entschieden hast. Weil es eben sehr wahrscheinlich die Gründe sind, weshalb die Personen erst gar nicht in den Staatsdienst gegangen sind...
10.03.2025, 16:08
Zur Rückkehr zur gesetzlichen Krankenversersicherung:
Entweder müssen die Voraussetzungen des § 9 Abs. 1 SGB V vorliegen, was regelmäßig an § 9 Abs. 2 SGB V scheitern wird, oder du müsstest eben versicherungspflichtig nach § 5 Abs. 1 SGB V werden. Zwar sind Bezieher von Bürgergeld nach § 5 Abs. 1 Nr. 2a SGB V grundsätzlich versicherungspflichtig, das gilt aber nach § 5 Abs. 5a Satz 1 SGB V nicht für diejenigen, die zuletzt vor dem Bezug von Bürgergeld privat krankenversichert waren. Die "einfachste" Methode ist dementsprechend das Annehmen einer Beschäftigung unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze und damit einhergehender Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V.
Im Übrigen kann man sich zu dem Thema auch sonst gut an eine, ggf. die letzte, Krankenkasse wenden. Jedenfalls die großen können bei solchen Fragen gut weiterhelfen.
Entweder müssen die Voraussetzungen des § 9 Abs. 1 SGB V vorliegen, was regelmäßig an § 9 Abs. 2 SGB V scheitern wird, oder du müsstest eben versicherungspflichtig nach § 5 Abs. 1 SGB V werden. Zwar sind Bezieher von Bürgergeld nach § 5 Abs. 1 Nr. 2a SGB V grundsätzlich versicherungspflichtig, das gilt aber nach § 5 Abs. 5a Satz 1 SGB V nicht für diejenigen, die zuletzt vor dem Bezug von Bürgergeld privat krankenversichert waren. Die "einfachste" Methode ist dementsprechend das Annehmen einer Beschäftigung unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze und damit einhergehender Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V.
Im Übrigen kann man sich zu dem Thema auch sonst gut an eine, ggf. die letzte, Krankenkasse wenden. Jedenfalls die großen können bei solchen Fragen gut weiterhelfen.
10.03.2025, 19:15
@Praktiker würde lieber so anonym wie möglich bleiben. Sicher spielt mit rein, dass Abteilungen bzw. Zuständigkeiten verschoben wurden und zusätzlich jetzt weniger Leute den Bereich machen und Vorwissen fehlt der Bereich ist sicher auch undankbar was Abwechslung angeht. Kann in anderen Abteilungen auch anders laufen bzw. noch etwas besser werden. Von daher werde ich das Jahr wohl voll machen versuchen rauszufinden wie es in den anderen Abteilungen und am Gericht läuft und dann evaluieren. Wenn es dabei bleibt, dass mir die Arbeitsweise nicht zusagt muss halt spätestens gegen Ende der Probezeit ein Schlusstrich her.
Guz zu wissen, ja ich denke verkauft bekomme ich das gut auch im Hinblick auf andere Stationen im Ref. die dann ja noch nicht zu weit zurückliegen. Mit Kollegen aus der Anwaltschaft im Gespräch zu bleiben werde ich auch versuchen.
Okay danke für die Infos d.h. gesetzliche kriegt man schon hin wenn man es will einen kleinen Umweg würde ich da in Kauf nehmen zumal die Verdienstgrenze inwzischen recht ordentlich ist.
Guz zu wissen, ja ich denke verkauft bekomme ich das gut auch im Hinblick auf andere Stationen im Ref. die dann ja noch nicht zu weit zurückliegen. Mit Kollegen aus der Anwaltschaft im Gespräch zu bleiben werde ich auch versuchen.
Okay danke für die Infos d.h. gesetzliche kriegt man schon hin wenn man es will einen kleinen Umweg würde ich da in Kauf nehmen zumal die Verdienstgrenze inwzischen recht ordentlich ist.
10.03.2025, 19:22
Die StA würde ich keiner Weise für repräsentativ für die Arbeitsweise am Gericht halten. Von dem, was ich so aus der StA höre, hätte ich das im ersten Jahr wohl auch mit viel Glaube an bessere Zeiten am Gericht durchhalten müssen (andere finden es bei der StA total super!).
Ich würde definitiv die nächste Station noch mitnehmen. In Berlin wechselt man jährlich innerhalb der Probezeit, wie es in anderen BL ist weiß ich nicht genau.
@Praktiker: Berlin kann es nicht sein, weil es dann nicht auf den Wunschort ankäme ;) es gibt dort nur eine StA, die an zwei Gebäuden ungefähr 300 Meter auseinander arbeitet und auch nur in diesen beiden Gebäuden Sitzungen hat.
Ich würde definitiv die nächste Station noch mitnehmen. In Berlin wechselt man jährlich innerhalb der Probezeit, wie es in anderen BL ist weiß ich nicht genau.
@Praktiker: Berlin kann es nicht sein, weil es dann nicht auf den Wunschort ankäme ;) es gibt dort nur eine StA, die an zwei Gebäuden ungefähr 300 Meter auseinander arbeitet und auch nur in diesen beiden Gebäuden Sitzungen hat.
10.03.2025, 19:47
Ja Zivilgericht ist sicher ein ordentliche Kontrast. Tatsächlich war es mit den Erfahrungen des Ref. so, dass ich dachte StA (oder eben Anwalt) könnte es sein. Zivilrecht am LG hatte mich eher nicht so abgeholt und daher wohl die große Ernüchterung jetzt.
Natürlich ist ein paar Akten im Ref. zuhause zu bearbeiten und mal in die Sitzung auch gar nicht mit dem Beruf vergleichbar - noch weniger als gedacht
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Natürlich ist ein paar Akten im Ref. zuhause zu bearbeiten und mal in die Sitzung auch gar nicht mit dem Beruf vergleichbar - noch weniger als gedacht

10.03.2025, 19:51
(10.03.2025, 19:22)DRi1 schrieb: @Praktiker: Berlin kann es nicht sein, weil es dann nicht auf den Wunschort ankäme ;) es gibt dort nur eine StA, die an zwei Gebäuden ungefähr 300 Meter auseinander arbeitet und auch nur in diesen beiden Gebäuden Sitzungen hat.
Oder gerade Berlin - vielleicht war ihm der Wunschort dadurch sicher, dass es überhaupt nur eine Behörde gibt ;)