06.08.2024, 15:19
Hi in die Runde,
ich fange demnächst als RA an und benötige für meinen neuen AG eine Urlaubsbescheinigung vom alten Arbeitgeber. Da ich vorher nur Referendar war, muss ich mich daher nun an mein altes Ausbildungsgericht wenden? Hat jemand von Euch etwas in die Richtung schonmal gebraucht?
ich fange demnächst als RA an und benötige für meinen neuen AG eine Urlaubsbescheinigung vom alten Arbeitgeber. Da ich vorher nur Referendar war, muss ich mich daher nun an mein altes Ausbildungsgericht wenden? Hat jemand von Euch etwas in die Richtung schonmal gebraucht?
06.08.2024, 17:36
Das stellt die Stelle aus, die bei euch für die Referendare zuständig ist. Bei uns war das das OLG.
Gebraucht habe ich die Bescheinigung erst einmal bei einem Arbeitgeberwechsel. Ich bekomme aber mit, dass immer mehr Arbeitgeber diese Bescheinigung verlangen.
Gebraucht habe ich die Bescheinigung erst einmal bei einem Arbeitgeberwechsel. Ich bekomme aber mit, dass immer mehr Arbeitgeber diese Bescheinigung verlangen.
07.08.2024, 16:19
ich habe sie auch nur einmal gebraucht.
Für die Referendare war bei uns die Dienststelle des Landesamtes für Finanzen zuständig, die auch Abrechnungsstelle waren. Dort lief das komplette Bescheinigungswesen während der Ausbildung
Für die Referendare war bei uns die Dienststelle des Landesamtes für Finanzen zuständig, die auch Abrechnungsstelle waren. Dort lief das komplette Bescheinigungswesen während der Ausbildung