01.11.2024, 19:56
Hallo zusammen,
ich beginne am Montag in RLP mein Ref.
Ich melde eine Nebentätigkeit von 8 Stunden pro Woche an.
Muss ich Steuern auf die Nebentätigkeit bezahlen wenn diese bei 400€ im Monat liegt?
Ohne Unterhaltsbeihilfe wäre ich ja unter dem Steuerfreibetrage. Wird die Unterhaltsbeihilfe hier reingerechnet und ich muss auf die 400€ dann Steuern zahlen oder nicht?
Vielen Dank für alle Antworten!
LG
ich beginne am Montag in RLP mein Ref.
Ich melde eine Nebentätigkeit von 8 Stunden pro Woche an.
Muss ich Steuern auf die Nebentätigkeit bezahlen wenn diese bei 400€ im Monat liegt?
Ohne Unterhaltsbeihilfe wäre ich ja unter dem Steuerfreibetrage. Wird die Unterhaltsbeihilfe hier reingerechnet und ich muss auf die 400€ dann Steuern zahlen oder nicht?
Vielen Dank für alle Antworten!
LG
01.11.2024, 21:58
Einkommen ist grundsätzlich zu versteuern, steuerfreies Einkommen stellt eine Ausnahme dar.
Wenn du neben deiner steuerpfl. Haupttätigkeit noch eine zweite hast, dann läuft diese erstmal über Steuerklasse 6 und du musst ggf. eine Steuererklärung abgeben, vgl. § 46 II EStG.
Bei geringfügiger Beschäftigung bis zur sog. Minijob-Grenze kann ggf. die Abgabe entfallen, wenn der Arbeitgeber die Tätigkeit pauschal versteuert. Das ist der Regelfall.
Wenn du neben deiner steuerpfl. Haupttätigkeit noch eine zweite hast, dann läuft diese erstmal über Steuerklasse 6 und du musst ggf. eine Steuererklärung abgeben, vgl. § 46 II EStG.
Bei geringfügiger Beschäftigung bis zur sog. Minijob-Grenze kann ggf. die Abgabe entfallen, wenn der Arbeitgeber die Tätigkeit pauschal versteuert. Das ist der Regelfall.