06.09.2023, 06:17
Hallo.
Ich habe erhebliche Schwierigkeiten im Ref. Leider habe ich in den 2 Monaten, in denen ich jetzt da bin, kein Lernsystem entwickeln können und verstehe nicht so wirklich, worum es hier eigentlich geht.
Wie habt ihr gelernt und euch das ganze beigebracht? Das, was im Oberheim steht verstehe ich teilweise, allerdings kann ich nicht verstehen, wie die Themen zusammenhängen und wie man am Ende richtig tenoriert usw.
Ich wäre für jeden Tipp dankbar.
Ich habe erhebliche Schwierigkeiten im Ref. Leider habe ich in den 2 Monaten, in denen ich jetzt da bin, kein Lernsystem entwickeln können und verstehe nicht so wirklich, worum es hier eigentlich geht.
Wie habt ihr gelernt und euch das ganze beigebracht? Das, was im Oberheim steht verstehe ich teilweise, allerdings kann ich nicht verstehen, wie die Themen zusammenhängen und wie man am Ende richtig tenoriert usw.
Ich wäre für jeden Tipp dankbar.
Ich kann Dir empfehlen, zur Vorbereitung auf das Referendariat das Buch "99 Tipps & Hinweise für ein erfolgreiches Rechtsreferendariat" zu lesen. Das Buch gibt es als Print-Ausgabe und E-Book. Infos hierzu findest Du auf folgender Seite:
https://www.juristenkoffer.de/rechtsreferendariat/99-tipps-hinweise.php
Neben Tipps zur Planung des Referendariats beinhaltet das Buch auch viele hilfreiche Hinweise zur optimalen Examensvorbereitung sowie viele konkrete Tipps für das Schreiben der Klausuren.
https://www.juristenkoffer.de/rechtsreferendariat/99-tipps-hinweise.php
Neben Tipps zur Planung des Referendariats beinhaltet das Buch auch viele hilfreiche Hinweise zur optimalen Examensvorbereitung sowie viele konkrete Tipps für das Schreiben der Klausuren.
07.09.2023, 15:51
Viele Tipps kann ich nicht geben, weil ich selbst erst seit 4 Monaten im Ref bin, aber hast du es mal mit einem anderen Buch/Skript (zB Anders/Gehle oder Knöringer) versucht? Zum tenorieren kann ich "Die Tenorierung im Zivilurteil" empfehlen, da gibt es sehr viele kleine Beispielfälle und es wird auch erklärt, wieso man den Tenor jeweils so formuliert.
Ein Lernsystem mit dem ich zu 100% zufrieden bin habe ich auch noch nicht entwickelt und ich denke gerade am Anfang geht es vielen so, dass sie nicht alles sofort verstehen, lass dich da nicht unterkriegen.
Viel Erfolg weiterhin!
Ein Lernsystem mit dem ich zu 100% zufrieden bin habe ich auch noch nicht entwickelt und ich denke gerade am Anfang geht es vielen so, dass sie nicht alles sofort verstehen, lass dich da nicht unterkriegen.
Viel Erfolg weiterhin!
07.09.2023, 19:41
Hey,
ich bin auch noch gar nicht lange dabei. Aber wie gehst du denn momentan vor? Vielleicht ist es leichter an deiner jetztigen Strategie anzusetzen, als dir einfach das Lernssystem von wem anderes überzustülpen.
ich bin auch noch gar nicht lange dabei. Aber wie gehst du denn momentan vor? Vielleicht ist es leichter an deiner jetztigen Strategie anzusetzen, als dir einfach das Lernssystem von wem anderes überzustülpen.
11.09.2023, 16:50
Zunächst stellt sich die Frage, wie du jetzt lernst und was du dir vom lernen versprichst. Einen wirklichen Überblick, wie das alles zusammen hängt, bekommst du vermutlich erst, wenn du Klausuren/Urteile vermehrt schreibst, da du das erlernte dann auch anwendest.
Der Oberheim ist ganz gut, meiner Meinung nach aber viel zu umfassend. Da steht einiges drin, was du nicht brauchen wirst. Nice to know, aber zunächst erst mal eine reine Überladung des Gehirns. Ich habe von Anfang an mit Kaiserskripten gelernt. Die haben Formulierungsbeispiele mit drin und zeigen im Aufbau ganz gut, wo die Themen hingehören.
Tenorierung ist so eine Sache für sich. Den Hauptsacheausspruch kannst du nur bedingt lernen. Letztlich ist es entweder (bei vollem oder teilweisem Erfolg) den Antrag abschreiben und wenn nötig modifizieren, wenn du nur teilweise zusprichst. Bei teilweisem Erfolg oder ganz abweisendem Urteil immer die Formulierung "Die Klage wird abgewiesen."
Die Kosten sind learning by doing. Da musst du Übungsfälle machen, damit du dahinter kommst, wie die Kostenverteilung läuft und auf den konkreten Fall schauen (§ 91 oder doch § 92 ZPO? Gibt es einen Sonderfall wie § 91a ZPO, § 269 ZPO oder bei der Kostenteilung die komplexeren Fälle mit mehreren Forderungen, mehreren Beklagten und unterschiedlichen Unterliegensquoten etc). Hier kannst du von einfachen Fällen zu sehr komplexen Fällen vorarbeiten und die Schwierigkeit gut steigern.
Vorläufige Vollstreckbarkeit ist im Thomas Putzo kommentiert und unterstrichen. Man sollte nur verstanden haben, warum er es so formuliert und in welchem Fall welche Norm anwendbar ist.
Da kann ich dir ebenfalls das vom Vorredner empfohlene Buch "Die Tenorierung im Zivilurteil" empfehlen. Da ist aber auch die Sache, du solltest erstmal die Grundthemen verstanden haben (Aufrechnung, Widerklage, Klagerücknahme, Erledigung, Streitverkündung etc.), um dann auch die Fälle, die in dem Buch als Beispiele genommen werden, zu verstehen.
