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  5. Zulassung Fachanwalt ArbeitsR RAK Düsseldorf
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Zulassung Fachanwalt ArbeitsR RAK Düsseldorf
eflatun
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Registriert seit: Mar 2022
#11
08.01.2024, 21:48
(21.12.2023, 17:36)Hans123 schrieb:  
(21.12.2023, 12:02)eflatun schrieb:  
(19.12.2023, 16:57)Hans123 schrieb:  
(18.12.2023, 21:10)eflatun schrieb:  Hallo zusammen,

Ich hoffe mal, dass hier jmd. aus erster Hand berichten kann. Ich werde meine Frage der RAK auch noch zukommen lassen.

Leider gibt es keine Merkblätter bei der RAK Düsseldorf.

Ich habe frisch meine FA- Lehrgang im ArbeitsR absolviert und stelle mir die Frage, wie Rechtsanwaltskammern mit gerichtlichen Fällen umgehen - hier speziell die RAK Düsseldorf - die man dem Grunde nach selbst bearbeitet hat (Schriftsätze, Mandantenberatung etc), aber ein anderer den Termin wahrnimmt. Oder wie sieht es aus mit Fällen, wo der Chef die Außenkorrespondenz führt, aber man am kanzleiinternen Kürzel merkt, dass es ein anderer bearbeitet hat?

Leider musste ich früher die Sachen im Namen vom Chef machen. Wenn man mir diese Fälle nicht anerkennt, würden mir in meiner Liste 10-15 Fälle fehlen.

Vlllt. kann hier mal jemand berichten.

Vielen Dank im Voraus!

Ich habe dieses Jahr die Zulassung für Arbeitsrecht in Düsseldorf beantragt und vorher telefonisch bei dem Vorsitzenden der Prüfungskommission nachgefragt: Es reicht, wenn in dem Fall einmal irgendwo dein Name auftaucht, sei es in einem Schriftsatz oder im Terminsprotokoll. 

Bei mir wurden zu 18 Fällen die Handakten angefordert (was mich überrascht hat, weil es viel war im Vergleich zu dem, was von Bekannten angefordert wurde), aber bei mir war es kein Problem, da ich alle Fälle selbst bearbeitet habe. Nach der Übersendung gab es keine Rückfragen und es hat 5 Wochen bis zur Zulassung gedauert.

Vielen Dank für deinen Erfahrungsbericht! Wie hast du ihn denn erreicht? Ich konnte nur eine bestimmte Dame erreichen, welche generelle Fragen zu Fachanwaltschaften beantworten konnte.

Hast du deinem Antrag eine eidesstattliche Versicherung beigefügt, dass du alles selbst bearbeitet hast? Dies wurde mir nahegelegt.

Mich würde interessieren, bei was für einer Art von Fällen du die Handakten nachreichen musstest? 18 Fälle scheinen mir doch sehr viel zu sein.

Ein Kollege von mir hat  beispielsweise das Problem, dass er einige Fälle aus einer Massenentlassung hat und man nicht weiß, ob diese separat gewertet werden. Auf den Merkblättern mancher RAKs steht, dass diese Fälle als ein Fall gewertet werden. Es ist blöd, dass auf der RAK Seite Düsseldorf kein Merkblatt hierzu existiert.

Ich habe bei der RAK Düsseldorf angerufen und dort wurde mir seine Nummer mitgeteilt. Er handelt sich um einen Anwalt aus MG (meine ich jedenfalls).

Es wurden hauptsächlich Fälle aus dem kollektiven ArbeitsR angefordert (hatte mehr als die geforderten 5). Also nicht die klassische Kündigungsschutzklage. 

Ich habe keine eidesstattliche Versicherung beigefügt, weil ich alle E-Mails und Schriftsätze verfasst und alle Gerichtstermine wahrgenommen habe. Wenn es dir aber nahegelegt wurde, würde es tun.

