07.10.2023, 20:51
Hey, total blöde Frage aber irgendwie stehe ich gerade auf dem Schlauch.
Wenn ich in einer Klageschrift die Rechtshängigkeitszinsen beantrage, wie begründe ich die dann in der rechtlichen Würdigung? Also ich nenne das ja im Klageantrag "Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz...", aber irgendwie fällt mir aktuell nicht so ein richtig schlauer Satz dazu für die Klagebegründung ein?
Wenn ich in einer Klageschrift die Rechtshängigkeitszinsen beantrage, wie begründe ich die dann in der rechtlichen Würdigung? Also ich nenne das ja im Klageantrag "Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz...", aber irgendwie fällt mir aktuell nicht so ein richtig schlauer Satz dazu für die Klagebegründung ein?
07.10.2023, 21:19
In der Praxis wird das nicht begründet.
In der Examensklausur reicht mE der Verweis auf die gesetzlichen Vorschriften; etwa so: „Der Zinsanspruch ergibt sich aus 291, 288 Abs. 1 Satz 2 BGB.“
In der Examensklausur reicht mE der Verweis auf die gesetzlichen Vorschriften; etwa so: „Der Zinsanspruch ergibt sich aus 291, 288 Abs. 1 Satz 2 BGB.“