17.02.2022, 11:32
Hallo zusammen,
hat jemand von euch seine Wahlstation am OLG gemacht (bevorzugt im Strafrecht)?
Wenn ja, wie läuft das so ab?
Wie oft muss man kommen und wie viele Arbeiten erstellen?
Vielen Dank!
hat jemand von euch seine Wahlstation am OLG gemacht (bevorzugt im Strafrecht)?
Wenn ja, wie läuft das so ab?
Wie oft muss man kommen und wie viele Arbeiten erstellen?
Vielen Dank!
31.03.2022, 10:13
02.04.2022, 13:16
Um welches OLG ginge es denn? Gibt da ja (wie stets in der Wahlstage) keine allgemeingültigen Aussagen.
04.05.2022, 18:10
Wie kommt man denn bitte auf die Idee, die Wahlstation am OLG im StrafR zu machen?
Es muss ja nicht unbedingt die Sommer-Sonne-Südseestation sein, aber OLG im StrafR klingt schon sehr nach dicken Akten, komplizierten, langwierigen Verfahren (Staatsschutz, Revision (nicht in BY) usw.) und wenig Spaß.
Würde mir mal überlegen, vielleicht stattdessen zur Staatsanwaltschaft zu gehen, dass stelle ich mir wesentlich spannender vor für die Wahlstation.
Wenn man später zur Justiz will, zählt eh nur die Note, ob man die Station da gemacht hat, ist völlig egal.
Es muss ja nicht unbedingt die Sommer-Sonne-Südseestation sein, aber OLG im StrafR klingt schon sehr nach dicken Akten, komplizierten, langwierigen Verfahren (Staatsschutz, Revision (nicht in BY) usw.) und wenig Spaß.
Würde mir mal überlegen, vielleicht stattdessen zur Staatsanwaltschaft zu gehen, dass stelle ich mir wesentlich spannender vor für die Wahlstation.
Wenn man später zur Justiz will, zählt eh nur die Note, ob man die Station da gemacht hat, ist völlig egal.
05.05.2022, 18:51
Die Frage ist: Was versprichst du dir von einer strafrechtlichen Station am OLG?
Erstinstanzliche Sachen werden bekanntlich nur an bestimmten OLGs verhandelt (siehe § 120 GVG). Das sind nicht selten langwierige Verfahren, bei denen meist abseitige Tatbestände im Vordergrund stehen. Lerneffekt für Examen oder Berufseinstieg: Eher gering.
Ansonsten gilt: Arbeitsschwerpunkt ist das Beschwerderecht, etwa Haftbeschwerden oder Beschwerden in Vollstreckungssachen. An vielen OLGs sind die Strafsenate zugleich Bußgeldsenate, sind also auch für die Rechtsbeschwerden in OWi-Sachen zuständig. Die für Referendare eher interessanten Revisionen machen meist nur einen kleinen Teil der Arbeit aus.
Erstinstanzliche Sachen werden bekanntlich nur an bestimmten OLGs verhandelt (siehe § 120 GVG). Das sind nicht selten langwierige Verfahren, bei denen meist abseitige Tatbestände im Vordergrund stehen. Lerneffekt für Examen oder Berufseinstieg: Eher gering.
Ansonsten gilt: Arbeitsschwerpunkt ist das Beschwerderecht, etwa Haftbeschwerden oder Beschwerden in Vollstreckungssachen. An vielen OLGs sind die Strafsenate zugleich Bußgeldsenate, sind also auch für die Rechtsbeschwerden in OWi-Sachen zuständig. Die für Referendare eher interessanten Revisionen machen meist nur einen kleinen Teil der Arbeit aus.
16.12.2024, 11:43
Ich war für die Wahlstation letztes Jahr in einem strafsenat am OLG und fand das schon spannend. Ich habe gar keine Revisionen gemacht sondern fast nur Beschwerden im Rahmen der Strafvollstreckung.
Ich fand das aber bis zum Ende spannend und hatte das Gefühl echt nochmal einiges gelernt zu haben.
Ich fand das aber bis zum Ende spannend und hatte das Gefühl echt nochmal einiges gelernt zu haben.