07.11.2023, 20:01
Ist es möglich dass die Kanzlei, welche einem nach erfolgreichem Vorstellungsgespräch eine Zusage für die Anwaltsstation gegeben hat und bereits die Formulare für das OLG ausgefüllt hat, ihre Zussage wiederruft (zB weil es einen Kandidaten gibt dem man doch unbedingt lieber den Vorzug geben möchte oder eine Vorstrafe ans Licht kommt) ? Also in einer zeitlichen Lage wenn der Beginn Anwaltsstation erst noch mehrere Monate in der Zukunft liegt, oder ist die Zusage mit Abgabe der Formulare beim OLG für die Kanzlei bindend?
07.11.2023, 21:34
Ja
08.11.2023, 11:45
Eine bindende Entscheidung erfolgt erst durch die Zuweisung zu einer bestimmten Ausbildungsstelle durch das OLG. Vorher kann jeder Teil eine andere Entscheidung treffen. So wie du die Ausbildungsstelle noch wechseln kannst, kann sich auch die Ausbildungsstelle anderweitig entscheiden. Ob das ein anständiges Verhalten ist, ist wohl eine andere Frage.