13.06.2024, 21:05
(13.06.2024, 20:02)0654321 schrieb: Hallo,
kurz zur Abgrenzung von Banking/Finance zu Restructuring: Prinzipiell ist Ersteres das Recht der Fremdkapitalfinanzierung, d.h. befasst sich mit dem Entwurf von Darlehensverträgen im weitesten Sinne (d.h. vom Gesellschafterdarlehen über Cash-Management im Konzern zur Strukturierung von syndizierten Krediten im Mrd-Volumen für Großbanken) und den Nebendokumenten dazu (zB Verpfändungen uÄ, dh Sicherheiten insgesamt); je nach Geschäft des Partners kann das durchaus sehr vielseitig sein. Restructuring befasst sich mit der Krise der Gesellschaft(en) und ist daher im Kern Insolvenzrecht und Sanierungsberatung. Sehr vielseitig, wenn man hier Karriere machen will, ist regelmäßig ab einem bestimmten Punkt vertieftes betriebswirtschaftliches Wissen erforderlich. Beides also eigenständige Gebiete, beide werden aber auch regelmäßig für Teilaspekte von Transaktionen hinzugezogen. Kommt auf die Kanzlei/den Partner an, wie sich das aufteilt. Letztlich sind damit mE die Schnittmengen nicht besonders groß, bezieht sich jetzt aber nicht auf LW speziell, möglicherweise sind die da anders aufgestellt. Hoffe, das hilft!
Vielen Dank für die ersten inhaltlichen Insights zu Finance, das klingt schon mal grundsätzlich sehr vielversprechend. Verstehe ich das dann insofern richtig, dass wenn du sagst, Finance ist Fremdkapitalfinanzierung; dass Kapitalmarktrecht dann quasi als Pendant dazu Eigenkapitalfinanzierung umfasst?
Dass Restrukturierung die Sanierung in Schieflage geratener UN umfasst und dabei UN oder ggf. Gläubiger unterstützt werden ist letztlich trivial, von Interesse war mehr, was man tatsächlich arbeitstechnisch macht. Es scheint schwer greifbar, denn sämtlich Gedanken, die mir zu den Begriffen der Restrukturierung oder auch Sanierung oder ggf. drohender Insolvenz in den Sinn kommen, gehen eher in eine - wie von dir angesprochen - betriebswirtschaftliche Richtung. Natürlich gibt es dabei auch rechtliche Fragestellungen z.B.: für ggf. Personalabbau, Unternehmensumstrukturierung in gesellschaftsrechtlicher Hinsicht oder ggf. Ablöse bestehender Verbindlichkeiten durch neue Eigen-/Fremdkapitalfinanzierungen. Aber wäre letzteres nicht wieder etwas für die Kapitalmarkt oder Finance-Gruppe selbst? Dass da dann eine Zusammenarbeit stattfinden kann, ist klar, aber was bliebe dann wieder für den Restrukturierungstrupp? Für die arbeitsrechtlichen/gesellschaftsrechtlichen Fragen gibt es ja auch theoretisch eigene Praxisgruppe (in der Regel).
Du schreibst, dass Restrukturierung und Finance wenig Schnittmenge hätten. Das ist insofern interessant, dass bei W&C z.B.: die Praxisgruppe ausdrücklich Financial Restructuring heißt und bei LW es wohl auch lt. u.a. juve in erster Linie um finanzielle Restrukturierung geht, da die ja anders als W&C keine Verwaltertätigkeit selbst machen.