Hallo :)


Kannst du mir bitte sagen, ob du die Musterliste von einer bestimmten RAK benutzt hast? Dann würde ich mich im Zweifel auch daran orientieren. Und dürfte ich fragen, wie viele Fälle du ca. im gerichtlichen und außergerichtlichen Bereich angegeben hast?


Danke!
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Hans123
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Registriert seit: Mar 2023
#12
09.01.2024, 16:48
(08.01.2024, 21:48)eflatun schrieb:  
(21.12.2023, 17:36)Hans123 schrieb:  
(21.12.2023, 12:02)eflatun schrieb:  
(19.12.2023, 16:57)Hans123 schrieb:  
(18.12.2023, 21:10)eflatun schrieb:  Hallo zusammen,

Ich hoffe mal, dass hier jmd. aus erster Hand berichten kann. Ich werde meine Frage der RAK auch noch zukommen lassen.

Leider gibt es keine Merkblätter bei der RAK Düsseldorf.

Ich habe frisch meine FA- Lehrgang im ArbeitsR absolviert und stelle mir die Frage, wie Rechtsanwaltskammern mit gerichtlichen Fällen umgehen - hier speziell die RAK Düsseldorf - die man dem Grunde nach selbst bearbeitet hat (Schriftsätze, Mandantenberatung etc), aber ein anderer den Termin wahrnimmt. Oder wie sieht es aus mit Fällen, wo der Chef die Außenkorrespondenz führt, aber man am kanzleiinternen Kürzel merkt, dass es ein anderer bearbeitet hat?

Leider musste ich früher die Sachen im Namen vom Chef machen. Wenn man mir diese Fälle nicht anerkennt, würden mir in meiner Liste 10-15 Fälle fehlen.

Vlllt. kann hier mal jemand berichten.

Vielen Dank im Voraus!

Ich habe dieses Jahr die Zulassung für Arbeitsrecht in Düsseldorf beantragt und vorher telefonisch bei dem Vorsitzenden der Prüfungskommission nachgefragt: Es reicht, wenn in dem Fall einmal irgendwo dein Name auftaucht, sei es in einem Schriftsatz oder im Terminsprotokoll. 

Bei mir wurden zu 18 Fällen die Handakten angefordert (was mich überrascht hat, weil es viel war im Vergleich zu dem, was von Bekannten angefordert wurde), aber bei mir war es kein Problem, da ich alle Fälle selbst bearbeitet habe. Nach der Übersendung gab es keine Rückfragen und es hat 5 Wochen bis zur Zulassung gedauert.

Vielen Dank für deinen Erfahrungsbericht! Wie hast du ihn denn erreicht? Ich konnte nur eine bestimmte Dame erreichen, welche generelle Fragen zu Fachanwaltschaften beantworten konnte.

Hast du deinem Antrag eine eidesstattliche Versicherung beigefügt, dass du alles selbst bearbeitet hast? Dies wurde mir nahegelegt.

Mich würde interessieren, bei was für einer Art von Fällen du die Handakten nachreichen musstest? 18 Fälle scheinen mir doch sehr viel zu sein.

Ein Kollege von mir hat  beispielsweise das Problem, dass er einige Fälle aus einer Massenentlassung hat und man nicht weiß, ob diese separat gewertet werden. Auf den Merkblättern mancher RAKs steht, dass diese Fälle als ein Fall gewertet werden. Es ist blöd, dass auf der RAK Seite Düsseldorf kein Merkblatt hierzu existiert.

Ich habe bei der RAK Düsseldorf angerufen und dort wurde mir seine Nummer mitgeteilt. Er handelt sich um einen Anwalt aus MG (meine ich jedenfalls).

Es wurden hauptsächlich Fälle aus dem kollektiven ArbeitsR angefordert (hatte mehr als die geforderten 5). Also nicht die klassische Kündigungsschutzklage. 

