25.11.2024, 09:42
Hallo, würde mich über Rückmeldungen / aktuelle Erfahrungen sehr freuen. Man verbringt in der Ordentlichen ja zwei Stationen in der Probezeit und davon zwei Jahre bei der Sta und zwei Jahre bei Gericht. Ist das dann so, dass man jeweils die zwei Jahre auf der gleichen Stelle /Rechtsgebiet bleibt? Und wenn man bspw bei Gericht am AG ist, ist man dann bei der Sta am LG oder? Heißt man muss auch pendeln.
Hat man bei der Sta in BaWü eigentlich auch Einzelbüros?
Hat man bei der Sta in BaWü eigentlich auch Einzelbüros?
Wer Richter auf Probe bzw. Staatsanwalt werden möchte, sollte sich mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Das Karriere-Dossier ist als Print-Buch sowie als E-Book für alle 16 Bundesländer erhältlich:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
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29.11.2024, 22:37
Es kann dir auch passieren, dass du drei Jahre bei der StA bleibst oder in der Gerichtsstation zwischendurch an ein anderes Gericht (auch Wechsel AG / LG) abgeordnet wirst. Manche Proberichter sind auch an verschiedenen Gerichten verteilt. Das kommt immer etwas auf den Bedarf an. Das Rechtsgebiet selbst wird dann von Gericht selbst durch den GVP festgelegt und kann sich zwischendurch ändern nach Maßgabe dessen, was du überhaupt machen darfst (im 1. Jahr gibt es ja die gesetzlichen Beschränkungen).
Deine Frage mit der StA und dem LG verstehe ich nicht so recht.
Deine Frage mit der StA und dem LG verstehe ich nicht so recht.