02.10.2023, 17:55
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zum Urlaub in der Wahlstation.
Hier in NRW stehen mir 10 Arbeitstage zur Verfügung.
Wenn ich aber meine Wahlstation im Ausland absolviere, stellt sich für mich die Frage, wie ich bei einer Abweichung zwischen dem Ausland und Deutschland hinsichtlich gesetzlicher Feiertage vorgehe.
Wenn beispielsweise der 1. November in Deutschland ein Feiertag ist, jedoch nicht im Ausland: Muss ich dann für den 01.11. extra Urlaub beantragen?
Anderes Beispiel: Muss ich davon ausgehen, am 26.12.2023 grundsätzlich arbeiten zu müssen, wenn der zweite Weihnachtstag im Ausland kein Feiertag darstellt?
Zu erwähnen ist vielleicht noch, dass ich die Wahlstation bei einer deutschen Auslandsvertretung absolviere.
Hat sich jemand mal mit dieser Thematik auseinandergesetzt und kann mir da weiterhelfen?
Besten Dank im Voraus!
ich habe eine Frage zum Urlaub in der Wahlstation.
Hier in NRW stehen mir 10 Arbeitstage zur Verfügung.
Wenn ich aber meine Wahlstation im Ausland absolviere, stellt sich für mich die Frage, wie ich bei einer Abweichung zwischen dem Ausland und Deutschland hinsichtlich gesetzlicher Feiertage vorgehe.
Wenn beispielsweise der 1. November in Deutschland ein Feiertag ist, jedoch nicht im Ausland: Muss ich dann für den 01.11. extra Urlaub beantragen?
Anderes Beispiel: Muss ich davon ausgehen, am 26.12.2023 grundsätzlich arbeiten zu müssen, wenn der zweite Weihnachtstag im Ausland kein Feiertag darstellt?
Zu erwähnen ist vielleicht noch, dass ich die Wahlstation bei einer deutschen Auslandsvertretung absolviere.
Hat sich jemand mal mit dieser Thematik auseinandergesetzt und kann mir da weiterhelfen?
Besten Dank im Voraus!