Ich habe keine eidesstattliche Versicherung beigefügt, weil ich alle E-Mails und Schriftsätze verfasst und alle Gerichtstermine wahrgenommen habe. Wenn es dir aber nahegelegt wurde, würde es tun.

Hallo :)


Kannst du mir bitte sagen, ob du die Musterliste von einer bestimmten RAK benutzt hast? Dann würde ich mich im Zweifel auch daran orientieren. Und dürfte ich fragen, wie viele Fälle du ca. im gerichtlichen und außergerichtlichen Bereich angegeben hast?


Danke!

 
Ich meine, dass ich die Liste der RAK München verwendet habe, sie sah jedenfalls so aus: https://www.rak-muenchen.de/fileadmin/do...t/ArbR.pdf

Ich hatte im gerichtlichen Bereich etwas über 50 und im außergerichtlichen Bereich etwas über 60.

Das mit der Gewichtung ist mir neu. Ich habe jeden Fall als einen gezählt und es hat die Kammer nicht gestört. Auch wenn ich außergerichtlich nur zu einer Frage recherchiert und dann eine 10 minütige E-Mail geschrieben habe, habe ich es als einen Fall angegeben.
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Egal
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#13
09.01.2024, 21:12
https://www.rak-hamburg.de/mitglieder/fa...alllisten/


Dort das Merkblatt Arbeitsrecht, Ziffer 5.
Du kannst natürlich auch die RAK gewichten lassen, aber die kennen die Fälle ja nicht, also lag es für mich nahe, wenn ich eine Beurteilung vornehme und mir diese quasi nur bestätigen lasse.
Macht vor allem auch dann Sinn, wenn man sehr umfangreiche Verfahren hat, die man mit mehr als 1,0 gewichten möchte. In diesen würde jemand, der den Fall nicht kennt, den Fall erstmal mit 1,0 gewichten. Also müsste ich anschließend ausführlich dagegen argumentieren, warum ich den höher gewichtet haben möchte.
Da ich das ganze in einer Excel-Tabelle dargestellt hatte, bot es sich an, in einer Spalte "Bemerkungen" oder "Gewichtung" selbst für jeden der Fälle eine eigene Gewichtung vorzunehmen. Das machte es für mich einfacher und auch für die Prüfer, da nicht nur die Wertigkeit einzelner Fälle dargestellt war, sondern alle und somit auch eine bessere Vergleichbarkeit, was die Prüfung der Fälle vereinfacht.

Ihr müsst euch in die Köpfe der Beurteilenden versetzen: die kennen eure Fälle nicht, sollen aber bewerten, was ihr gemacht habt und welchen "Wert" jeder einzelne Fall hat. Das einfachste, eure Wunschvorstellung umzusetzen ist es, wenn ihr den Prüfern einen Rahmen mitgebt, den diese nur noch bestätigen müssen. Macht es ihnen schmackhaft und bereitet eure Tabelle nachvollziehbar auf. Das wäre zumindest mein Tipp, damit der Antrag möglichst unkompliziert durchgeht.

Die Bewertung "Durchschnittsfall" steht auch im dortigen Merkblatt drin. Das war in meiner damaligen Arbeitsrechtspraxis für mich die Standard-Kündigungsschutzklage.
Eine Beratung kann natürlich auch mit 1,0 oder mehr zu gewichten sein, wenn sie viel Zeit in Anspruch nahm oder umfangreich war. Ich muss ganz ehrlich sagen, dass aus meiner Sicht eine Erstberatung keiner 1,0 entspricht, auch wenn sie umfassend war und nicht nur ein grob skizzierter Weg, den andere Anwälte unter (oft kostenloser) "Erstberatung" verstehen. 10 Minuten Beratung würde ich persönlich daher nicht mit 1,0 gewichten, denn es entspricht aus meiner Sicht nicht dem "Standardfall". Kann ja aber jeder anders sehen und wenn die Prüfer das durchgehen lassen, ist doch super. Man sollte in dem Fall aber vorsichtshalber mehr Fälle einreichen als nötig, bevor jemand daran Anstoß nimmt und die 100 Fälle nicht als gegeben ansieht. Prinzipiell würde ich aus dem Grund sowieso immer ein paar mehr Fälle einreichen als nötig.

