18.11.2024, 11:41
Hallo allerseits,
ich muss demnächst meinen Zulassungsantrag für das zweite Staatsexamen in BaWü abgeben. Dafür muss ich unwiderruflich sowohl das Thema des Aktenvortrages (ZR, SR, ÖR) und einen Schwerpunktbereich für die mündliche Prüfung wählen.
Beim Aktenvortrag schwanke ich zwischen Zivilrecht und öffentlichem Recht. Im Zivilrecht habe ich bisher immer besser abgeschnitten und außerdem hat man mit dem Kommentar auch materielle Probleme abgedeckt. Das öffentliche Recht ist vorhersehbarer und außerdem soll es bessere Noten geben; auch unsere AG Leiterin hat uns zum Aktenvortrag im öffentlichen Recht geraten. Könnt ihr vielleicht noch zusätzlichen Input geben, falls ihr noch Argumente für einen Bereich habt? Strafrecht möchte ich jedenfalls nicht machen. Meine Sorge ist beim ÖffRecht, dass ich evtl. im materiellen Teil Probleme haben werde und die Kommentare dafür größtenteils unbrauchbar sind.
Beim Schwerpunktbereich bin ich ehrlich gesagt ziemlich überfragt. Ich hatte zwar einen wirtschaftlichen Schwerpunkt in der Universitätsprüfung, aber habe den größten Teil bereits vergessen. Im internationalen Privatrecht gab es zumindest 2022 die besten Noten und ich fand es im ersten Examen auch interessant. Allerdings habe ich natürlich keinen Schwerpunkt dort gesetzt für das erste Examen. Dort wäre auch meine Sorge, dass der Schwerpunkt hauptsächlich von Leuten gewählt wird, die schon im ersten Examen einen solchen Schwerpunkt gewählt haben und richtig Ahnung von der Materie haben. Das wären bisher meine Favoriten, aber gefühlt kann ich keinen der Schwerpunktbereiche besonders gut. Der Schwerpunkt Wirtschaft scheint mir aber über den Examensstoff deutlich hinauszugehen, genauso wie solche Sachen wie IT-Recht oder Gewerblicher Rechtsschutz. Könnte mir vielleicht jemand Eindrücke von seinem gewählten Schwerpunkt geben? (Am besten natürlich in BaWü und IPR/Wirtschaft)
Vielen Dank im Voraus für eure Beiträge!
ich muss demnächst meinen Zulassungsantrag für das zweite Staatsexamen in BaWü abgeben. Dafür muss ich unwiderruflich sowohl das Thema des Aktenvortrages (ZR, SR, ÖR) und einen Schwerpunktbereich für die mündliche Prüfung wählen.
Beim Aktenvortrag schwanke ich zwischen Zivilrecht und öffentlichem Recht. Im Zivilrecht habe ich bisher immer besser abgeschnitten und außerdem hat man mit dem Kommentar auch materielle Probleme abgedeckt. Das öffentliche Recht ist vorhersehbarer und außerdem soll es bessere Noten geben; auch unsere AG Leiterin hat uns zum Aktenvortrag im öffentlichen Recht geraten. Könnt ihr vielleicht noch zusätzlichen Input geben, falls ihr noch Argumente für einen Bereich habt? Strafrecht möchte ich jedenfalls nicht machen. Meine Sorge ist beim ÖffRecht, dass ich evtl. im materiellen Teil Probleme haben werde und die Kommentare dafür größtenteils unbrauchbar sind.
