17.09.2024, 15:05
(15.08.2024, 08:38)BW2024 schrieb:(14.08.2024, 09:03)advocatus diaboli schrieb:(14.08.2024, 08:18)BW2024 schrieb: Ich denke die Aussage deiner Stammdienststelle und nicht die eines beliebigen Behördenleiters ist entscheidend. Entweder es gibt Regelungen, die einen zu langen Urlaub (bspw. alle Urlaubstage des 1. und 2. Ausbildungsjahres kombiniert) verbieten oder eben nicht. Sofern es die aber nicht gibt, würde ich mich nicht von einem Stationsleiter beeinflussen lassen, nur weil dieser genervt ist, dass die Referendare keine Lust auf seine Station haben.
Habe auch in der Verwaltungsstation 4 Wochen Urlaub genommen und würde es wieder tun. Letztlich dankt es dir keiner wenn du dich besonders reinhängst und persönliche Belange hinten anstellst, insbesondere bei derartigen Pflichtstationen. Allerdings musst du unter Umständen damit rechnen, dass dein Ausbilder entsprechend genervt reagiert und derartige Belange auch indirekt in das Stationszeugnis mit einfließen lässt...
In meinem Bundesland hatte der Ausbilder tatsächlich ein gehöriges Mitspracherecht. Ohne seine Genehmigung konnte der Urlaubsantrag erstmal nicht genehmigt werden. Kommt also immer aufs Bundesland drauf an
Das ist in Baden-Württemberg auch so, allerdings werden hier keine Vorgaben gemacht wann der Urlaub in welchem Umfang zu nehmen ist. Ich hatte es als informelle Zustimmung interpretiert, bei der ein Stationsausbilder natürlich noch Hinweise geben kann (bspw. eher kein Urlaub am Montag, da sind 5 Termine geplant bei denen man gute Einblicke bekommt)
Letztlich hab ich aber auch nie von Problemen bei Urlaubsanträgen gehört und das obwohl es in BW aufgrund der Verwaltungsstation als letzter "richtiger" Station vor dem Examen üblich war, möglichst viel Urlaub zu nehmen (teilweise länger als 4 Wochen)
In BaWü gilt die Regelung, dass man nicht länger als 4 Wochen pro Station nehmen darf :) Ne Freundin von mir wollte 5 Wochen in der Verwaltungsstation nehmen. Wurde nicht genehmigt