Bei meinem nachfolgendenen Arbeitgeber (WPG) hatte ich auch fast ausschließlich Beratungsmandate. Die nahmen deutlich mehr Zeit in Anspruch als eine Stunde. Dementsprechend habe ich diese auch höher gewichtet.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09.01.2024, 21:15 von Egal.)
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Egal
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#14
09.01.2024, 23:44
(09.01.2024, 21:12)Egal schrieb:  https://www.rak-hamburg.de/mitglieder/fa...alllisten/


Dort das Merkblatt Arbeitsrecht, Ziffer 5.
Du kannst natürlich auch die RAK gewichten lassen, aber die kennen die Fälle ja nicht, also lag es für mich nahe, wenn ich eine Beurteilung vornehme und mir diese quasi nur bestätigen lasse.
Macht vor allem auch dann Sinn, wenn man sehr umfangreiche Verfahren hat, die man mit mehr als 1,0 gewichten möchte. In diesen würde jemand, der den Fall nicht kennt, den Fall erstmal mit 1,0 gewichten. Also müsste ich anschließend ausführlich dagegen argumentieren, warum ich den höher gewichtet haben möchte.
Da ich das ganze in einer Excel-Tabelle dargestellt hatte, bot es sich an, in einer Spalte "Bemerkungen" oder "Gewichtung" selbst für jeden der Fälle eine eigene Gewichtung vorzunehmen. Das machte es für mich einfacher und auch für die Prüfer, da nicht nur die Wertigkeit einzelner Fälle dargestellt war, sondern alle und somit auch eine bessere Vergleichbarkeit, was die Prüfung der Fälle vereinfacht.

Ihr müsst euch in die Köpfe der Beurteilenden versetzen: die kennen eure Fälle nicht, sollen aber bewerten, was ihr gemacht habt und welchen "Wert" jeder einzelne Fall hat. Das einfachste, eure Wunschvorstellung umzusetzen ist es, wenn ihr den Prüfern einen Rahmen mitgebt, den diese nur noch bestätigen müssen. Macht es ihnen schmackhaft und bereitet eure Tabelle nachvollziehbar auf. Das wäre zumindest mein Tipp, damit der Antrag möglichst unkompliziert durchgeht.

Die Bewertung "Durchschnittsfall" steht auch im dortigen Merkblatt drin. Das war in meiner damaligen Arbeitsrechtspraxis für mich die Standard-Kündigungsschutzklage.
Eine Beratung kann natürlich auch mit 1,0 oder mehr zu gewichten sein, wenn sie viel Zeit in Anspruch nahm oder umfangreich war. Ich muss ganz ehrlich sagen, dass aus meiner Sicht eine Erstberatung keiner 1,0 entspricht, auch wenn sie umfassend war und nicht nur ein grob skizzierter Weg, den andere Anwälte unter (oft kostenloser) "Erstberatung" verstehen. 10 Minuten Beratung würde ich persönlich daher nicht mit 1,0 gewichten, denn es entspricht aus meiner Sicht nicht dem "Standardfall". Kann ja aber jeder anders sehen und wenn die Prüfer das durchgehen lassen, ist doch super. Man sollte in dem Fall aber vorsichtshalber mehr Fälle einreichen als nötig, bevor jemand daran Anstoß nimmt und die 100 Fälle nicht als gegeben ansieht. Prinzipiell würde ich aus dem Grund sowieso immer ein paar mehr Fälle einreichen als nötig.