Beim Schwerpunktbereich bin ich ehrlich gesagt ziemlich überfragt. Ich hatte zwar einen wirtschaftlichen Schwerpunkt in der Universitätsprüfung, aber habe den größten Teil bereits vergessen. Im internationalen Privatrecht gab es zumindest 2022 die besten Noten und ich fand es im ersten Examen auch interessant. Allerdings habe ich natürlich keinen Schwerpunkt dort gesetzt für das erste Examen. Dort wäre auch meine Sorge, dass der Schwerpunkt hauptsächlich von Leuten gewählt wird, die schon im ersten Examen einen solchen Schwerpunkt gewählt haben und richtig Ahnung von der Materie haben. Das wären bisher meine Favoriten, aber gefühlt kann ich keinen der Schwerpunktbereiche besonders gut. Der Schwerpunkt Wirtschaft scheint mir aber über den Examensstoff deutlich hinauszugehen, genauso wie solche Sachen wie IT-Recht oder Gewerblicher Rechtsschutz. Könnte mir vielleicht jemand Eindrücke von seinem gewählten Schwerpunkt geben? (Am besten natürlich in BaWü und IPR/Wirtschaft)
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Kennst Du schon das größte Portal zur mündlichen Prüfung im 2. Examen? Auf Protokolle-Assessorexamen gibt es die meisten kostenlosen Protokolle zum Assessorexamen:
https://www.protokolle-assessorexamen.de/
Außerdem gibt es auf der Seite viele Infos zB zu Aktenvorträgen und aktueller Rechtsprechung. Zudem besteht die Möglichkeit, über die Seite die für die mündliche Prüfung benötigten Kommentare zu mieten:
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18.11.2024, 21:03
Beim Schwerpunkt würde ich auf jeden Fall nach Vorwissen wählen, sprich so nah am Uni-Schwerpunkt wie möglich. Man hat (so ging es jedenfalls mir) nach den Klausuren überhaupt keine Lust mehr, zu lernen. Mir hat es in der Pause sehr geholfen, zu wissen, dass ich für den Schwerpunkt größtenteils schon Unterlagen habe und ich jedenfalls in der Theorie eigentlich schon alles mal im Kopf hatte. Die Lehrgänge sind leider (wie so oft) in der Regel Mist, bei uns gab’s auch so gut wie keine Materialien.
Zum Aktenvortrag: hast du dir mal die Vorträge aus dem NRW-Archiv angeschaut? Mir hat es dir Entscheidung damals leichter gemacht, mir mal beispielhaft welche rauszusuchen und die zu bearbeiten. Da habe ich zB gemerkt, dass ich gar keine Lust auf ör habe (die Wahl fiel bei mir dann auf Strafrecht).
Zum Aktenvortrag: hast du dir mal die Vorträge aus dem NRW-Archiv angeschaut? Mir hat es dir Entscheidung damals leichter gemacht, mir mal beispielhaft welche rauszusuchen und die zu bearbeiten. Da habe ich zB gemerkt, dass ich gar keine Lust auf ör habe (die Wahl fiel bei mir dann auf Strafrecht).
20.11.2024, 16:58
Ich hatte Zivilrecht im Aktenvortrag und IPR als Schwerpunkt in BaWü und es lief gut, würde ich wieder so machen. Zivilrecht ist allerdings auch mein Lieblingsfach, in dem ich - zusammen mit ÖR - auch konstant die besten Noten hatte. IPR hatte ich im 1. nicht im Schwerpunkt, musste also bei 0 starten. Das ist tatsächlich nach den Klausuren ein ganz schöner pain, man hat da wirklich 0 Bock wieder mit dem Lernen anzufangen. Ging dann trotzdem gut, IPR halte ich für eine sehr überschaubares Rechtsgebiet und die meisten Prüfer sind protokollfest. Zudem gibt es die Lorenz-Podcasts um unterschwellig reinzukommen, wenn man eigentlich noch keinen Bock auf Lernen hat.
Zivilrecht im Aktenvortrag war auch völlig in Ordnung, die abgefragten Probleme sind halt häufig deutlich klassischer (tausend Mal VU oder Vollstreckungsbescheid da gesehen). In den NRW-Vorträgen ist aber auch einer mit Klauselerinnerung drin zB, also es kann einen viel heimsuchen - ist einfach das umfassendste Rechtsgebiet. Der Kommentar hilft, allerdings ist die Zeit wirklich begrenzt. Mehr als 5-10 Minuten konnte ich da nie reinschauen, also Zivil sollte schon so sitzen, dass man nicht jede Kleinigkeit im Kommentar nachschauen muss.
Zivilrecht im Aktenvortrag war auch völlig in Ordnung, die abgefragten Probleme sind halt häufig deutlich klassischer (tausend Mal VU oder Vollstreckungsbescheid da gesehen). In den NRW-Vorträgen ist aber auch einer mit Klauselerinnerung drin zB, also es kann einen viel heimsuchen - ist einfach das umfassendste Rechtsgebiet. Der Kommentar hilft, allerdings ist die Zeit wirklich begrenzt. Mehr als 5-10 Minuten konnte ich da nie reinschauen, also Zivil sollte schon so sitzen, dass man nicht jede Kleinigkeit im Kommentar nachschauen muss.