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  5. Erste Zivilakte, Urteil schreiben ohne Hauptverhandlung?
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Erste Zivilakte, Urteil schreiben ohne Hauptverhandlung?
redlicherbesitzer
Junior Member
**
Beiträge: 16
Themen: 4
Registriert seit: Mar 2024
#1
10.06.2024, 19:39
Hi,

habe nun meine erste Akte erhalten, bei der ich laut Ausbilder ein Zivilurteil fertigen soll.

Der Termin zur Hauptverhandlung (gütliche + evtl. mündliche) ist nun erst in der Zukunft im Juli angesetzt.

Ist das nicht etwas ungewöhnlich? Blendet man das jetzt nun einfach aus, und tut so als wenn es gar keine geben würde und schreibt da auch nichts weiter zu?

Es gab eine Klageerwiderung und eine Replik, an sich scheint der Fall auch recht aussichtslos für den Kläger, aber es kann doch theoretisch - in der Hauptverhandlung - noch alles passieren und das Urteil wird dadurch total nutzlos?

Sorry für die wahrscheinlich blöde Frage aber bin gerade echt lost... Fragezeichen
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GPAKandidat2023
Junior Member
**
Beiträge: 46
Themen: 1
Registriert seit: Dec 2023
#2
10.06.2024, 20:15
Nein, das ist nicht ungewöhnlich. 
Man schreibt den Urteilsentwurf einfach als hätte die Hauptverhandlung stattgefunden.
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redlicherbesitzer
Junior Member
**
Beiträge: 16
Themen: 4
Registriert seit: Mar 2024
#3
10.06.2024, 20:18
Ok super, danke für die schnelle Hilfe!
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Praktiker
Posting Freak
*****
Beiträge: 2.024
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#4
11.06.2024, 08:19
Hintergrund: an Obergerichten ist es sogar üblich, mit einem Urteilsentwurf in die mündliche Verhandlung zu gehen: er dient als Grundlage für die Beratung, und sollte mündlich Neues vorgetragen werden, was dort selten vorkommt, wird eben ergänzt.

Achtung: Hauptverhandlung heißt der Termin nur in Strafsachen!
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11.06.2024, 08:19 von Praktiker.)
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