Bei meinem nachfolgendenen Arbeitgeber (WPG) hatte ich auch fast ausschließlich Beratungsmandate. Die nahmen deutlich mehr Zeit in Anspruch als eine Stunde. Dementsprechend habe ich diese auch höher gewichtet.

Ziffer II.3 meinte ich im Merkblatt, sorry.
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Hans123
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#15
10.01.2024, 11:06
(09.01.2024, 21:12)Egal schrieb:  https://www.rak-hamburg.de/mitglieder/fa...alllisten/


Dort das Merkblatt Arbeitsrecht, Ziffer 5.
Du kannst natürlich auch die RAK gewichten lassen, aber die kennen die Fälle ja nicht, also lag es für mich nahe, wenn ich eine Beurteilung vornehme und mir diese quasi nur bestätigen lasse.
Macht vor allem auch dann Sinn, wenn man sehr umfangreiche Verfahren hat, die man mit mehr als 1,0 gewichten möchte. In diesen würde jemand, der den Fall nicht kennt, den Fall erstmal mit 1,0 gewichten. Also müsste ich anschließend ausführlich dagegen argumentieren, warum ich den höher gewichtet haben möchte.
Da ich das ganze in einer Excel-Tabelle dargestellt hatte, bot es sich an, in einer Spalte "Bemerkungen" oder "Gewichtung" selbst für jeden der Fälle eine eigene Gewichtung vorzunehmen. Das machte es für mich einfacher und auch für die Prüfer, da nicht nur die Wertigkeit einzelner Fälle dargestellt war, sondern alle und somit auch eine bessere Vergleichbarkeit, was die Prüfung der Fälle vereinfacht.

Ihr müsst euch in die Köpfe der Beurteilenden versetzen: die kennen eure Fälle nicht, sollen aber bewerten, was ihr gemacht habt und welchen "Wert" jeder einzelne Fall hat. Das einfachste, eure Wunschvorstellung umzusetzen ist es, wenn ihr den Prüfern einen Rahmen mitgebt, den diese nur noch bestätigen müssen. Macht es ihnen schmackhaft und bereitet eure Tabelle nachvollziehbar auf. Das wäre zumindest mein Tipp, damit der Antrag möglichst unkompliziert durchgeht.

Die Bewertung "Durchschnittsfall" steht auch im dortigen Merkblatt drin. Das war in meiner damaligen Arbeitsrechtspraxis für mich die Standard-Kündigungsschutzklage.
Eine Beratung kann natürlich auch mit 1,0 oder mehr zu gewichten sein, wenn sie viel Zeit in Anspruch nahm oder umfangreich war. Ich muss ganz ehrlich sagen, dass aus meiner Sicht eine Erstberatung keiner 1,0 entspricht, auch wenn sie umfassend war und nicht nur ein grob skizzierter Weg, den andere Anwälte unter (oft kostenloser) "Erstberatung" verstehen. 10 Minuten Beratung würde ich persönlich daher nicht mit 1,0 gewichten, denn es entspricht aus meiner Sicht nicht dem "Standardfall". Kann ja aber jeder anders sehen und wenn die Prüfer das durchgehen lassen, ist doch super. Man sollte in dem Fall aber vorsichtshalber mehr Fälle einreichen als nötig, bevor jemand daran Anstoß nimmt und die 100 Fälle nicht als gegeben ansieht. Prinzipiell würde ich aus dem Grund sowieso immer ein paar mehr Fälle einreichen als nötig.

Bei meinem nachfolgendenen Arbeitgeber (WPG) hatte ich auch fast ausschließlich Beratungsmandate. Die nahmen deutlich mehr Zeit in Anspruch als eine Stunde. Dementsprechend habe ich diese auch höher gewichtet.

Mir wurde von dem Vorsitzenden der Prüfungskommission gesagt, dass sie dann genau hinschauen, wenn jemand versucht, einen Fall mit mehr als 1 zu bewerten (weil sie nicht die erforderliche Anzahl an Fällen haben) , es aber kaum vorkommt, dass von ihnen ein Fall mit weniger als 1 bewertet wird. 