Der Oberheim ist ganz gut, meiner Meinung nach aber viel zu umfassend. Da steht einiges drin, was du nicht brauchen wirst. Nice to know, aber zunächst erst mal eine reine Überladung des Gehirns. Ich habe von Anfang an mit Kaiserskripten gelernt. Die haben Formulierungsbeispiele mit drin und zeigen im Aufbau ganz gut, wo die Themen hingehören.
Tenorierung ist so eine Sache für sich. Den Hauptsacheausspruch kannst du nur bedingt lernen. Letztlich ist es entweder (bei vollem oder teilweisem Erfolg) den Antrag abschreiben und wenn nötig modifizieren, wenn du nur teilweise zusprichst. Bei teilweisem Erfolg oder ganz abweisendem Urteil immer die Formulierung "Die Klage wird abgewiesen."
Die Kosten sind learning by doing. Da musst du Übungsfälle machen, damit du dahinter kommst, wie die Kostenverteilung läuft und auf den konkreten Fall schauen (§ 91 oder doch § 92 ZPO? Gibt es einen Sonderfall wie § 91a ZPO, § 269 ZPO oder bei der Kostenteilung die komplexeren Fälle mit mehreren Forderungen, mehreren Beklagten und unterschiedlichen Unterliegensquoten etc). Hier kannst du von einfachen Fällen zu sehr komplexen Fällen vorarbeiten und die Schwierigkeit gut steigern.
Vorläufige Vollstreckbarkeit ist im Thomas Putzo kommentiert und unterstrichen. Man sollte nur verstanden haben, warum er es so formuliert und in welchem Fall welche Norm anwendbar ist.
Da kann ich dir ebenfalls das vom Vorredner empfohlene Buch "Die Tenorierung im Zivilurteil" empfehlen. Da ist aber auch die Sache, du solltest erstmal die Grundthemen verstanden haben (Aufrechnung, Widerklage, Klagerücknahme, Erledigung, Streitverkündung etc.), um dann auch die Fälle, die in dem Buch als Beispiele genommen werden, zu verstehen.
12.09.2023, 18:40
Zuerst einmal: kann dich sehr gut verstehen, ich bin auch total lost und hab keine richtige Struktur bzw. finde es auch schwer, da es keine Lehrbücher à la "Anfänger, Fortgeschrittene, Examenskandidaten" gibt...
Die Bücher finde ich übrigens auch nur bedingt hilfreich, teilweise halten die sich nicht an ihre eigenen Regeln zur Tenorierung/Formatierung etc, die sie zwei Seiten vorher noch groß angepriesen haben.
Hab leider auch kein Patentrezept, aber vielleicht fühlst Du dich so weniger allein :)
Würde gerne noch eine Zusatzfrage stellen für die, die es vielleicht auch machen:
Ich bin im Alpmann Rep angemeldet und frage mich, wie ich mit den Übersichten und den RÜ arbeiten soll. Wenn ich die einfach stumpf durchlese, bringt mir das nichts, alle Rechtsprechungen zu lesen, die in der RÜ drin sind, ist wahrscheinlich auch utopisch, zumal ich mir das nicht merken kann/werde.
Wie geht man mit den Unterlagen von Alpmann also am besten um?
Die Bücher finde ich übrigens auch nur bedingt hilfreich, teilweise halten die sich nicht an ihre eigenen Regeln zur Tenorierung/Formatierung etc, die sie zwei Seiten vorher noch groß angepriesen haben.
Hab leider auch kein Patentrezept, aber vielleicht fühlst Du dich so weniger allein :)
Würde gerne noch eine Zusatzfrage stellen für die, die es vielleicht auch machen:
Ich bin im Alpmann Rep angemeldet und frage mich, wie ich mit den Übersichten und den RÜ arbeiten soll. Wenn ich die einfach stumpf durchlese, bringt mir das nichts, alle Rechtsprechungen zu lesen, die in der RÜ drin sind, ist wahrscheinlich auch utopisch, zumal ich mir das nicht merken kann/werde.
Wie geht man mit den Unterlagen von Alpmann also am besten um?
25.09.2023, 09:31
(12.09.2023, 18:40)wundertüte schrieb: Zuerst einmal: kann dich sehr gut verstehen, ich bin auch total lost und hab keine richtige Struktur bzw. finde es auch schwer, da es keine Lehrbücher à la "Anfänger, Fortgeschrittene, Examenskandidaten" gibt...
Die Bücher finde ich übrigens auch nur bedingt hilfreich, teilweise halten die sich nicht an ihre eigenen Regeln zur Tenorierung/Formatierung etc, die sie zwei Seiten vorher noch groß angepriesen haben.
Hab leider auch kein Patentrezept, aber vielleicht fühlst Du dich so weniger allein :)
Würde gerne noch eine Zusatzfrage stellen für die, die es vielleicht auch machen:
Ich bin im Alpmann Rep angemeldet und frage mich, wie ich mit den Übersichten und den RÜ arbeiten soll. Wenn ich die einfach stumpf durchlese, bringt mir das nichts, alle Rechtsprechungen zu lesen, die in der RÜ drin sind, ist wahrscheinlich auch utopisch, zumal ich mir das nicht merken kann/werde.
Wie geht man mit den Unterlagen von Alpmann also am besten um?
Die Übersichten von Anfang an konsequent zu verstehen versuchen und auswendig lernen, die sind echt am wichtigsten. Ansonsten die RÜ allenfalls kurz überfliegen. Alle Urteile dort zu lesen wäre utopisch und absolute Zeitverschwendung.