12.10.2024, 17:27
Hallo an alle Richter,
wie viele Sitzungstage habt ihr in der Woche und mit jeweils wie vielen Terminen im Schnitt? Mich interessiert vor allem, wie viele Sitzungen ihr in einen Tag kriegt wenn eine Beweisaufnahme ansteht mit mehreren Zeugen.
Ich habe aktuell als Einsteiger 3 Verhandlungstage (Straf und Zivil) und merke, dass ich kaum hinterher komme mit vorbereiten und Urteile schreiben.
Befürchte jetzt, dass wenn ich weniger mache meine Zahlen extrem in die Höhe schnellen.
wie viele Sitzungstage habt ihr in der Woche und mit jeweils wie vielen Terminen im Schnitt? Mich interessiert vor allem, wie viele Sitzungen ihr in einen Tag kriegt wenn eine Beweisaufnahme ansteht mit mehreren Zeugen.
Ich habe aktuell als Einsteiger 3 Verhandlungstage (Straf und Zivil) und merke, dass ich kaum hinterher komme mit vorbereiten und Urteile schreiben.
Befürchte jetzt, dass wenn ich weniger mache meine Zahlen extrem in die Höhe schnellen.
12.10.2024, 17:43
Nach der Schilderung klingt es als ginge es um das Amtsgericht:
Eine pauschale Antwort gibt es dazu doch nicht. Gerade in Zivilsachen kann es gerade am AG nicht selten vorkommen, dass entweder überhaupt keine Beweisaufnahme notwendig ist oder jedenfalls eine sehr begrenzte. Dann kann man natürlich wesentlich mehr Verfahren für einen Tag terminieren als wenn man da 5 Zeugen zu vernehmen und noch ggf. sogar mehrere Sachverständige anzuhören hat.
Der überwiegende Teil der Zivilrichter an unserem AG terminieren nur für einen Tag in der Woche und passen eben die Anzahl nach der voraussichtlichen Dauer der Verhandlung an. Soweit es geht versuchen sie alles, was sich vorher erledigen lässt, schon im Vorfeld durch prozessleitende Verfügungen nach § 273 ZPO zu erledigen insbesondere dabei auch großzügig die in § 273 II ZPO benannten Möglichkeiten auch in Bezug auf die Beweiserhebung zu nutzen, sodass eben neben den in jedem Fall notwendigen Schritten wie der Stellung der Anträge und Anhörung der Parteien allenfalls noch eine Zeugenvernehmung in der mdl. Verhandlung durchzuführen ist.
Eine pauschale Antwort gibt es dazu doch nicht. Gerade in Zivilsachen kann es gerade am AG nicht selten vorkommen, dass entweder überhaupt keine Beweisaufnahme notwendig ist oder jedenfalls eine sehr begrenzte. Dann kann man natürlich wesentlich mehr Verfahren für einen Tag terminieren als wenn man da 5 Zeugen zu vernehmen und noch ggf. sogar mehrere Sachverständige anzuhören hat.
Der überwiegende Teil der Zivilrichter an unserem AG terminieren nur für einen Tag in der Woche und passen eben die Anzahl nach der voraussichtlichen Dauer der Verhandlung an. Soweit es geht versuchen sie alles, was sich vorher erledigen lässt, schon im Vorfeld durch prozessleitende Verfügungen nach § 273 ZPO zu erledigen insbesondere dabei auch großzügig die in § 273 II ZPO benannten Möglichkeiten auch in Bezug auf die Beweiserhebung zu nutzen, sodass eben neben den in jedem Fall notwendigen Schritten wie der Stellung der Anträge und Anhörung der Parteien allenfalls noch eine Zeugenvernehmung in der mdl. Verhandlung durchzuführen ist.