Ich würde trotzdem ein paar Fälle mehr als Puffer mit aufnehmen.
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#16
10.01.2024, 16:16
(10.01.2024, 11:06)Hans123 schrieb:  
(09.01.2024, 21:12)Egal schrieb:  https://www.rak-hamburg.de/mitglieder/fa...alllisten/


Dort das Merkblatt Arbeitsrecht, Ziffer 5.
Du kannst natürlich auch die RAK gewichten lassen, aber die kennen die Fälle ja nicht, also lag es für mich nahe, wenn ich eine Beurteilung vornehme und mir diese quasi nur bestätigen lasse.
Macht vor allem auch dann Sinn, wenn man sehr umfangreiche Verfahren hat, die man mit mehr als 1,0 gewichten möchte. In diesen würde jemand, der den Fall nicht kennt, den Fall erstmal mit 1,0 gewichten. Also müsste ich anschließend ausführlich dagegen argumentieren, warum ich den höher gewichtet haben möchte.
Da ich das ganze in einer Excel-Tabelle dargestellt hatte, bot es sich an, in einer Spalte "Bemerkungen" oder "Gewichtung" selbst für jeden der Fälle eine eigene Gewichtung vorzunehmen. Das machte es für mich einfacher und auch für die Prüfer, da nicht nur die Wertigkeit einzelner Fälle dargestellt war, sondern alle und somit auch eine bessere Vergleichbarkeit, was die Prüfung der Fälle vereinfacht.

Ihr müsst euch in die Köpfe der Beurteilenden versetzen: die kennen eure Fälle nicht, sollen aber bewerten, was ihr gemacht habt und welchen "Wert" jeder einzelne Fall hat. Das einfachste, eure Wunschvorstellung umzusetzen ist es, wenn ihr den Prüfern einen Rahmen mitgebt, den diese nur noch bestätigen müssen. Macht es ihnen schmackhaft und bereitet eure Tabelle nachvollziehbar auf. Das wäre zumindest mein Tipp, damit der Antrag möglichst unkompliziert durchgeht.

Die Bewertung "Durchschnittsfall" steht auch im dortigen Merkblatt drin. Das war in meiner damaligen Arbeitsrechtspraxis für mich die Standard-Kündigungsschutzklage.
Eine Beratung kann natürlich auch mit 1,0 oder mehr zu gewichten sein, wenn sie viel Zeit in Anspruch nahm oder umfangreich war. Ich muss ganz ehrlich sagen, dass aus meiner Sicht eine Erstberatung keiner 1,0 entspricht, auch wenn sie umfassend war und nicht nur ein grob skizzierter Weg, den andere Anwälte unter (oft kostenloser) "Erstberatung" verstehen. 10 Minuten Beratung würde ich persönlich daher nicht mit 1,0 gewichten, denn es entspricht aus meiner Sicht nicht dem "Standardfall". Kann ja aber jeder anders sehen und wenn die Prüfer das durchgehen lassen, ist doch super. Man sollte in dem Fall aber vorsichtshalber mehr Fälle einreichen als nötig, bevor jemand daran Anstoß nimmt und die 100 Fälle nicht als gegeben ansieht. Prinzipiell würde ich aus dem Grund sowieso immer ein paar mehr Fälle einreichen als nötig.

Bei meinem nachfolgendenen Arbeitgeber (WPG) hatte ich auch fast ausschließlich Beratungsmandate. Die nahmen deutlich mehr Zeit in Anspruch als eine Stunde. Dementsprechend habe ich diese auch höher gewichtet.

Mir wurde von dem Vorsitzenden der Prüfungskommission gesagt, dass sie dann genau hinschauen, wenn jemand versucht, einen Fall mit mehr als 1 zu bewerten (weil sie nicht die erforderliche Anzahl an Fällen haben) , es aber kaum vorkommt, dass von ihnen ein Fall mit weniger als 1 bewertet wird. 

