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  5. Noten mündliche Prüfung
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Noten mündliche Prüfung
Gast
Unregistered
 
#21
26.04.2018, 13:27
Am Ende der mündlichen Prüfung werden ja üblicherweise die Noten vor allen Mitprüflingen verkündet. Kann man auch hiergegen irgendwie widersprechen, sodass man einzeln seine Noten erfährt? Bislang kenne ich nur die Möglichkeit hinsichtlich der Anwesenheit von Zuhörern bei der Notenbekanntgabe zu widersprechen.

Ich finde es irgendwie ziemlich indiskret - selbst wenn es (nur) Mitprüflinge sind. Insbesondere wenn man AG-Kollegen in der Prüfung hat, verbreitet sich die Note ja schnell wie ein Lauffeuer.
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Gast II
Unregistered
 
#22
26.04.2018, 13:36
Ich verstehe dein Problem nicht. Es ist doch komplett Wurscht, wer deine Note kennt und wer nicht?! Zudem wird es deinen Mitstreitern auch herzlich egal sein, was am Ende bei dir rauskommt.
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GFH
Junior Member
**
Beiträge: 10
Themen: 1
Registriert seit: Nov 2017
#23
26.04.2018, 13:42
(26.04.2018, 13:36)Gast II schrieb:  Ich verstehe dein Problem nicht. Es ist doch komplett Wurscht, wer deine Note kennt und wer nicht?! Zudem wird es deinen Mitstreitern auch herzlich egal sein, was am Ende bei dir rauskommt.

Dir kann man wohl die Eignung als Anwalt gänzlich abschreiben? Ist doch vollkommen egal, was ihn daran stört .. es stört ist und er fragt, ob man dagegen etwas unternehmen kann.

Und es ist schon irgendwie nachvollziehbar, dass man bei einem möglicherweise schlechteren Abschneiden das Ergebnis ungern mit anderen - möglicherweise sogar mit unliebsamen "Kollegen" - teilen möchte...
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haha
Unregistered
 
#24
26.04.2018, 13:49
das sind typisch Juristen! Alles Eigenbrodler ! Alle sitzen in einem Boot, jeder weiß, was Jura für eine Hure ist und dass ein 2 Noten besserer Kandidat nicht auch gleich der bessere Jurist ist. Dass die anderen Kandidaten deine miserable Note wissen werden, ändert auch nichts daran. Oder hat da jemand Angst, gemobbt zu werden? Der einzige nachvollziehbare Grund, seine Note nicht mit anderen Kund zu tun, ist seine Fassade aufrecht zu erhalten, der Superjurist zu sein.

Ein fünfPunkteKandidat, der sich für 10 verkaufen will!!
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Gast II
Unregistered
 
#25
26.04.2018, 13:53
1. Ich habe kein Interesse mich hier zu streiten.

2. Die betreffende Person ist nicht mein Mandant und ich muss seine Ansicht weder teilen noch muss ich diese verteidigen. Dementsprechend hat mein Beitrag wenig damit zu tun, ob ich als Anwalt geeignet bin oder nicht. Kritische Nachfragen oder eigene Meinungen wird man in einem Forum aeussern duerfen.

2. Die unliebsamen Kollegen wird man nie wieder im Leben zu Gesicht bekommen. Was diese dann von einem denken, kann einem in jeder Hinsicht egal sein.
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Gast III
Unregistered
 
#26
26.04.2018, 15:20
Selbstverständlich ist es nicht egal, wer alles die eigenen Noten mitbekommt. Oder wünscht man sich einen Aushang aller Klausurnoten mit Klarnamen in der jeweiligen Stammdienststelle? Wohl eher nicht - und dafür gibt es auch gute Gründe.
Das hat wenig mit Eitelkeit oder Fassade zu tun. Es geht darum, dass man ein Recht darauf hat, dass die eigenen Daten/Prüfungsergebnisse nicht in der Welt umhergehen. Das ist eine individuelle Entscheidung, die man nicht in Frage zu stellen hat.
Interessant wäre die Reaktion der Kommission auf die Forderung, die Vergabe ohne weitere Personen außerhalb der Kommission durchzuführen.
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LSA
Member
***
Beiträge: 82
Themen: 0
Registriert seit: Aug 2017
#27
26.04.2018, 16:08
(26.04.2018, 13:27)Gast schrieb:  Am Ende der mündlichen Prüfung werden ja üblicherweise die Noten vor allen Mitprüflingen verkündet. Kann man auch hiergegen irgendwie widersprechen, sodass man einzeln seine Noten erfährt? Bislang kenne ich nur die Möglichkeit hinsichtlich der Anwesenheit von Zuhörern bei der Notenbekanntgabe zu widersprechen.

Ich finde es irgendwie ziemlich indiskret - selbst wenn es (nur) Mitprüflinge sind. Insbesondere wenn man AG-Kollegen in der Prüfung hat, verbreitet sich die Note ja schnell wie ein Lauffeuer.

Ging mir bei meiner mündlichen Prüfung ähnlich - die Mitprüflinge waren mir sehr unsympathisch (andere AG) und ich habe nicht die Notwendigkeit gesehen, dass sie meine Noten kennen. Es wurde nach der letzten Prüfung gefragt, ob jemand was dagegen hat, dass die Noten für alle zusammen bekanntgegeben werden, das habe ich dann bejaht und meine Noten dann einzeln bekommen.

Hat natürlich für ein paar hochgezogene Augenbrauen gesorgt, aber egal.

Ich würde mich aber nicht darauf verlassen, dass der Vorsitzende fragt (bei mir hat der Besitzer ihn daran erinnert), sondern es nach dem letzten Prüfungsgespräch ggf. selbst sagen - aber halt nicht schon früher, z.B. beim Vorgespräch: Man sieht ja schon bei den Antworten hier, dass daraus teilweise sehr seltsame Schlüsse gezogen werden. ;)
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Gast
Unregistered
 
#28
27.04.2018, 16:59
Ich habe ums Bestehen gekämpft, da wollte ich ganz ehrlich nicht, dass völlig fremde ihre Erleichterung und Freude nicht zeigen mögen, weil es bei mir nicht geklappt haben könnte.

Beim zweiten Versuch wollte unsere "ich kann alles" Kandidatin die Noten allein erhalten, das war uns anderen nur recht. Gerüchten zufolge hat es mit dem Superduper nicht geklappt.
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sapana dhakal
Unregistered
 
#29
21.12.2019, 02:09
hallo ich habe bei Schriftliche Prüfung erste Teil 6.und bei anderen beiden 4,4 darf ich die mündliche Prüfung machen?auf diesemfall
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1666
Unregistered
 
#30
21.12.2019, 02:21
Klar kannst du die mündlichen Prüfung machen
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