12.09.2024, 17:16
Hallo,
ich möchte während des Refs als WHK (8 Std. die Woche) an einem Lehrstuhl arbeiten. Ich benötige dafür die Genehmigung des OLG.
Habe ich richtig verstanden, dass das LBV (zum einen die Unterhaltsbeihilfe und zum anderen die Vergütung als WHK) bei der Vergütung für WHK nicht die 25 % pauschal abzieht? Dies wird nach nach Steuerklasse 6 versteuert?
ich möchte während des Refs als WHK (8 Std. die Woche) an einem Lehrstuhl arbeiten. Ich benötige dafür die Genehmigung des OLG.
Habe ich richtig verstanden, dass das LBV (zum einen die Unterhaltsbeihilfe und zum anderen die Vergütung als WHK) bei der Vergütung für WHK nicht die 25 % pauschal abzieht? Dies wird nach nach Steuerklasse 6 versteuert?