Ich würde trotzdem ein paar Fälle mehr als Puffer mit aufnehmen.


Ja, das kann sein. Wie gesagt, ich hatte in der Tabelle sowieso eine Spalte, in der ich meine Gründe für die Gewichtung kurz skizziert habe. Die Fälle, die ich höher bewertet habe, waren ein paar Fälle "David gegen Goliath" - kleiner Mitarbeiter vs. riesen Konzern - über zwei Instanzen, die medial beobachtet waren, sehr umfangreich und (ohne mich loben zu wollen) später mit zu einer Gesetzesänderung mit beigetragen haben, weil die Rechtslage an diesem Punkt eine unfaire Lücke zu Lasten von vielen prekär Beschäftigten in Deutschland enthielt.

Das andere waren zwei Verfassungsbeschwerden und die hat man als normaler Anwalt auch nur ein paar sehr wenige im Berufsleben. Wer die Ansprüche des BVerfG kennt, kann nachvollziehen, wie umfangreich unsere Beschwerde gewesen sein muss.

In diesen Fällen gab es daher auch keine Nachfragen der Kammer.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10.01.2024, 16:17 von Egal.)
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eflatun
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#17
10.01.2024, 22:33
So... ich habe jetzt ein konkreteres Bild davon, wie ich meine Liste erstellen muss. Eine eigene Gewichtung werde ich nicht vornehmen, es sein denn, dass tragende Gründe dafür sprechen. Beispielsweise frage ich mich, ob ein Beschlussverfahren, welches in ein Güterichterverfahren mündet, so dargestellt werden darf, dass es zwei Fälle sind, wenn beide Fälle eine umfangreiche Bearbeitung erforderten.

Eine weitere Frage, die sich mir stellt ist, ist die Frage, ob es schädlich ist, wenn bei Einreichung der Liste einige Fälle noch aktuell noch laufen. Ich konnte nirgends lesen, dass die Verfahren auch abgeschlossen sein müssen.
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Hans123
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#18
11.01.2024, 15:17
(10.01.2024, 22:33)eflatun schrieb:  So... ich habe jetzt ein konkreteres Bild davon, wie ich meine Liste erstellen muss. Eine eigene Gewichtung werde ich nicht vornehmen, es sein denn, dass tragende Gründe dafür sprechen. Beispielsweise frage ich mich, ob ein Beschlussverfahren, welches in ein Güterichterverfahren mündet, so dargestellt werden darf, dass es zwei Fälle sind, wenn beide Fälle eine umfangreiche Bearbeitung erforderten.

Eine weitere Frage, die sich mir stellt ist, ist die Frage, ob es schädlich ist, wenn bei Einreichung der Liste einige Fälle noch aktuell noch laufen. Ich konnte nirgends lesen, dass die Verfahren auch abgeschlossen sein müssen.

Habe auch laufende Fälle mit angegeben und das ist kein Problem.
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eflatun
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#19
07.03.2024, 15:13
(19.12.2023, 16:57)Hans123 schrieb:  
(18.12.2023, 21:10)eflatun schrieb:  Hallo zusammen,

Ich hoffe mal, dass hier jmd. aus erster Hand berichten kann. Ich werde meine Frage der RAK auch noch zukommen lassen.

Leider gibt es keine Merkblätter bei der RAK Düsseldorf.

Ich habe frisch meine FA- Lehrgang im ArbeitsR absolviert und stelle mir die Frage, wie Rechtsanwaltskammern mit gerichtlichen Fällen umgehen - hier speziell die RAK Düsseldorf - die man dem Grunde nach selbst bearbeitet hat (Schriftsätze, Mandantenberatung etc), aber ein anderer den Termin wahrnimmt. Oder wie sieht es aus mit Fällen, wo der Chef die Außenkorrespondenz führt, aber man am kanzleiinternen Kürzel merkt, dass es ein anderer bearbeitet hat?

