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neue Kommentare für die mündliche Prüfung?
LuiseRLP
Junior Member
**
Beiträge: 48
Themen: 6
Registriert seit: Mar 2024
#1
27.10.2024, 12:28
Hi, ich wollte mal nach Eurer Meinung bzgl. der Anschaffung neuer Kommentare für die mündliche Prüfung fragen. Seit dem schriftlichen Examen gibt es einige Neuauflagen (4 von 6 müssten erneuert werden) und ich frage mich, ob es notwendig ist, die für die mündliche alle zu kaufen. Ich komme aus RLP und darf (noch) markieren - vor dem Hintergrund wäre mir die Verwendung meiner "alten" Kommentare natürlich viel lieber, die Übertragung all der Markierungen bis zur mündlichen ist für mich ausgeschlossen. 
Ich habe mein Wahlfach im Strafrecht - hier wäre der StPO Kommentar in einer neueren Auflage verfügbar, StGB ist noch aktuell. 
Ich gehe im Moment davon aus, dass ich die Kommentare in der mündlichen vermutlich sowieso nur in der Vorbereitung auf den Aktenvortrag verwenden werde, weil ich nicht wüsste, wie man im Prüfungsgespräch so schnell irgendwas nachschauen können soll. 
Die Neuanschaffung von VwGO/VwVfG/ZPO würde sich damit schon erübrigen. Bleibt also noch StPO für den Aktenvortrag. 
Wie würdet ihr abwägen zwischen vertrautem, markiertem Kommentar, in dem man sich super schnell zurecht findet und neuem, unmarkierten und dafür aktuellem Kommentar? Ich finde leider keine exakte Auflistung der Neuerungen, deshalb kann ich auch nicht einschätzen, wie viel sich wirklich verändert hat..
Wäre dankbar für Eure Erfahrungen und Meinungen!
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