04.01.2024, 14:46
Hallo zusammen,
nachdem ich nun knapp drei Jahre angestellte RA in einer MK war, steht nun der Wechsel in das Beamtenverhältnis (NRW, Polizei) an.
Ich bin nun auf der Suche, nach einer Art „Checkliste“, was alles so zu berücksichtigen/erledigen ist (bspw. Austritt aus dem Versorgungswerk nebst Rückerstattung, PKV, etc.). Ich glaube, ich habe schon einen ganz guten Überblick, aber eine übersichtliche Liste habe ich nicht finden können. Vielleicht hat ja jemand hier schon ähnliches durch und noch ein bisschen Input, an was man denken sollte.
Vielen Dank
nachdem ich nun knapp drei Jahre angestellte RA in einer MK war, steht nun der Wechsel in das Beamtenverhältnis (NRW, Polizei) an.
Ich bin nun auf der Suche, nach einer Art „Checkliste“, was alles so zu berücksichtigen/erledigen ist (bspw. Austritt aus dem Versorgungswerk nebst Rückerstattung, PKV, etc.). Ich glaube, ich habe schon einen ganz guten Überblick, aber eine übersichtliche Liste habe ich nicht finden können. Vielleicht hat ja jemand hier schon ähnliches durch und noch ein bisschen Input, an was man denken sollte.
Vielen Dank
04.01.2024, 15:08
(04.01.2024, 14:46)NeustartNRW schrieb: Hallo zusammen,
nachdem ich nun knapp drei Jahre angestellte RA in einer MK war, steht nun der Wechsel in das Beamtenverhältnis (NRW, Polizei) an.
Ich bin nun auf der Suche, nach einer Art „Checkliste“, was alles so zu berücksichtigen/erledigen ist (bspw. Austritt aus dem Versorgungswerk nebst Rückerstattung, PKV, etc.). Ich glaube, ich habe schon einen ganz guten Überblick, aber eine übersichtliche Liste habe ich nicht finden können. Vielleicht hat ja jemand hier schon ähnliches durch und noch ein bisschen Input, an was man denken sollte.
Vielen Dank
Also Rückerstattung vom Versorgungswerk gibt es nach 3 Jahren Anwaltstätigkeit meines Wissens nicht. Die Frist dafür ist in NRW sehr kurz.
Wichtig ist - je nach deinem Verdienst/Versicherungsstatus als Anwalt - die
GKV zu kündigen. Wenn du über der BMG verdienst, bist du freiwillig gesetzlich und die GKV endet dann nicht mit Eintritt ins Beamtenverhältnis, sondern erst mit Kündigung.
05.01.2024, 22:56
Hi! Bin genau in der gleichen Situation. War rund 5 Jahre angestellt und wechsel ebenfalls in die Polizeiverwaltung. Würdest Du mir deine bisherige Liste mal zur Verfügung stellen? ?