Leider musste ich früher die Sachen im Namen vom Chef machen. Wenn man mir diese Fälle nicht anerkennt, würden mir in meiner Liste 10-15 Fälle fehlen.

Vlllt. kann hier mal jemand berichten.

Vielen Dank im Voraus!

Ich habe dieses Jahr die Zulassung für Arbeitsrecht in Düsseldorf beantragt und vorher telefonisch bei dem Vorsitzenden der Prüfungskommission nachgefragt: Es reicht, wenn in dem Fall einmal irgendwo dein Name auftaucht, sei es in einem Schriftsatz oder im Terminsprotokoll. 

Bei mir wurden zu 18 Fällen die Handakten angefordert (was mich überrascht hat, weil es viel war im Vergleich zu dem, was von Bekannten angefordert wurde), aber bei mir war es kein Problem, da ich alle Fälle selbst bearbeitet habe. Nach der Übersendung gab es keine Rückfragen und es hat 5 Wochen bis zur Zulassung gedauert.

Hallo! 

Hier würde ich nochmal nachfragen wollen, ob es insgesamt 5 Wochen gedauert hat, bis du die Zulassung bekommen hast oder nach Übersendung der Unterlagen?

Falls 2. der Fall war, wie lange hat es insgesamt gedauert?

Danke vorab!
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Hans123
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#20
08.03.2024, 00:49
(07.03.2024, 15:13)eflatun schrieb:  
(19.12.2023, 16:57)Hans123 schrieb:  
(18.12.2023, 21:10)eflatun schrieb:  Hallo zusammen,

Ich hoffe mal, dass hier jmd. aus erster Hand berichten kann. Ich werde meine Frage der RAK auch noch zukommen lassen.

Leider gibt es keine Merkblätter bei der RAK Düsseldorf.

Ich habe frisch meine FA- Lehrgang im ArbeitsR absolviert und stelle mir die Frage, wie Rechtsanwaltskammern mit gerichtlichen Fällen umgehen - hier speziell die RAK Düsseldorf - die man dem Grunde nach selbst bearbeitet hat (Schriftsätze, Mandantenberatung etc), aber ein anderer den Termin wahrnimmt. Oder wie sieht es aus mit Fällen, wo der Chef die Außenkorrespondenz führt, aber man am kanzleiinternen Kürzel merkt, dass es ein anderer bearbeitet hat?

Leider musste ich früher die Sachen im Namen vom Chef machen. Wenn man mir diese Fälle nicht anerkennt, würden mir in meiner Liste 10-15 Fälle fehlen.

Vlllt. kann hier mal jemand berichten.

Vielen Dank im Voraus!

Ich habe dieses Jahr die Zulassung für Arbeitsrecht in Düsseldorf beantragt und vorher telefonisch bei dem Vorsitzenden der Prüfungskommission nachgefragt: Es reicht, wenn in dem Fall einmal irgendwo dein Name auftaucht, sei es in einem Schriftsatz oder im Terminsprotokoll. 

Bei mir wurden zu 18 Fällen die Handakten angefordert (was mich überrascht hat, weil es viel war im Vergleich zu dem, was von Bekannten angefordert wurde), aber bei mir war es kein Problem, da ich alle Fälle selbst bearbeitet habe. Nach der Übersendung gab es keine Rückfragen und es hat 5 Wochen bis zur Zulassung gedauert.

Hallo! 

Hier würde ich nochmal nachfragen wollen, ob es insgesamt 5 Wochen gedauert hat, bis du die Zulassung bekommen hast oder nach Übersendung der Unterlagen?

Falls 2. der Fall war, wie lange hat es insgesamt gedauert?

Danke vorab!

Insgesamt hat es 2,5 Monate gedauert. Am Telefon sagte man mir, dass es bis zu 3 Monaten dauern könne.
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