17.08.2024, 22:34
Hallo zusammen!
Was ist derzeit ein "üblicher" Stundensatz, den man im Arbeitsrecht bei der Beratung kleinerer und mitteständischer Arbeitgeber aufrufen kann? Und zwar nicht in der GK oder einer der Arbeitsrechts-Boutiquen, sondern in einer kleineren, mittelständischen Kanzlei. Die Kanzlei liegt in einer Großstadt in NRW (aber nicht Köln und nicht Düsseldorf); Mandanten sind teilweise Arbeitgeber aus den angrenzenden ländlichen Regionen.
Eine Spezalisierung auf das Arbeitsrecht ist vorhanden, aber noch kein FA (ist aber beabsichtigt). In unserer Kanzlei bin ich der einzige RA, der im ArbR berät. Sonst liegt der üblicher Stundensatz bei uns eher ca. 220 - 250 EUR/Std.
Ich kenne die Rechtsprechung, die teilweise davon ausgeht, dass ca. 200 - 220 EUR/Std ein üblicher Stundensatz eines Anwalts ist, sofern nichts konkretes vereinbart wurde und Mdt nicht Verbraucher ist (§ 612 II BGB); dies muss nun ja nicht zwingend fürs Arbeitsrecht gelten, zumal das Arbeitsrecht bekanntermaßen gewissen Besonderheiten unterliegt.
Ein Betriebsratsmitglied erzählte mir im vergangenen Jahr mal, dass Kapellmann seinen Arbeitgebeber für 180 EUR/Std beraten würde. Solche Stundensätze sind mir durchaus von den Arbeitsrechts-Boutiquen bekannt (aber auch ca. 5 Jahre her - also vor Corona).
Also, was kann man heutzutage "üblicherweise" aufrufen?
Beste Grüße aus NRW
Was ist derzeit ein "üblicher" Stundensatz, den man im Arbeitsrecht bei der Beratung kleinerer und mitteständischer Arbeitgeber aufrufen kann? Und zwar nicht in der GK oder einer der Arbeitsrechts-Boutiquen, sondern in einer kleineren, mittelständischen Kanzlei. Die Kanzlei liegt in einer Großstadt in NRW (aber nicht Köln und nicht Düsseldorf); Mandanten sind teilweise Arbeitgeber aus den angrenzenden ländlichen Regionen.
Eine Spezalisierung auf das Arbeitsrecht ist vorhanden, aber noch kein FA (ist aber beabsichtigt). In unserer Kanzlei bin ich der einzige RA, der im ArbR berät. Sonst liegt der üblicher Stundensatz bei uns eher ca. 220 - 250 EUR/Std.
Ich kenne die Rechtsprechung, die teilweise davon ausgeht, dass ca. 200 - 220 EUR/Std ein üblicher Stundensatz eines Anwalts ist, sofern nichts konkretes vereinbart wurde und Mdt nicht Verbraucher ist (§ 612 II BGB); dies muss nun ja nicht zwingend fürs Arbeitsrecht gelten, zumal das Arbeitsrecht bekanntermaßen gewissen Besonderheiten unterliegt.
Ein Betriebsratsmitglied erzählte mir im vergangenen Jahr mal, dass Kapellmann seinen Arbeitgebeber für 180 EUR/Std beraten würde. Solche Stundensätze sind mir durchaus von den Arbeitsrechts-Boutiquen bekannt (aber auch ca. 5 Jahre her - also vor Corona).
Also, was kann man heutzutage "üblicherweise" aufrufen?
Beste Grüße aus NRW
18.08.2024, 20:17
also wir Zahlen unseren Kanzleien von 350 Euro (FA in MK Kanzlei) über ab 480 Euro (Partner Boutique) bis rauf zu gut 900 Euro für Partner intern. GK. Alles mit Vereinbarung eines Dauermandats. Unsere BR beauftragen kleinere Kanzleien, die in der Regel auf Arbeitsrecht für AN und BRs spezialisiert sind und dort liegen sie Stundensätze zwischen 320 und 350 Euro
Dir fehlt der FA-Titel und auch jede Kanzlei hat ihr Klientel, die bestimmte Preisvorstellungen haben. Aber 250 Euro sind mal ein guter Ansatzpunkt um weiterzudenken.
Dir fehlt der FA-Titel und auch jede Kanzlei hat ihr Klientel, die bestimmte Preisvorstellungen haben. Aber 250 Euro sind mal ein guter Ansatzpunkt um weiterzudenken.
19.08.2024, 10:12
Ich würde mal EUR 250 anpeilen. Das dürfte bei den Voraussetzungen (ländlicher Bereich) wohl zunächst das Maximum sein, was man ohne große ausgewiesene AR-Expertise verlangen kann.